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Experten-Ratgeber
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GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Ein möglicher Anspruch auf eine Abfindung im Falle einer Kündigung kann sich aus dem Kündigungsschutzgesetz, einem Tarifvertrag oder auch aus dem Betriebsverfassungsgesetz ergeben. Automatisch entsteht ein solcher Anspruch des Arbeitnehmers jedoch nicht. Möglicherweise zahlt der Arbeitgeber die Abfindung auch "freiwillig" im Rahmen eines der Kündigung folgenden Kündigungsschutzprozesses des Arbeitnehmers. Ist die Kündigung durch den Arbeitgeber rechtmäßig ergangen, so ... weiter lesen
• Ein Arbeitsverhältnis kann einseitig dadurch beendet werden, dass Arbeitgeber oder Arbeitnehmer eine Kündigung aussprechen. Sind sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einig, dass sie das Arbeitsverhältnis beenden wollen, können Sie einen Aufhebungsvertrag schließen. • In dem Aufhebungsvertrag vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Ende des Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Zeitpunkt, ggf. gegen Zahlung einer Abfindung. Außerdem werden häufig weitere Ansprüche der Parteien gegeneinander geklärt (restliches Arbeitsentgelt, Urlaub, Urlaubsabgeltung, widerrufliche/unwiderrufliche Freistellung, Arbeitszeugnis, Zwischenzeugnis usw.). • Für ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte: Dürfen Arbeitgeber und Betriebsrat im Rahmen eines Sozialplans einen Höchstbetrag für die Abfindung vorsehen? Empfiehlt sich eine Kündigungsschutzklage auch dann, wenn es einen Sozialplan gibt? In einem vom Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 21.7.2009, 1 AZR 566/08) entschiedenen Fall hatte ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber auf Zahlung einer höheren Sozialplanabfindung verklagt. Hintergrund war, dass dem Arbeitnehmer nach den Kriterien des Sozialplanes eine wesentlich höhere Abfindung zugestanden hätte. In dem Sozialplan war aber ein für alle Arbeitnehmer unabhängig von Lebensalter, Betriebszugehörigkeit usw. geltender ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: In dem Urteil des Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz vom 27.08.2012 (Az.: 5 Sa 54/12) wurde festgelegt, dass ein Arbeitgeber in seinen allgemeinen Arbeitsbedingungen, die Arbeitsvertragsbestandteil werden, einen Hinweis darauf zu erbringen hat, dass Zusatzzahlungen der Freiwilligkeit und dem Widerruf unterliegen. Eine genaue Bestimmung der Zusatzzahlungen müsse erfolgen, da dem Arbeitgeber sonst die Chance genommen wird, vorbehaltlose Änderungen vorzunehmen. In dem Rechtsstreit ging es angeblich um einen ... weiter lesen
Karlsruhe (BAG). Ist in einer GmbH & Co. KG ein Arbeitnehmer zum Geschäftsführer der persönlich haftenden GmbH aufgestiegen und wird dann als Geschäftsführer abberufen, so lebt das alte Arbeitsverhältnis in der Regel nicht wieder auf. Vereinbaren die Parteien jedoch nach der Kündigung des Geschäftsführervertrages eine Weiterbeschäftigung des Betreffenden - ohne wesentliche Änderung seiner Arbeitsaufgaben - im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses, so lässt dies mangels abweichender Vereinbarungen regelmäßig auf den Parteiwillen schließen, die Beschäftigungszeit als Geschäftsführer auf das neu begründete Arbeitsverhältnis anzurechnen. Der abberufene Geschäftsführer hat deshalb regelmäßig in dem neu begründeten Arbeitsverhältnis keine ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Mögliche Transfergesellschaft für Berliner Mitarbeiter: Zuletzt hatte es Verhandlungen zwischen dem Bund und den drei Air-Berlin-Ländern (Berlin, Nordrhein-Westfalen und Bayern) über die Einrichtung einer Transfergesellschaft gegeben. Nach aktuellen Medienberichten (u.a. Spiegel Online vom 25.10.2017) sind diese Verhandlungen nun gescheitert. Die betroffenen Mitarbeiter von Air Berlin stehen demnach vor der Kündigung. Möglich bleiben soll aber eine Transfergesellschaft für die Berliner Beschäftigten. Vorteile der Transfergesellschaft: Mit einer Transfergesellschaft (auch Auffanggesellschaft ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 14.01.2021 zum Aktenzeichen 5 Sa 267/19 entschieden, dass ein Arbeitgeber einen schwerbehinderten Arbeitnehmer nicht auf Zusatzurlaub hinweisen muss, wenn der Arbeitgeber von der Schwerbehinderung nichts weiß. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die Berufungskammer folgt, erlischt der Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub (§§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG) bei einer mit Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG konformen Auslegung von § 7 BUrlG nur dann am Ende des Kalenderjahres (§ 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG) oder eines zulässigen Übertragungszeitraums (§ 7 Abs. 3 Satz 2 und Satz 4 BUrlG), wenn der Arbeitgeber den ... weiter lesen
Immer wieder stellt sich die Frage, wie es zu der Zahlung einer Abfindung bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses kommt. Fachanwalt für Arbeitsrecht Robert Mudter versucht aus seiner Praxis heraus die wichtigsten Wege aufzuzeigen. Der wohl häufigste Weg ist der, dass der Arbeitgeber auf den Arbeitnehmer zukommt und einen Trennungswunsch signalisiert. Sinngemäß ist dies die berühmte Botschaft: Wir wollen uns von Ihnen trennen, machen Sie sich mal Gedanken. Gelegentlich kann dies auch unmittelbarer erfolgen, etwa dadurch, dass der Arbeitgeber direkt eine Kündigung nebst einer Aufhebungsvereinbarung zustellt oder eine Aufhebungsvereinbarung zusendet. Ein anderer Weg ist der, ... weiter lesen
Die Staatsanwaltschaft München legt einem mutmaßlichen AGG-Hopper gewerbsmäßigen Betrug bzw. versuchten gewerbsmäßigen Betrug zur Last. Der Vorwurf lautete, der mutmaßliche AGG-Hopper habe in mehr als 100 Fällen fingierte Bewerbungen eingereicht, um die potenziellen Arbeitgeber anschließend wegen angeblicher Diskriminierung zur Zahlung von Entschädigungen zu veranlassen. Insgesamt habe er so 80.000 € erhalten, in 91 weiteren Fällen soll der mutmaßliche AGG-Hopper und sein „hoppender“ Bruder Forderungen von insgesamt 1,7 Millionen Euro erhoben haben, auf die aber nicht gezahlt wurde. Die Strafkammer des Landgerichts ... weiter lesen
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 7.9.2004, 9 AZR 545/03 Schutz geschäftlicher Bezeichnungen - Freigabe des Domainnamens Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 2. September 2003 - 13 Sa 453/03 - wird zurückgewiesen. Der Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen. Tatbestand Die Parteien streiten darüber, ob der Beklagte berechtigt ist, den Domainnamen “R******.de” als Internetadresse zu benutzen. Der Kläger ist Insolvenzverwalter der “R***** GmbH”. Die Insolvenzschuldnerin wurde im Jahre 1990 gegründet und war schwerpunktmäßig im Raum H tätig. Sie beschäftigte 30 Mitarbeiter. Der Beklagte war bei der ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 26.11.2020 zum Aktenzeichen 8 AZR 59/20 entschieden, dass die in § 165 Satz 3 SGB IX bestimmte Verpflichtung des öffentlichen Arbeitgebers , schwerbehinderte Stellenbewerber/innen zum Vorstellungsgespräch einzuladen, zu den Pflichten des Arbeitgebers gehört, mit denen kein individueller Anspruch bzw. kein individuelles Recht der jeweiligen schwerbehinderten Bewerber/innen auf eine Einladung korrespondiert, auf den bzw. auf das diese rechtswirksam. Die Parteien streiten darüber, ob die beklagte Stadt (im Folgenden Beklagte) verpflichtet ist, an die Klägerin eine Entschädigung wegen eines Verstoßes gegen das Verbot der Benachteiligung wegen ... weiter lesen
Der Kläger ist in einem Produktionsbetrieb beschäftigt. Nach seinem schriftlichen Arbeitsvertrag hatte er entsprechend den jeweiligen Betriebserfordernissen im Ein- oder Zwei- oder Dreischichtsystem zu arbeiten. Seit zehn Jahren ist er in der Dauernachtschicht eingesetzt. Anfang 2002 wurde durch Einigungsstellenspruch bei der Beklagten beschlossen, dass bei einem Wechsel der Schichtsysteme der Arbeitnehmer zur Tätigkeit in einem geänderten Schichtsystem nur unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von vier Kalendertagen verpflichtet sei. Von der Änderung des Schichtsystems ist nach diesem Spruch dem Betriebsrat mit einem Vorlauf von vier Kalendertagen Kenntnis zu geben. Daraufhin wies die Beklagte den Kläger sowie weitere in der ... weiter lesen