Esslingen, xx. August 2013. Verkäufer, die bei eBay Waren anbieten, dürfen seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Dezember 2012 ihre Angebote nur noch mit einer Garantie bewerben, wenn sie über deren vollständige Bedingungen informieren. Das Urteil hat für alle Verkäufer, die ihre Produkte bei dem Online-Auktionshaus verkaufen, zur Folge, dass die Anforderungen an das Erstellen von Angeboten steigen. Damit nimmt gleichzeitig das Risiko zu, eine Abmahnung zu erhalten. Für betroffene Händler empfiehlt es sich, Unterstützung bei kompetenten Fachanwälten zu suchen. Die auf Wettbewerbsrecht spezialisierte Kanzlei Weiß & Partner mit Sitz in Esslingen berät bei ... weiter lesen