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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07. Oktober 2010 – 25 Sa 1435/10 –. Ausgangslage: Im Kleinbetrieb (regelmäßig nicht mehr als zehn Mitarbeiter) gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht. Der Arbeitgeber kann also ohne Angabe von Gründen kündigen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine solche Kündigung aber ebenfalls unwirksam sein. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Arbeitgeber sich treuwidrig verhält, zum Beispiel dadurch dass er bestimmte Vertrauenstatbestände schafft. Hier kann widersprüchliches Verhalten des Arbeitgebers die Kündigung ... weiter lesen
Die Beklagte ist eine diakonische Einrichtung in der Rechtsform einer Stiftung mit zuletzt ca. 3.000 Beschäftigten. Der 1955 geborene Kläger ist bei ihr seit 1984 als Angestellter im erzieherischen Dienst tätig. Mit ihm war - wie früher mit allen anderen Arbeitnehmern auch - arbeitsvertraglich die Geltung des BAT vereinbart. Im Jahre 1991 trat die Beklagte dem Verband Kirchlicher und Diakonischer Anstellungsträger Nordelbien (VKDA) bei. Seitdem vereinbart sie mit neu eingestellten Arbeitnehmern die Geltung des Kirchlichen Angestelltentarifvertrages für die Angestellten der Evangelisch-Lutherischen Kirche Nordelbien (KAT-NEK). 1998 schloß der VKDA mit mehreren Gewerkschaften zur Vermeidung von 160 betriebsbedingten Kündigungen einen auf ... weiter lesen
Akzeptiert ein Arbeitnehmer eine Kündigung gemäß § 1a Kündigungsschutzgesetz (Arbeitgeber bietet im Kündigungsschreiben eine Abfindung an, wenn der Arbeitnehmer auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage verzichtet), dann hat er keinen Anspruch auf Wiedereinstellung, wenn der Kündigungsgrund nachträglich wegfällt, weil es zu einem Betriebsübergang auf ein anderes Unternehmen kommt. Das Arbeitsgericht Krefeld hat in einer aktuellen Entscheidung (ArbG Krefeld, Urteil vom 28.1.2010, Az. 1CA 2930/09) zu der in der Rechtsprechung noch umstrittenen Frage Stellung genommen, ob einem Arbeitnehmer, der zunächst eine Kündigung mit einem Abfindungsangebot des alten ... weiter lesen
Der Europäische Gerichtshof hat am 18.11.2020 zum Aktenzeichen C-463/19 entschieden, dass in einem nationalen Tarifvertrag ein zusätzlicher Mutterschaftsurlaub ausschließlich Müttern vorbehalten werden darf, jedoch ist darzutun, dass dieser zusätzliche Urlaub den Schutz der Arbeitnehmerinnen hinsichtlich der Folgen der Schwangerschaft und ihrer Mutterschaft bezweckt. Aus der Pressemitteilung des EuGH Nr. 139/2020 vom 18.11.2020 ergibt sich: Das Syndicat CFTC du personnel de la Caisse primaire d’assurance maladie (CPAM) de la Moselle (Gewerkschaft CFTC des Personals der gesetzlichen Krankenkasse des Département Moselle) klagt gegen die Weigerung dieser Krankenkasse, dem Vater eines ... weiter lesen
Eine Behinderung eines Arbeitnehmers kann auch in starkem Übergewicht begründet sein - Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 18.12.2014, C-354/13 Der Fall mit der Behinderung Bei der Entscheidung des EuGH geht es um ein Vorabentscheidungsersuchen eines dänischen Gerichts gemäß Art. 267 AEUV, das über einen Rechtsstreit zwischen der Stadt Billund und ihre Arbeitnehmer Herrn Kaltoft zu entscheiden hatte. Dieser war über 15 Jahre als Tagesvater mit der Betreuung von Kindern in seinem eigenen Heim beschäftigt und wurde sodann wegen sinkender Nachfrage entlassen. Während seiner gesamten Tätigkeit war Herr Kaltoft fettleibig, die Stadt finanzierte ihm ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Das Bundesarbeitsgericht hat sich in einem aktuellen Urteil mit der fristlosen Kündigung eines Arbeitnehmers wegen sexueller Belästigung beschäftigt (BAG, Urteil vom 29. 6. 2017 – 2 AZR 302/16) . Eine solche außerordentliche Kündigung ist nach § 626 Abs. 1 BGB nur dann gerechtfertigt, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses selbst bis zum Ablauf der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Will sich der Arbeitgeber von einem Arbeitnehmer trennen, hatte in der Regel zwei Möglichkeiten. Er kann diesem kündigen oder einen Aufhebungsvertrag anbieten. Der Vorteil für den Arbeitgeber bei einem Aufhebungsvertrag ist der, dass er eine Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers nicht befürchten muss. Da bei einer Kündigungsschutzklage der Arbeitnehmer regelmäßig anwaltlich vertreten wird, muss der Arbeitgeber in solchen Fällen mit deutlich höheren Abfindungszahlungen rechnen. Das will er vermeiden. Aufhebungsvertrag - des einen Freud des anderen Leid Was für den ... weiter lesen
Lebenspartner von Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst, denen eine Versorgungszusage entsprechend den Bestimmungen des Bundesbeamtengesetzes gewährt wurde, steht eine Hinterbliebenenrente zu. Das hat das Bundesarbeitsgericht am 15.09.2009, AZ 3 AZR 294/09 entschieden. Ein Arzt war als Geschäftsführer für eine Körperschaft öffentlichen Rechts tätig. Der Dienstvertrag war als Arbeitsvertrag ausgestaltet, es wurde jedoch an vielen Stellen auf die für Bundesbeamte geltenden Bestimmungen verwiesen, so auch bezüglich der Alters- und Hinterbliebenenversorgung. Vor seinem 65. Lebensjahr ging er eine Lebenspartnerschaft mit einem anderen Mann ein. Die Arbeitgeberin weigerte sich zu ... weiter lesen
Es ist allgemein bekannt: Schwangere genießen besonderen Kündigungsschutz. § 9 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) ordnet an, dass die Kündigung einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Geburt unzulässig ist, wenn dem Arbeitgeber die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird. In Ausnahmefällen, die nicht mit dem Zustand der Arbeitnehmerin im Zusammenhang stehen, kann die oberste Arbeitsschutzbehörde die Kündigung für zulässig erklären. Dies z.B. bei Betriebsschließungen der Fall. Kündigt der Arbeitgeber einer Schwangeren ohne eine solche ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat am 28.07.2020 zum Aktenzeichen 1 ABR 6/19 entschieden, dass das Einsichts- und Auswertungsrecht des Betriebsrates zur Beantwortung von Auskunftsverlangen der Beschäftigten nach den Vorgaben im Entgelttransparenzgesetz nicht besteht, wenn der Arbeitgeber die Erfüllung der Auskunftsverpflichtung berechtigterweise an sich gezogen hat. Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 24/2020 vom 29.07.2020 ergibt sich: Die Arbeitgeberin ist ein Telekommunikationsunternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten. Nach Inkrafttreten des EntgTranspG machte sie von der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch, die Verpflichtung zur Erfüllung von Auskunftsverlangen der Beschäftigten ... weiter lesen
Der erneute, diesmal unbefristete Streik der GDL wird nun doch beendet. Dennoch gilt: die Rechtmäßigkeit, insbesondere die Verhältnismäßigkeit von Streiks in Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge, wird von den Gerichten künftig kritischer zu prüfen sein. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Es ist ein wichtiges und zu Recht grundrechtlich geschütztes Recht, das Streikrecht. Es ist auch völlig legitim, dass auch kleine Gewerkschaften von diesem Recht exzessiv Gebrauch machen. Dies muss angesichts der auch persönlichen Diffamierungen gegen die Protagonisten noch einmal ausdrücklich betont ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln (LAG Köln) hat in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass bei betriebsbedingten Kündigungen im Rahmen der vorzunehmenden Sozialauswahl das Alter bzw. Lebensalter grundsätzlich Vorrang vor anderen sozialen Kriterien hat (Urteil vom 18.02.2011 -4 Sa 1122/10-. I. Allgemeines: Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen Wenn der Arbeitgeber betriebsbedingte Kündigungen ausspricht, sei es wegen Rückgang der Auftragslage oder aber wegen innerbetrieblichen Umstrukturierungen, ist er verpflichtet, im Rahmen der sogenannten Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG zunächst den Arbeitnehmern zu kündigen, die unter sozialen Gesichtspunkten besser und ... weiter lesen