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Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Kaufhof will bei Gehältern sparen: Verschiedenen Pressemeldungen zufolge (u.a. Süddeutsche Zeitung vom 10.10.2017) hat der Warenhauskonzern Kaufhof mit Verdi Gespräche aufgenommen zum Abschluss eines Beschäftigungssicherungsvertrages. Was zunächst für die Mitarbeiter gut klingt, ist tatsächlich ein neuer Tarifvertrag, der mit erheblichen Einschnitten für die Arbeitnehmer im Hinblick auf Gehalt und Arbeitszeiten verbunden wäre. Drohende Kündigungen: Der Schritt wird den Medienberichten zufolge damit begründet, dass die wirtschaftliche Lage des Unternehmens schlecht sei. Aus Sicht ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat mit Urteil vom 08.03.2023 zum Aktenzeichen 8 Sa 859/22 entschieden, dass der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung grds. auch dadurch erschüttert werden kann, dass der Arbeitnehmer sich im Falle des Erhalts einer arbeitgeberseitigen Kündigung unmittelbar zeitlich nachfolgend – „postwendend“ – krank meldet bzw. eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreicht. Das gilt insbesondere dann, wenn lückenlos der gesamte Zeitraum der Kündigungsfrist – auch durch mehrere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen – abgedeckt wird. Meldet sich zunächst der Arbeitnehmer krank und erhält er erst sodann eine arbeitgeberseitige Kündigung , fehlt es an dem für die Erschütterung des ... weiter lesen
Focus Online berichtet am 10.November 2011, dass Siemens in seinem Geschäftssektor Health Care Entlassungen plant. Trotz steigender Gewinne des Technologiekonzerns im letzten Geschäftsjahr müssten Stellen in diesem Bereich auf Grund des Kostendrucks in den Gesundheitssystemen eingespart werden. Wie viele Stellen in den nächsten beiden Jahren abgebaut werden sollen, sei noch nicht klar, teilte Siemens vor einigen Wochen in München mit. Es werden wohl aber vor allem Mitarbeiter aus dem Bereich Strahlentherapie betroffen sein. Für die betroffenen Arbeitnehmer stellt sich bei Erhalt der Kündigung die Frage: Sollte man Kündigungsschutzklage einreichen? Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, ist ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , F achanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 26. März 2009 – 2 AZR 953/07 –, juris . Darlehen eines Mitarbeiters an Stammgast: Im entsprechenden Fall ging es um den Mitarbeiter einer Spielbankbetreiberin, der als Tischchef arbeitete. Als solcher durfte er laut Arbeitsvertrag kein Geld an Gäste verleihen und auch keinen privaten Umgang mit diesen haben. Er wurde gekündigt, nachdem er einem Stammspieler 13.500€ in bar als Darlehen gegeben hatte. Tauglicher Kündigungsgrund: Grundsätzlich ging es erst einmal um die Frage, ob eine Darlehensgewährung überhaupt tauglicher Grund für ... weiter lesen
Vielen Arbeitnehmern dürfte bereits bekannt sein, dass eine Kündigungsschutzklage in aller Regel innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht sein muss. Anderenfalls ist die Kündigung unumstößlich wirksam, auch wenn sie noch so rechtswidrig ist. Hierbei gibt es wenige Ausnahmen, z.B. wenn die überreichte Kündigung nicht unterschrieben ist, siehe hierzu mein Artikel: „Bei nicht unterschriebener Kündigung muss Kündigungsschutzklage nicht innerhalb der Drei-Wochen-Frist erhoben werden". Die Frist zur Einreichung der Klage binnen drei Wochen wurde vom Bundesarbeitsgericht im Jahr 2010 allerdings auf weitere Fälle ausgeweitet, so dass ... weiter lesen
Hamm/Berlin (DAV). Die Bundesländer haben unterschiedliche Renteneintrittsalter und -stufen. So kommt es vor, dass ein älterer Arbeitnehmer nicht so lange arbeiten muss oder darf wie ein jüngerer. Die Anhebung des Rentenalters erfolgt stufenweise. Dies kann eine Diskriminierung darstellen, entschied das Oberlandesgericht in Hamm am 3. Dezember 2014 (AZ: 11 U 6/13), wie die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Allerdings müssen mögliche Ansprüche rechtzeitig gestellt werden. Ein Polizeibeamter meinte, aufgrund rechtswidriger gesetzlicher Regelungen des Landes Nordrhein-Westfalen zu Unrecht vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden zu sein. Der 1947 geborene ... weiter lesen
• Ein Arbeitnehmer ist dann teilzeitbeschäftigt, wenn seine reguläre Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Selbst dann, wenn bei einer im Betrieb üblichen 35-Stunden-Woche der Arbeitnehmer nur 34 Stunden beschäftigt wird, gilt er schon als teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer. • Grundsätzlich darf ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer wegen seiner Teilzeitbeschäftigung nicht schlechter behandeln als einen vergleichbaren vollbeschäftigten Arbeitnehmer. Arbeitsentgelt und andere teilbare Leistungen sind dem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Grundsätze billigen Ermessens müssen von Arbeitgebern auch bei dienstlichen Versetzung von Arbeitnehmern eingehalten werden. Dies entscheid das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 10.07.2013 (Az.: 10 AZR 915/12). Die Klägerin war zunächst in einem befristeten Arbeitsverhältnis bei der Beklagten angestellt. Nach der Entfristung zahlreicher Arbeitsverträge entschied die Arbeitgeberin einige der ehemals befristeten Arbeitnehmer, darunter auch die Klägerin, zu versetzen. In die Auswahl der in ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Warenhaus Karstadt mit Hauptsitz in Essen ist eines der traditionsreichen deutschen Großunternehmen. Bereits vor 2 Jahren war der Konzern jedoch wegen finanzieller Probleme in die Schlagzeilen geraten. Nachdem der Konzern Insolvenz anmelden musste, hatte ein Investor die Warenhauskette gekauft. Fortan ruhte die ganze Hoffnung auf ihm. Die schon damals zu befürchtende Entlassung vieler Angestellter schien damit erst einmal nicht mehr notwendig zu sein. Die Mitarbeiter des Konzerns sollen zur Unterstützung der Sanierung des Unternehmens auf Teile ... weiter lesen
Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ein Kommentar von Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck Berlin und Essen. Ausgangslage: Nach § 16 Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz) muss ein Arbeitgeber alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung prüfen. Über eine Anpassung hat er nach billigem Ermessen zu entscheiden. Dabei sind insbesondere die Belange des bezugsberechtigten ehemaligen Arbeitnehmers, aber auch die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers zu berücksichtigen. Damit soll insbesondere sichergestellt werden, dass der inflationsbedingte Kaufkraftverlust ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 11.11.2016 – 12 Sa 22/16. Die zunehmend intensivere Nutzung von sozialen Netzwerken und Messengern zum Austausch von privaten und dienstlichen Inhalten bringt viele spannende und nützliche Möglichkeiten mit sich. Arbeitsrechtlich sind damit aber auch gewisse Risiken verbunden, derer sich Arbeitnehmer bewusst sein sollten. Immer dann, wenn im Rahmen der Nutzung von Facebook, WhatsApp und dergleichen ein Bezug zum Arbeitsverhältnis besteht, können Pflichten für Arbeitnehmer bestehen, bei deren ... weiter lesen
Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, im Interview mit Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Maximilian Renger: Du hast dem Inforadio vor kurzem ein Interview geben, in dem es um die Kündigung eines Flugbegleiters von Ryanair ging. Grund soll Rufschädigung gewesen sein. Was ist denn da passiert? Fachanwalt Bredereck: Der betroffene Flugbegleiter soll sich öffentlich über die Arbeitsbedingungen bei Ryanair beschwert haben. Moderne Sklaven hat er die Mitarbeiter von Ryanair genannt. Dabei ging es insbesondere darum, dass Ryanair seine Arbeitsverträge nach irischem Recht schließe und dadurch etwa ständige Erreichbarkeit von seinen ... weiter lesen