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Experten-Ratgeber
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Im Herbst 2014 wurde den Anlegern des Schiffsfonds GEBAB MS Buxwind bereits mitgeteilt, dass ohne die Umsetzung eines Betriebs- und Fortführungskonzepts im Jahr 2016 die Insolvenz der Fondsgesellschaft drohen könnte. Erschwerend kommt für die Anleger hinzu, dass schon in diesem Jahr auch die Verjährung möglicher Schadensersatzansprüche droht. Anleger konnten sich seit November 2006 an dem Schiffsfonds GEBAB MS Buxwind mit einer Mindestsumme von 15.000 Euro beteiligen. Insgesamt wurden rund 25 Millionen Euro bei den Anlegern eingesammelt. Das gesamte Emissionsvolumen betrug knapp 54 Millionen Euro. Wie bei zahlreichen anderen Schiffsfonds auch, konnten die Erwartungen der Anleger nicht erfüllt ... weiter lesen
Der Widerruf von Darlehensverträgen ist auch Jahre nach Vertragsschluss noch möglich, wenn keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erfolgt ist. Die sog. Gesetzlichkeitsvermutung könnte aber selbst offensichtlich fehlerhaften Widerrufsbelehrungen zur Wirksamkeit verhelfen. Nach § 14 Abs. 1 der BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfoV) und nunmehr Art. 247 § 6 Abs. 2 S. 3 EGBGB gilt eine Widerrufsbelehrung dann als wirksam, wenn für sie das Muster aus der Anlage 2 zur BGB-InfoV verwendet wurde. Dann nämlich ist dem Verwender bei Fehlern in der Widerrufsbelehrung kein eigenes Verschulden vorzuwerfen. Der Verwender darf auf die Richtigkeit der jeweilig geltenden Musterbelehrung ... weiter lesen
Flugzeugfonds sind spekulative Kapitalanlagen. Das müssen jetzt die Anleger des Dr. Peters DS Fonds Nr. 129 Flugzeugfonds IV erleben. Denn der Leasingvertrag mit der Fluglinie Singapore Airlines läuft aus. Die Airline hat bereits angekündigt, den Vertrag nicht zu verlängern. Mit mindestens 20.000 US-Dollar waren die Anleger dabei. Ein Leasingvertrag über zehn Jahre und mit Singapore Airlines ein namhafter Leasingnehmer sollten die Beteiligung am vom Dr. Peters aufgelegten DS-Fonds Nr. 129 Flugzeugfonds IV den Anlegern schmackhaft machen. Das Konzept ging offenbar auf. Rund 2600 Anleger beteiligten sich an dem Fonds und steuerten insgesamt ca. 94 Millionen USD zum Emissionsvolumen bei, das ... weiter lesen
Schon nach fünf Jahren muss der Schiffsfonds HCI MS JPO Tucana die Segel wieder streichen. Das Amtsgericht Lüneburg hat am 5. September das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft des Containerschiffs eröffnet (Az.: 56 IN 74/16). Das Emissionshaus HCI Capital (heute Ernst Russ AG) bot den Schiffsfonds MS JPO Tucana 2011 zur Beteiligung an. Anleger steuerten rund 14 Millionen Euro zum Emissionsvolumen bei. Ihr Geld könnte nach der Insolvenz der Fondsgesellschaft verloren sein. Dieses Schicksal haben schon tausende Schiffsfonds-Anleger in den vergangenen Jahren und Monaten erlebt. Denn seit der Finanz- und Wirtschaftskrise hat sich die Branche entscheidend verändert. ... weiter lesen
Zunächst die BWF-Stiftung, dann die Expert Plus GmbH und jetzt die Pro Ventus GmbH: Innerhalb weniger Wochen gab die Finanzaufsicht BaFin den Edelmetallhändlern die Abwicklung ihres unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts auf. Wie die BaFin am 21. Juli 2015 mitteilte, hat sie der Pro Ventus GmbH mit Bescheid vom 3. Juli 2015 die unverzügliche Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäft aufgegeben. Die angenommenen Gelder müssen an die Anleger zurückgezahlt werden. Die Anleger konnten bei der Pro Ventus GmbH Silbermünzen erwerben. Lukrativ wurde dies auch dadurch, da sich mit dem Kaufvertrag die Pro Silber GmbH mit Sitz in Winterthur, Schweiz, verpflichtete, die Münzen zu ... weiter lesen
Die Anleger der Solarworld AG müssen ihre Blicke am 9. Juni Richtung USA richten. Dort wird das Urteil im Streit mit dem Siliziumhersteller Hemlock erwartet. Gibt das Gericht der Klage statt, könnte auf die Solarworld AG eine Schadensersatzzahlung von rund 770 Millionen Dollar zukommen, berichtet das Handelsblatt. Ein Blick zurück: Die Solarworld AG und der Siliziumhersteller Hemlock hatten 2005 einen langfristigen Liefervertrag geschlossen. Angesichts der steigenden Preise für Silizium schien das ein guter Deal zu sein. Jetzt könnte er zum Bumerang werden. Nicht nur weil die Preise für Silizium in den folgenden Jahren stark gefallen sind. Zudem wurden die Subventionen für Solarenergie ... weiter lesen
Über den insolventen Modekonzern Wöhrl AG hat sich der Schutzschirm aufgespannt. Das bedeutet, dass das Unternehmen drei Monate Zeit hat aus eigenen Kräften die Kehrtwende zu schaffen. Gelingt dies nicht, geht das Schutzschirmverfahren in ein reguläres Insolvenzverfahren über. Nicht zum ersten Mal gerät in der jüngeren Vergangenheit ein Modeunternehmen in wirtschaftliche Turbulenzen. Die Konkurrenz durch das Internet macht sich schmerzhaft bemerkbar. Für die Anleger der Wöhrl AG wurde dies am 6. September besonders deutlich. Denn die Wöhrl AG beantragte die Insolvenz. Das Amtsgericht Nürnberg gab dem Antrag auf ein Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung statt. ... weiter lesen
Seit September 2006 konnten sich Anleger an dem geschlossenen Immobilienfonds Wölbern Frankreich 04 mit einer Mindestsumme von 15.000 Euro beteiligen. Die Geldanlage war ein Fehlschlag. Auch nach dem Verkauf der Büroimmobilie in Paris schlagen für die Anleger hohe Verluste zu Buche. Eine Möglichkeit, das „verbrannte“ Kapital noch zu retten, ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Dazu bleibt aber nicht mehr viel Zeit. Denn mögliche Forderungen könnten ab September verjähren. Die zehnjährige Verjährungsfrist greift auf den Tag genau zehn Jahre nach Beitritt zur Fondsgesellschaft. Mehr als 3000 Anleger hatten rund 92 Millionen ... weiter lesen
Durch die Insolvenz der KTG Agrar SE hat sich die Lage der Anleger weiter verschlechtert. Ging es zunächst „nur“ um eine ausbleibende Zinszahlung für die KTG-Anleihe Biowertpapier II sind nun auch die Anleger der Anleihe Biowertpapier III und die Aktionäre betroffen. Statt um ca. 18 Millionen Euro Zinsen, die nicht gezahlt werden konnten, sind nun alleine durch die beiden Anleihen rund 342 Millionen Euro Anleger-Gelder gefährdet. Ein kurzer Rückblick: Nachdem die KTG Agrar SE die fällige Zinszahlung für die 250 Millionen Euro schwere Inhaber-Teilschuldverschreibung Biowertpapier II schon zweimal verschoben hatte, wären die Zinsen spätestens am 6. Juli ... weiter lesen
Die Russland-Krise macht der Laurèl-GmbH zu schaffen. Davon sind auch die Anleger betroffen. Der Modekonzern möchte die Konditionen für die Anleihe ändern und lädt am 31. August zu einer Gläubigerversammlung nach Aschheim bei München ein. Das Geschäftsjahr 2014/2015 verlief für die Laurèl GmbH nicht wunschgemäß. Trotz einer leichten Umsatzsteigerung bleibt nach den vorläufigen Zahlen ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von minus 0,8 Millionen Euro (Stichtag 30. April 2015). Als Hauptursache für das negative Ergebnis nennt das Unternehmen die anhaltende Russland-Krise. Von dieser Entwicklung sind nun auch die Anleihegläubiger ... weiter lesen
Die DF Deutsche Forfait AG hat am 29. September 2015 beim Amtsgericht Köln Insolvenzantrag gestellt. Die Restrukturierungsmaßnahmen sollen in einem Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung fortgesetzt werden, teilte das Unternehmen mit. Im Schutzschirmverfahren ist die DF Deutsche Forfait AG für einen Zeitraum von drei Monaten vor Vollstreckungen und Zwangsmaßnahmen der Gläubiger geschützt und bleibt handlungsfähig. In dieser Zeit will der Vorstand die Gespräche mit den verschiedenen Investorengruppen fortsetzen und eine nachhaltige Sanierung des Unternehmens erreichen, teilt das Unternehmen mit. Sollte dies nicht gelingen, kann nach Ablauf der drei Monate aber auch die ... weiter lesen
Die Verfassungsbeschwerde einer Verbraucherin, deren Darlehenswiderruf vom OLG Schleswig für unwirksam erklärt wurde, hatte Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht entschied mit Beschluss vom 16. Juni 2016, dass das OLG Schleswig die Revision zum Bundesgerichtshof hätte zulassen müssen (Az.: 1 BvR 873/15). Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig die Revision nicht zuzulassen, sei eine unzumutbare Einschränkung des Zugangs der Klägerin zur nächsten Instanz. Schon wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und im Sinne einer einheitlichen Rechtsprechung hätte die Revision zugelassen werden müssen, so das Verfassungsgericht. Das OLG ... weiter lesen