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Erfurt (jur). Verfolgt die angestellte Geschäftsführerin eines gemeinnützigen Vereins in intriganter Weise die Abwahl des Vereinsvorsitzenden, muss sie mit der fristlosen Kündigung rechnen. Denn das illoyale Verhalten stört in erheblicher Weise den Betriebsfrieden und zerstört die für eine gute Zusammenarbeit erforderliche Vertrauensbasis, stellte am Donnerstag, 1. Juni 2016, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt klar (Az.: 9 Sa 15/15). Den konkreten Fall um die fristlose Kündigung der früheren Geschäftsführerin der Landesverkehrswacht Sachsen verwiesen die obersten Arbeitsrichter allerdings aus formalen Gründen an das Landesarbeitsgericht in Chemnitz zurück. ... weiter lesen
Ein Arbeitgeber kann im Rahmen einer Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO nicht erfolgreich einwenden, ihm sei die Erfüllung eines rechtskräftig zuerkannten Beschäftigungsanspruchs auf einem konkreten Arbeitsplatz wegen dessen Wegfalls unmöglich, wenn er den arbeitsvertraglichen Beschäftigungsanspruch durch Zuweisung einer anderen vertragsgemäßen Tätigkeit erfüllen könnte. Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 21.03.2018 zu seinem Urteil vom selben Tage, Az. 10 AZR 560/16. Die Parteien streiten über die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus dem ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck , Berlin und Essen. Kündigungen bei Air Berlin noch im Oktober Nach der Insolvenz von Air Berlin ist nun die Übernahme der Tochterunternehmen Niki und LGW durch Lufthansa beschlossen. Die Unsicherheit auf Arbeitnehmerseite besteht aber fort. Zahlreichen Mitarbeitern von Air Berlin aus Verwaltung und Bodenpersonal (1400 Betroffenen) droht nach Pressemeldungen (u. a. Spiegel Online vom 6.10.2017) der Zugang einer Kündigung noch im Oktober. Jedenfalls wer rechtsschutzversichert ist, tut gut daran, gegen die Kündigung vorzugehen und diese nicht wirksam werden zu lassen. Kündigungsschutzklage lohnt sich Wer länger ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Darf ein Arbeitnehmer einfach eine Auszeit nehmen? Kann der Arbeitnehmer dann auf denselben Posten zurückkehren? Als „Sabbatical“ bezeichnet man eine Methode für die Förderung der zukünftigen Leistungsfähigkeit und Persönlichkeitsentwicklung von Arbeitnehmern, die in der Praxis nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist und die gut vorbereitet sein will. Während des Sabbaticals nimmt der Arbeitnehmer eine mehrmonatige Auszeit, die er für Persönlichkeitsentwicklung, Urlaub, Fortbildung etc. nutzen kann, um danach zu denselben Arbeitsbedingungen weiter zu arbeiten. ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht München hat mit Urteil vom 04.12.2019 zum Aktenzeichen 8 Sa 146/19 festgestellt, dass eine Vereinbarung eines sog. Crowdworkers mit dem Betreiber einer Internetplattform, die keine Verpflichtung zur Übernahme von Aufträgen enthält, kein Arbeitsverhältnis begründet. Aus der Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts München vom 04.12.2019 ergibt sich: Das LAG München hat heute entschieden, dass zwischen dem Kläger und der Beklagten dem Betreiber einer Internetplattform kein Arbeitsverhältnis besteht. Die Beklagte führt u.a. für Markenhersteller Kontrollen der Warenpräsentation im Einzelhandel oder in Tankstellen durch. Diese ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin In Zeiten der Finanzkrise sparen viele Firmen am Weihnachtsgeld. Diese Praxis ist jedenfalls dann unzulässig, wenn der Arbeitnehmer einen Anspruch auf das Weihnachtsgeld hat. Auch wenn das Weihnachtsgeld im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich geregelt ist, besteht nach der herrschenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei wiederholter freiwilliger und vorbehaltloser Zahlung des Weihnachtsgeldes ein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auch für die Zukunft. Arbeitnehmer, die in den vergangenen Jahren Weihnachtsgeld erhalten haben, sollten zunächst prüfen, ob die Zahlung jeweils mit einem Freiwilligkeitsvorbehalt versehen war. Hat ... weiter lesen
Nach § 623 BGB bedarf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Auflösungsvertrag oder durch Kündigung der Schriftform. Ein mündlich geschlossener Auflösungsvertrag ist danach ebenso unwirksam wie eine mündlich erklärte Kündigung. Es verstößt in aller Regel nicht gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB), wenn sich derjenige, der in einem kontrovers geführten Gespräch eine Kündigung ausgesprochen oder sich mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses einverstanden erklärt hat, nachträglich darauf beruft, die Schriftform sei nicht eingehalten. Der gesetzliche Formzwang soll die Parteien des Arbeitsvertrages vor Übereilung bei Beendigungserklärungen bewahren (Warnfunktion) und dient außerdem der Rechtssicherheit (Klarstellungs- und ... weiter lesen
Mitbestimmung bei Anforderung von Zivildienstleistenden im Jugendgästehaus Der Arbeitgeber unterhält u. a. ein Jugendgästehaus. Dort sind 37 Arbeitnehmer beschäftigt. Es besteht ein Betriebsrat. Im Jugendgästehaus werden 8 Zivildienstleistende eingesetzt. Sie werden dem Arbeitgeber vom Bundesamt für den Zivildienst zugewiesen. In der Regel geht ein Gespräch zwischen dem Arbeitgeber und dem anerkannten Kriegsdienstverweigerer voraus. Danach beantragt der Arbeitgeber die Zuweisung des Bewerbers. Regelmäßig folgt das Bundesamt dem Antrag. Der Betriebsrat hat gemeint, er habe nach § 99 BetrVG beim Antrag auf Zuweisung der vom Arbeitgeber benannten Zivildienstleistenden mitzubestimmen. Der Arbeitgeber hat dagegen geltend gemacht, ... weiter lesen
Telekom will bis zu 8000 Stellen bei T-Systems streichen. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Nach aktuellen Pressemeldungen will die Telekom bei ihrer Tochtergesellschaft T-Systems bis zu 8000 Mitarbeiter entlassen. Die Gewerkschaften fürchten erstmals in der Geschichte auch betriebsbedingte Kündigungen bei der Telekom. Wie sollen sich Arbeitnehmer verhalten, die in einem Unternehmen arbeiten, welches Arbeitsplätze abbauen, beziehungsweise Kündigungen aussprechen will? Ohne zu wissen, welche genauen Maßnahmen die Telekom, bzw. T-Systems im Einzelfall planen, sollten Mitarbeiter generell folgendes beachten: Umstrukturierungen ... weiter lesen
Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, im Interview mit Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Maximilian Renger Zum Thema Kündigung – was ist eigentlich der größte Fehler, den Arbeitnehmer machen können, wenn sie eine Kündigung erhalten haben? Fachanwalt Bredereck Die Frage wird mir recht häufig gestellt, speziell von Journalisten. Ich sage immer, der größte Fehler ist in dieser Situation nicht sofort zu reagieren. Verständlicherweise ist man zunächst frustriert und enttäuscht über die Kündigung, gerade das ist aber leider sehr hinderlich. Was man braucht, ist ein kühler Kopf, der es ... weiter lesen
Bekanntlich ist es bei einem Betriebsübergang, also der Übernahme des Betriebes durch einen Erwerber, oft schwierig zu beurteilen, ob und wenn ja wie sich der Inhalt der Arbeitsverhältnisses verändert. Ein solcher Fall ist Gegenstand der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16.05.2012, 4 AZR 321/10 geworden. In diesem Fall waren sowohl die ursprüngliche Erwerberin als auch die später klagende Arbeitnehmerin Mitglied im Arbeitgeberverband bzw. Gewerkschaft. Der Tarifvertrag galt also zwischen ihnen unmittelbar und zwingend im Sinne des § 4 TVG. Die Arbeitgeberin hatte wirtschaftliche Probleme und verhandelte im Jahr 2004 mit der Gewerkschaft einen sog. Sanierungstarifvertrag, der einen Verzicht ... weiter lesen
Nürnberg (jur). Die Beschwerde gegen einen arbeitsgerichtlichen Beschluss kann auch dann noch zurückgezogen werden, wenn das Landesarbeitsgericht (LAG) seine Entscheidung bereits verkündet hat. Nach einem am Donnerstag, 28. August 2014, veröffentlichten Beschluss des LAG Nürnberg ist dies möglich, solange die Entscheidung noch nicht rechtskräftig und noch keine Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht eingelegt worden ist (Az.: 2 TaBV 5/14). Rechtsmittel sind dann insgesamt nicht mehr möglich. Die Entscheidung gilt für das arbeitsrechtliche Beschlussverfahren. Dies greift insbesondere für die Einrichtung von Betriebsräten und Schwerbehindertenvertretungen sowie bei ... weiter lesen