Wettbewerbsverbot
Das Wettbewerbsverbot gilt nicht nur für Handelsvertreter, sondern vor allem auch für Arbeitnehmer. Während das Wettbewerbsverbot für Handelsvertreter im Handels- bzw. Gesellschaftsrecht geregelt ist, gelten für Arbeitnehmer die Regelungen im Arbeitsrecht. Mit einem Wettbewerbsverbot wird der Arbeitnehmer dazu verpflichtet, sämtliche Tätigkeiten, die gegen die wettbewerblichen Interessen seines Arbeitgebers verstoßen, zu unterlassen. Dabei umfasst das Wettbewerbsverbot lediglich konkurrierende Tätigkeiten innerhalb derselben Branche des Arbeitgebers. Es wird unterschieden zwischen einem gesetzlichen und einem nachträglichen Wettbewerbsverbot,
Das gesetzliche Wettbewerbsverbot hat generell solange Bestand, wie das Arbeitsverhältnis besteht. Dieses gilt auch bei einem ruhenden Arbeitsverhältnis, beispielsweise bei Wehr- oder Zivildienst, Urlaub oder Elternzeit. Während des Wettbewerbsverbotes ist es dem Arbeitnehmer beispielsweise untersagt, Geschäftsbeziehungen zu nutzen und Geschäftspartner abzuwerben. Ebenso ist es dem Arbeitnehmer untersagt, Produkte an Kunden seines Arbeitgebers zu veräußern. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses könnte der Arbeitnehmer alle Betriebsgeheimnisse seines ehemaligen Arbeitgebers weitererzählen, was nicht in dessen Interesse wäre. Um dieses zu verhindern, wird häufig auch ein nachträgliches Wettbewerbsverbot zwischen beiden Parteien vereinbart.
Verstößt der Arbeitnehmer gegen das Wettbewerbsverbot, kann der Arbeitgeber entsprechende Maßnahmen ergreifen. Neben einer Abmahnung des Arbeitnehmers ist auch eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses möglich. Zudem hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, auf Unterlassung zu klagen und einen Schadenersatz vom Arbeitnehmer zu fordern.
Häufig kommt es wegen des Wettbewerbsverbotes zu Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ein Rechtsanwalt für Wettbewerbsverbot verfügt über das erforderliche Fachwissen und steht seinen Mandanten kompetent zur Seite. Auch bei einem Verfahren vor dem zuständigen Arbeitsgericht vertritt der Anwalt zum Wettbewerbsverbot kompetent die Interessen seiner Mandanten, um zur Lösung der Streitigkeiten beizutragen.