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Unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe werden in der Praxis Abfindungen bezahlt? Wird der Arbeitnehmer gekündigt, hat er nicht "automatisch" einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass Arbeitnehmer nach jeder Kündigung, die sie nicht verschuldet haben, einen Anspruch auf Abfindung haben. Ein Rechtsanspruch auf eine Abfindung ist nur in Ausnahmefällen gegeben. Die wichtigsten Fälle sind: In einem Sozialplan, den der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber ausgehandelt hat, sind Abfindungsansprüche verankert. Der Arbeitgeber hat versäumt, vor Durchführung einer Betriebsänderung, die zu Entlassungen führt, den Betriebsrat ... weiter lesen
Verrechnung von Sozialplanabfindung und Nachteilsausgleich Der Kläger war bei der Beklagten seit 1984 beschäftigt. Im Juni 1999 beschloß die Gesellschafterversammlung der Beklagten, den Betrieb stillzulegen. Anschließend verhandelten die Betriebsparteien über einen Interessenausgleich. Nachdem mehrtägige Verhandlungen und die Einholung eines Sachverständigengutachtens ergebnislos geblieben waren, erklärte die Beklagte die Verhandlungen mit dem Betriebsrat für gescheitert. Ende September 1999 kündigte die Beklagte allen Arbeitnehmern, dem Kläger zum 31.03.2000. Im Januar 2000 wurde ein Sozialplan aufgestellt. Danach erhielt der Kläger eine Abfindung in Höhe von DM 91.658,57 ausgezahlt. Darüber hinaus hat er die Zahlung eines ... weiter lesen
Pimkie ist eine Modemarke für jugendliche Damenoberbekleidung. Pimkie hat 75 Filialen in Deutschland, von denen nun 40 Filialen geschlossen werden. Promod ist ebenfalls ein Modeunternehmen für Damenkleidung. Promod schließt nun alle seine 32 Filialen in Deutschland. Insgesamt werden 150 Arbeitnehmer die betriebsbedingte Kündigung erhalten. Beide Unternehmen sind durch die Corona -Pandemie ins wirtschaftliche Straucheln geraten und waren zuvor bereits durch Online-Konkurrenz angeschlagen. Die Unternehmen begründen den Schritt der Filialschließungen damit, das damit das Unternehmen an sich gerettet werde und dadurch auch Arbeitsplätze erhalten ... weiter lesen
(Stuttgart) Die rückwirkende Feststellung der Arbeitsgerichte, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen nicht tariffähig ist und daher keine wirksamen Tarifverträge abschließen kann, ist mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) vereinbar. Dies, so der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 29.05.2015 hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts 25.04.2015 – Az. 1 BvR 2314/12 - entschieden. Die Gesetzesauslegung durch ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Die Kirchen und ihre Einrichtungen dürfen selbst bestimmen, inwieweit Verstöße gegen kirchliche Glaubensgrundsätze zu einer Kündigung führen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Donnerstag, 20. November 2014, veröffentlichten Beschluss bekräftigt (Az.: 2 BvR 661/12). Danach müssen sich kirchliche Arbeitgeber aber „plausibel“ verhalten, Arbeitnehmer können sich gegebenenfalls auf Vertrauensschutz berufen. Damit bestätigte das Bundesverfassungsgericht wichtige Grundgedanken der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt. Danach ist insbesondere das kirchliche Selbstbestimmungsrecht nicht absolut, vielmehr ... weiter lesen
Zum Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 09. September 2015 – 7 ABR 69/13 – , juris, ein Kommentar von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Ausgangslage. Bei Verstößen des Arbeitnehmers gegen den Arbeitsvertrag kann der Arbeitgeber diesen abmahnen oder kündigen. Wenn es um Betriebsratsmitglieder geht, ist das nicht so einfach der Fall, wenn die Betriebsratsmitglieder ausschließlich in Ausübung ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Amtspflichten gehandelt haben. Fall. Im vorliegenden Fall ging es unter anderem darum, dass der Arbeitgeber dem Betriebsratsvorsitzenden eine Abmahnung erteilt hatte, deren Entfernung der Betriebsrat in der Folge ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Wer sich als Arbeitnehmer einer Diskriminierung durch den Arbeitgeber aus rassistischen Gründen, oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität ausgesetzt sieht, kann Ansprüche auf Schadensersatz nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geltend machen. Das Bundesarbeitsgericht hat sich in verschiedenen Urteilen zu den Voraussetzungen einer Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen geäußert. So auch zu den Anforderungen an die Bewerbung eines ... weiter lesen
• Ein Arbeitnehmer ist dann teilzeitbeschäftigt, wenn seine reguläre Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Selbst dann, wenn bei einer im Betrieb üblichen 35-Stunden-Woche der Arbeitnehmer nur 34 Stunden beschäftigt wird, gilt er schon als teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer. • Grundsätzlich darf ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer wegen seiner Teilzeitbeschäftigung nicht schlechter behandeln als einen vergleichbaren vollbeschäftigten Arbeitnehmer. Arbeitsentgelt und andere teilbare Leistungen sind dem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 31.01.2019 zum Aktenzeichen 21 Sa 936/18 entschieden, dass wenn ein mit einem anderen Arbeitgeber rechtlich und tatsächlich verbundener Arbeitgeber mit einem zuvor bei dem anderen Arbeitgeber befristet beschäftigten Arbeitnehmer einen sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrag abschließt, es sich dabei um eine rechtsmissbräuchliche Umgehung der gesetzlichen Bestimmungen zur sachgrundlosen Befristung handeln kann. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg zu einem Arbeitsverhältnis im Bereich der Forschung entschieden. Die Beklagte betreibt gemeinsam mit einem Forschungsverbund ein Labor, in der die Klägerin als ... weiter lesen
Arbeitsvertrag - Ausschlussfristen BAG Urteil vom 12.3.2008 - 10 AZR 152/07 Häufig sind in Verträgen sog. Ausschlusfristen vereinbart. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können Ihre Rechte nur innerhalb einer bestimmten Frist geltend machen. In einem vom Bundesarbeitsgericht (BAG) zu entscheidenden Fall war folgende Klausel vereinbart: "Alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag und solche, die mit dem Arbeitsvertrag in Verbindung stehen, verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich erhoben werden. Lehnt die Gegenpartei den Anspruch ab oder erklärt sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Geltendmachung des ... weiter lesen
Arbeitsvertragliche Ausschlussfristen gelten nicht für Fälle die durch gesetzliche Verbote oder Gebote geregelt sind. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20. Juni 2013 - 8 AZR 280/12 - Von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin Ausgangslage: Im Rahmen von Arbeitsverträgen werden häufig Ausschlussfristen vereinbart. Die Geltendmachung von Ansprüchen wird davon abhängig gemacht, dass dies innerhalb einer bestimmten Zeit geschieht. Arbeitgeber sichern sich dadurch gegen rückwirkende Ansprüche von Arbeitnehmern, z.B. auf Überstundenvergütung ab. Die Entscheidung: Im vorliegenden Fall hatte eine Arbeitnehmerin Schmerzensgeldes wegen „Mobbings“ verlangt. Im ... weiter lesen
Regelmäßige Arbeitszeit und Überstunden bei der Bemessung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Die Parteien streiten über die Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Der Kläger ist seit 1994 bei der Beklagten als Vorarbeiter beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe Anwendung. In der Zeit vom 7. bis 18. Juni 1999 war der Kläger arbeitsunfähig krank. Die regelmäßige tarifliche Wochenarbeitszeit betrug zu dieser Zeit 40 Stunden. Die Beklagte gewährte ihm für den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit Entgeltfortzahlung auf der Basis einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. Die tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung des Klägers betrug in den vorangegangenen 13 Wochen 54,76 ... weiter lesen