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Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
• Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auf dessen Verlangen hin ein Arbeitszeugnis ausstellen. • Das Arbeitszeugnis ist auf üblichem Geschäftspapier zu erstellen und eigenhändig zu unterschreiben. Es sollte auf den letzten Tag des Arbeitsverhältnisses datiert sein. Im Adressfeld sollte sich nicht die Anschrift des Arbeitnehmers befinden. Das Arbeitszeugnis sollte ungefaltet sein und darf nicht mit Geheimzeichen versehen werden. • Das Arbeitszeugnis hat den wesentlichen Inhalt des Arbeitsverhältnisses zu beschreiben und die Leistung zu beurteilen. Daneben ist das Verhalten zu beurteilen. Die Beurteilung hat wohlwollend zu erfolgen. ... weiter lesen
Mitbestimmung bei der "Insichbeurlaubung" von Beamten der Deutschen Post AG Die Arbeitgeberin ist eine im Zuge der Privatisierung der Deutschen Bundespost entstandene Aktiengesellschaft. Sie hat von ihrer Rechtsvorgängerin neben Arbeitern und Angestellten eine große Zahl von Beamten übernommen. Für die Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes gelten die Beamten als Arbeitnehmer. Die Arbeitgeberin hat die Möglichkeit, die Beamten im Wege einer sog. Insichbeurlaubung von ihren beamtenrechtlichen Pflichten freizustellen und bei gleichbleibender Tätigkeit als Arbeitnehmer zu beschäftigen. In diesem Fall erhalten sie wegen der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht eine deutlich höhere Nettovergütung. Mit Schreiben vom November ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 04.03.2020 zum Aktenzeichen 3 Sa 218/19 entschieden, dass ein Arzt einen Vergütungsanspruch für Rufbereitschaftszeiten hat. Der Kläger ist auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags vom 29.07.1993 als Oberarzt an der beklagten Universitätsklinik, Medizinische Klinik I, Nephrologie, beschäftigt. Der Kläger nimmt außerhalb seiner regelmäßigen Arbeitszeit am sog. nephrologischen Dienst (Hintergrunddienst als Rufbereitschaft) teil. Er ist verpflichtet, sich während dieses Dienstes telefonisch erreichbar zu halten. Eine ausdrückliche Vorgabe, sich an einem bestimmten Ort aufzuhalten, besteht nicht. Im Rahmen dieses ... weiter lesen
Der Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte hat am 16.02.2021 zum Aktenzeichen 23922/19 entschieden, dass ein Arbeitnehmer vor einer Strafanzeige gegen seinen Arbeitgeber die Vorwürfe prüfen muss, andernfalls kann eine Kündigung des Arbeitsvertrags durch den Arbeitgeber begründet sein. Im konkreten Fall hat ein Arzt, der als Arbeitnehmer bei einem Krankenhaus angestellt war, eine Information an die Staatsanwaltschaft gemacht, dass der Tod von 4 Patienten nach seiner Einschätzung die Folge einer verbotenen Sterbehilfe gewesen sei. Die Staatsanwaltschaft stellte schließlich das Ermittlungsverfahren gegen die Klinik ein, da die Behandlung medizinisch nicht zu ... weiter lesen
Das Chemieunternehmen BAYER aus Leverkusen hat aufgrund der Corona-Pandemie weitere Sparmaßnahmen in Milliardenhöhe angekündigt und schließt einen weiteren Arbeitsplatzabbau nicht aus. BAYER will ab dem Jahr 2024 jährlich weitere 1,5 Milliarden Euro einsparen. BAYER hatte bereits im Jahr 2018 den Abbau von 12.000 Arbeitsplätzen beschlossen. Zum Ende des ersten Halbjahres beschäftigte der Konzern rund 101.200 Mitarbeiter . An der Vereinbarung, bis Ende 2025 auf betriebsbedingte Kündigungen in Deutschland zu verzichten, will Bayer festhalten. Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob ihnen eine Abfindung zu steht und wie sie die beste Abfindung erzielen. ... weiter lesen
Kündigung zur Unzeit Die Klägerin stand seit dem 1. Juni 1998 bei der Beklagten in einem bis zum 31. Mai 1999 befristeten Arbeitsverhältnis, das nach dem schriftlichen Arbeitsvertrag ordentlich kündbar war. Im September 1998 erfuhr die Klägerin, daß ihr langjähriger Lebensgefährte, zugleich Vater ihrer vierjährigen Tochter, unheilbar an Krebs erkrankt war. Wegen der darauf beruhenden seelischen Belastung war sie vom 5. bis 31. Oktober 1998 arbeitsunfähig. Am 20. Oktober 1998 verstarb ihr Lebensfährte. Am 28. Oktober erhielt die Klägerin eine Kündigung der Beklagten zum 30. November 1998. Die Beklagte stellte die Klägerin bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bezahlt von der Arbeit frei. Die Klägerin hält die Kündigung für ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. In der Praxis werden häufig Überstunden geleistet, die zunächst nicht vergütet werden. Viele Arbeitnehmer verzichten zunächst auf eine Geltendmachung der Vergütung, teilweise, weil sie den Arbeitgeber nicht verärgern wollen, teilweise weil sie auf andere Vorteile (zum Beispiel eine Verlängerung der Befristung) hoffen, teilweise weil sie darauf vertrauen, die Überstunden später abfeiern zu können. Kommt es dann später zur Enttäuschung oder gar zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses, stellt sich die Frage, ob die Vergütung der Überstunden noch verlangt ... weiter lesen
Nach Erhalt einer Kündigung geht es vielen Arbeitnehmern darum, zumindest nicht ohne eine Abfindung aus dem Arbeitsverhältnis auszuscheiden. Nur in wenigen Ausnahmefällen hat ein Arbeitnehmer aber einen „echten" Anspruch auf eine Abfindung. Die Zahlung einer Abfindung kann er deshalb im Regelfall nur dann erreichen, wenn er diese mit dem Arbeitgeber aushandelt. Besteht - wie in der Regel - kein Anspruch auf eine Abfindung, sondern muss diese mit dem Arbeitgeber ausgehandelt werden, ist selbstverständlich auch die Höhe der Abfindung nicht vorgeschrieben, sondern Verhandlungssache. Im Rahmen von Abfindungsverhandlungen stellt sich die Frage, wie hoch die Abfindung ausfallen muss, damit man sie als ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Heute unter anderem mit folgenden Themen: Stress am Arbeitsplatz: Laut Bertelsmann-Studie fühlen sich ein Drittel aller Arbeitnehmer überfordert Die Bertelsmann-Stiftung hat eine Studie vorgelegt wonach unter anderem 23 Prozent der Arbeitnehmer keine Pausen machen und jeder Achte krank zur Arbeit kommt. Ein Drittel der Arbeitnehmer fühlen sich von den arbeitgeberseitigen Vorgaben überfordert. Woran liegt das? Ist diese Entwicklung zwangsläufig? Kann der Gesetzgeber hier mit rechtlichen Vorgaben helfen? Regierungsentwurf zur WLAN-Haftung Der Entwurf wird ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Braunschweig hat mit Urteil vom 10.02.2020 in dem Rechtsstreit des ehemaligen Hauptabteilungsleiters und Leiters Dieselmotorenentwicklung gegen die Volkswagen AG im Zusammenhang mit sog. VW-Dieselaffäre entschieden. Aus der Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 10.02.2020 ergibt sich: Während der Kläger die Feststellung der Unwirksamkeit einer fristlos, hilfsweise fristgemäß ausgesprochenen Kündigung und Zahlung von Arbeitsentgelt begehrt, beantragt die Volkswagen AG – neben der Klageabweisung – hilfsweise die Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer vom Gericht zu bestimmenden Abfindung. Einen im Wege der Widerklage ... weiter lesen
• Bei Arbeit auf Abruf ist die Dauer der Arbeitszeit innerhalb eines bestimmten Zeitraums nicht festgelegt. Der Arbeitgeber ruft die Arbeitsleistung im Bedarfsfall ab und bezahlt nur die jeweils abgerufene Leistung. • Im deutschen Arbeitsrecht regelt § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) die Arbeit auf Abruf. Danach ist Arbeit auf Abruf zulässig, wenn arbeitsvertraglich eine bestimmte wöchentliche und tägliche Arbeitszeit festgelegt wird. Wird dies unterlassen, so gilt eine Wochenstundenzahl von zehn Stunden als vereinbart. • Fehlt es an einer vertraglichen Festlegung der täglich zu leistenden Arbeitszeit, hat der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Januar 2016 – 5 Sa 657/15 –, juris . Kündigung wegen privater Internetnutzung während der Arbeitszeit sogar bei erlaubter privater Internetnutzung wirksam Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg zeigt einmal mehr wie gefährlich eine private Nutzung des Internets während der Arbeitszeit ist. Der Arbeitnehmer schafft dadurch Gründe für eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber. Wenn man bedenkt, wie weit verbreitet dass privates Surfen, bzw. das permanente „Online“ sein ... weiter lesen