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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Der Kurs der Anleihe der Scholz Holding GmbH bricht ein und ist zwischenzeitlich auf 12 Prozent gesunken. Mit Restrukturierungsmaßnahmen möchte das Unternehmen eine mögliche Insolvenz vermeiden. Die Kuratorin der Anleihe lädt die Anleger zu zwei Gläubigerversammlungen am 9. Und 16. Februar in Wien ein. Dabei wird es wohl nähere Informationen zu den geplanten Maßnahmen geben.
Für die Anleger steht viel auf dem Spiel. Denn sie müssen mit finanziellen Verlusten rechnen. So hat die Euler Hermes Rating das Rating der Scholz Holding GmbH inzwischen auf „C“ herabgestuft. Mit anderen Worten: Ein Ausfall ist nicht mehr auszuschließen. Grund für die ... weiter lesen
Schon die Größe der Nordcapital Bulkerflotte 1 sollte ein Argument für eine sichere Geldanlage sein. Immerhin zählt die 2008 aufgelegte Bulkerflotte zu den größten Schiffsfonds in Deutschland. Doch die Größe bewahrte den Fonds nicht vor wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Inzwischen ist der erste Frachter aus der Flotte zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Lüneburg hat am 11. April das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft der MS E.R. Barcelona eröffnet (Az.: 46 IN 33/16).
In bis zu zwölf Einschiffsgesellschaften sollte die Nordcapital Bulkerflotte investieren. So viele wurden es nicht. Aber immerhin acht Schiffe sind für den Fonds unter Fahrt ... weiter lesen
Auf die Kapitalerhöhung der Manz AG im April folgte vor wenigen Tagen die zweite Gewinnwarnung. Die Börse reagierte prompt. Der Kurs der Manz-Aktie gab zwischenzeitlich um rund 30 Prozent nach. Die Aktionäre der Manz AG dürften aufgrund dieser Berg- und Talfahrt der Manz AG besorgt sein.
Es war schon die zweite Gewinnwarnung, die die Manz AG innerhalb von vier Monaten veröffentlicht hat. Hintergrund für die negativen Nachrichten sind offenbar Probleme bei den Geschäften in Asien. Dort soll es zu Auftragsverschiebungen gekommen sein. Die Konsequenz ist, dass das Unternehmen nun nicht mehr mit einem Gewinn vor Steuern und Zinsen rechnet, sondern mit Verlusten im mittleren zweistelligen ... weiter lesen
Noch bis zum 14. Dezember können die Anleger der insolventen Pro Ventus GmbH ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Das Amtsgericht Aschaffenburg hat das Insolvenzverfahren inzwischen eröffnet (Az.: 613 IN 356/15).
Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über den Edelmetallhändler Pro Ventus GmbH ist endgültig klar, dass die Anleger um ihr in Silbermünzen investiertes Geld fürchten müssen. Umso wichtiger ist es zunächst, die Forderungen bis zum 14. Dezember beim zuständigen Insolvenzverwalter anzumelden. Denn nur angemeldete Forderungen können auch im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden. Allerdings sollten sich die Anleger nicht ... weiter lesen
Der Widerruf von Darlehensverträgen ist auch Jahre nach Vertragsschluss noch möglich, wenn keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erfolgt ist. Die sog. Gesetzlichkeitsvermutung könnte aber selbst offensichtlich fehlerhaften Widerrufsbelehrungen zur Wirksamkeit verhelfen. Nach § 14 Abs. 1 der BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfoV) und nunmehr Art. 247 § 6 Abs. 2 S. 3 EGBGB gilt eine Widerrufsbelehrung dann als wirksam, wenn für sie das Muster aus der Anlage 2 zur BGB-InfoV verwendet wurde. Dann nämlich ist dem Verwender bei Fehlern in der Widerrufsbelehrung kein eigenes Verschulden vorzuwerfen. Der Verwender darf auf die Richtigkeit der jeweilig geltenden Musterbelehrung ... weiter lesen
Es muss ja nicht gleich ein zweiter Ronaldo sein. Aber auch mit den Transferrechen an weitgehend noch unbekannten Fußball-Talenten müsste sich doch gutes Geld verdienen lassen. Mit diesem Ansatz warb die Hanseatisches Fußball Kontor GmbH für ihre Kapitalanlageprodukte. Über Beteiligungen an Fonds oder über Genussrechte, Nachrangdarlehen und einer Anleihe sollten die Anleger am Geschäft mit Transferrechten an jungen Fußballern partizipieren.
Die Rechnung ging aber offenbar nicht auf. Auszahlungen an die Anleger gerieten offenbar ins Stocken und zuletzt haben vier Gläubiger des Hanseatischen Fußball Kontors Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ... weiter lesen
Nach dem erfolgreichen Widerruf einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung darf der Versicherer dem Verbraucher nicht die Abschlusskosten oder Verwaltungskosten von der Rückerstattung abziehen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteilen vom 29. Juli 2015 entschieden (Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14).
Schon vor einem guten Jahr hatte der BGH entschieden, dass Lebens- und Rentenversicherungen widerrufen werden können, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten belehrt wurde. Nach einem erfolgreichen Widerruf wird der Versicherungsvertrag rückabgewickelt, d.h. der Versicherungsnehmer erhält die gezahlten Prämien abzüglich einer ... weiter lesen
Die DF Deutsche Forfait AG hat am 29. September 2015 beim Amtsgericht Köln Insolvenzantrag gestellt. Die Restrukturierungsmaßnahmen sollen in einem Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung fortgesetzt werden, teilte das Unternehmen mit.
Im Schutzschirmverfahren ist die DF Deutsche Forfait AG für einen Zeitraum von drei Monaten vor Vollstreckungen und Zwangsmaßnahmen der Gläubiger geschützt und bleibt handlungsfähig. In dieser Zeit will der Vorstand die Gespräche mit den verschiedenen Investorengruppen fortsetzen und eine nachhaltige Sanierung des Unternehmens erreichen, teilt das Unternehmen mit. Sollte dies nicht gelingen, kann nach Ablauf der drei Monate aber auch die ... weiter lesen
Wieder ist der Bundesgerichtshof aufgefordert, ein klärendes Urteil zum Widerruf von Verbraucherdarlehen zu sprechen. Terminiert ist die Verhandlung für den 24. Mai (Az.: XI ZR 366/15). Nicht zum ersten Mal landet die Widerrufsthematik in Karlsruhe. Allerdings sind die geplanten Verhandlungen schon mehrfach geplatzt, weil sich die Parteien noch kurzfristig geeinigt hatten und die Revision zurückgezogen wurde.
Insofern ist die erste spannende Frage, ob es diesmal überhaupt zur Verhandlung vor dem höchsten deutschen Gericht kommen wird oder ob die Bank noch einen Rückzieher macht, um kurz vor Ende des sog. „ewigen Widerrufsrechts“ am 21. Juni 2016 eine höchstrichterliche ... weiter lesen
Die Russland-Krise macht der Laurèl-GmbH zu schaffen. Davon sind auch die Anleger betroffen. Der Modekonzern möchte die Konditionen für die Anleihe ändern und lädt am 31. August zu einer Gläubigerversammlung nach Aschheim bei München ein.
Das Geschäftsjahr 2014/2015 verlief für die Laurèl GmbH nicht wunschgemäß. Trotz einer leichten Umsatzsteigerung bleibt nach den vorläufigen Zahlen ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von minus 0,8 Millionen Euro (Stichtag 30. April 2015). Als Hauptursache für das negative Ergebnis nennt das Unternehmen die anhaltende Russland-Krise.
Von dieser Entwicklung sind nun auch die Anleihegläubiger ... weiter lesen
Im Jahr 2011 legte das Emissionshaus Weser Kapital, ehemals Novalis Invest, den Schiffsfonds MS Christoph S auf. Schon Ende 2015 musste die Schiffsgesellschaft Insolvenz beantragen und Ende Juli hat das Amtsgericht Nordenham das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 7 IN 36/15).
Die Hoffnung auf ordentliche Renditen zerplatzte für die Anleger des Schiffsfonds MS Christoph S schon etwa vier Jahre nach der Auflage des Fonds. Nachdem das Insolvenzverfahren eröffnet ist, droht den Anlegern der Totalverlust ihrer Einlage. Die Mindestbeteiligung betrug 25.000 Euro.
Die Boom-Jahre in der Handelsschifffahrt waren mit dem Ausbruch der Finanzkrise 2008 praktisch vorbei. Jetzt ... weiter lesen
Hamburg/Berlin (jur). Ein Energydrink darf nicht mit der Aussage beworben werden, er verleihe Konzentrations- und Leistungsfähigkeit. Dies ist eine zumindest in pauschaler Form unzulässige gesundheitsbezogene Aussage, wie das Landgericht Hamburg in einem am Dienstag, 25. April 2023, vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Berlin veröffentlichten Urteil entschied (Az.: 312 O 256/21).
In seiner Werbung für ein koffeinhaltiges Pulver zur Herstellung eines Energydrinks hatte der Hersteller Emporgy GmbH aus Hamburg gezielt Gamer angesprochen. „Das neue Emporgy Lifestyle Getränk verleiht dir die nötige Power, Leistung und Konzentration für deine gewünschten Aktivitäten“, hieß es auf der Homepage des Unternehmens. „Ein ... weiter lesen