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Am 1. Mai wurde das reguläre Insolvenzverfahren über die German Pellets GmbH am Amtsgericht Schwerin eröffnet (Az. 580 IN 64/16). Nur einen Tag später teilte die Insolvenzverwalterin mit, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Anleger haben über Anleihen und Genussrechte rund 260 Millionen Euro investiert. Das Geld könnte nun endgültig komplett verbrannt sein.
Die Hoffnungen der Anleger nach der Eröffnung des Insolvenzverfahren doch noch relativ zügig zumindest einen kleinen Teil ihres investierten Geldes wiederzusehen, dürften nach der Mitteilung, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, langsam am Nullpunkt angekommen sein. Dennoch sollten die Forderungen zur ... weiter lesen
Die DF Deutsche Forfait AG hat am 29. September 2015 beim Amtsgericht Köln Insolvenzantrag gestellt. Die Restrukturierungsmaßnahmen sollen in einem Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung fortgesetzt werden, teilte das Unternehmen mit.
Im Schutzschirmverfahren ist die DF Deutsche Forfait AG für einen Zeitraum von drei Monaten vor Vollstreckungen und Zwangsmaßnahmen der Gläubiger geschützt und bleibt handlungsfähig. In dieser Zeit will der Vorstand die Gespräche mit den verschiedenen Investorengruppen fortsetzen und eine nachhaltige Sanierung des Unternehmens erreichen, teilt das Unternehmen mit. Sollte dies nicht gelingen, kann nach Ablauf der drei Monate aber auch die ... weiter lesen
Die Kurse der Germann Pellets Anleihen befinden sich derzeit im freien Fall. Die Lage hat sich durch die Insolvenz des Ofenbauers Kago weiter verschärft. Den Anlegern können hohe Verluste drohen.
Die German Pellets GmbH hat drei Unternehmensanleihen im Wert von rund 224 Millionen Euro begeben und Genussscheine im Wert von ca. 13,5 Millionen Euro emittiert. Die mit 7,25 Prozent verzinste Anleihe 2011/16 (ISIN: DE000A1H3J6 7 / WKN: A1H3J6) wäre zum 1. April 2016 zur Rückzahlung fällig. Das scheint das Unternehmen nicht leisten zu können. Daher sollen die Anleger bei einer Gläubigerversammlung am 10. Februar in Wismar über Änderungen der Anleihebedingungen abstimmen. Im Kern ... weiter lesen
Der Endspurt für den Widerruf von Darlehen läuft: Wer durch einen Darlehenswiderruf noch von den derzeit niedrigen Zinsen profitieren möchte, sollte jetzt handeln. Denn die Bundesregierung hat das Aus für den sog. Widerrufsjoker beschlossen.
Am 27. Januar hat das Bundeskabinett beschlossen, dass das „ewige“ Widerrufsrecht bei zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Darlehen zur Immobilienfinanzierung enden soll. Sollte der Bundestag zustimmen, wäre der Widerruf von Altverträgen dann nicht mehr möglich.
Bis dahin haben Verbraucher aber noch die Möglichkeit, ihre Darlehensverträge zu widerrufen, wenn die Bank oder Sparkasse eine fehlerhafte ... weiter lesen
Die Beteiligung an dem geschlossenen Immobilienfonds Wölbern Holland 72 endet für die Anleger mit einem finanziellen Desaster. Nach dem Verkauf der Fondsimmobilie ergibt sich für die Anleger ein Verlust von rund 80 Prozent.
Einziges Investitionsobjekt des 2012 vom Emissionshaus Wölbern Invest aufgelegten Fonds war eine Büroimmobilie in Rotterdam. Der Immobilienmarkt in den Niederlanden gilt als schwierig, was auch die Anleger des Wölbern Holland 72 erfahren mussten. Nur ein einziges Mal kamen sie in den Genuss der prognostizierten Ausschüttungen. Aufgrund der wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Fondsgesellschaft wurde 2014 der Verkauf der Fondsimmobilie beschlossen, der nach Angaben ... weiter lesen
Der Kurs der Anleihe der Scholz Holding GmbH bricht ein und ist zwischenzeitlich auf 12 Prozent gesunken. Mit Restrukturierungsmaßnahmen möchte das Unternehmen eine mögliche Insolvenz vermeiden. Die Kuratorin der Anleihe lädt die Anleger zu zwei Gläubigerversammlungen am 9. Und 16. Februar in Wien ein. Dabei wird es wohl nähere Informationen zu den geplanten Maßnahmen geben.
Für die Anleger steht viel auf dem Spiel. Denn sie müssen mit finanziellen Verlusten rechnen. So hat die Euler Hermes Rating das Rating der Scholz Holding GmbH inzwischen auf „C“ herabgestuft. Mit anderen Worten: Ein Ausfall ist nicht mehr auszuschließen. Grund für die ... weiter lesen
Ein Widerruf muss nur fristgerecht erklärt werden. Welche Beweggründe den Verbraucher zum Widerruf veranlasst haben, ist grundsätzlich ohne Bedeutung. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 16. März 2016 entschieden (Az.: VIII ZR 146/15).
Vor dem BGH ging es zwar nicht um den Widerruf eines Verbraucherdarlehens, sondern um die Rückabwicklung eines Kaufvertrags. Dennoch sollte sich das Urteil auch auf die Thematik Darlehenswiderruf anwenden lassen. Im konkreten Fall hatte der Kläger im Internet Matratzen mit einer Tiefpreisgarantie bestellt. Als es diese zu einem günstigeren Preis fand und der Verkäufer die Differenz nicht zahlen wollte, widerrief er den Kaufvertrag. ... weiter lesen
Schon im Sommer war eine wichtige Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs in Sachen Widerruf von Darlehen erwartet worden. Diese blieb aus, weil sich die Parteien kurz vor dem Verhandlungstermin noch außergerichtlich geeinigt haben. Nun wurde eine für den 1. Dezember angesetzte BGH-Verhandlung zum Thema Widerruf auf den 15. Dezember vertagt.
Im Juni wäre es vor dem BGH um die Verwirkung des Widerrufsrechts bei Darlehensverträgen gegangen (XI ZR 154/14). Der klagende Verbraucher hatte verschiedene Darlehensverträge vorzeitig abgelöst. Später erklärte er aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung den Widerruf und verlangte die Rückerstattung geleisteter Zinsen und ... weiter lesen
Die Scholz Holding GmbH steht offenbar in erfolgversprechenden Verhandlungen mit einem Finanzinvestor. Es ist allerdings davon auszugehen, dass die Anleihe-Gläubiger ihren Teil zur Restrukturierung des angeschlagenen Unternehmens beitragen sollen. Am 19. Mai sind sie daher zu einer Gläubigerversammlung nach Wien eingeladen.
Im Mittelpunkt wird dabei voraussichtlich die geplante Restrukturierung der 2012 nach österreichischem Recht begebenen Mittelstandsanleihe stehen. Für die Anleger geht es um viel Geld. Die Anleihe hat ein Volumen von 182,5 Millionen Euro und ist mit 8,5 Prozent p.a. verzinst. Die ursprünglich im März fällige Zinszahlung wurde allerdings bereits bis Ende Mai gestundet. Im ... weiter lesen
Die Enterprise Holdings Limited (EHL) ist insolvent und wurde vom Obersten Gerichtshof in England am 23. September unter Verwaltung gestellt. Für die Anleger der beiden Anleihen des Versicherungsanbieters stellt sich die Frage, was aus ihrem Geld wird. Die erste Zinszahlung ist bereits ausgefallen.
Die Enterprise Holdings hat zwei Anleihen begeben. Die Anleihe 2012/17 (ISIN: DE000A1G9AQ4 / WKN: A1G9AQ) hat ein Volumen von 19,5 Millionen Euro und ist mit 7 Prozent p.a. verzinst. Die am 26. September fällige Zinszahlung ist bereits ausgeblieben. In einem Jahr steht die Anleihe komplett zur Rückzahlung an. Für die Anleihe 2015/20 (ISIN: DE000A1ZWPT5 / WKN: A1ZWPT) war ein Volumen von 30 Millionen Euro ... weiter lesen
Die Sachwert-Schmiede GmbH ist zahlungsunfähig. Das vorläufige Insolvenzverfahren wurde am Amtsgericht Mannheim eröffnet (Az.: 4 IN 896/15). Anleger müssen finanzielle Verluste befürchten.
Sollte ausreichend Insolvenzmasse zur Verfügung stehen, wird demnächst das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet. Mit welcher Insolvenzquote die Gläubiger dann rechnen können, ist wesentlich von der zur Verfügung stehenden Insolvenzmasse abhängig. Es ist aber nicht davon auszugehen, dass die Forderungen aller Gläubiger in einem Insolvenzverfahren vollauf befriedigt werden können. Mit finanziellen Verlusten ist daher zu rechnen.
Die Entwicklung ... weiter lesen
Es ist der dritte Anlauf die Thematik Widerruf von Darlehensverträgen vor den Bundesgerichtshof zu bringen. Zweimal sind die Verhandlungen noch kurzfristig geplatzt. Diesmal dürften die Chancen besser stehen.
Grund für die geplatzten BGH-Verhandlungen in Sachen Darlehenswiderruf waren kurzfristige außergerichtliche Einigungen, die wahrscheinlich mit großzügigen Angeboten für die klagenden Verbraucher verbunden waren. Dass sie auf diese Angebote eingegangen sind, ist nachvollziehbar, verhinderten aber eine höchstrichterliche Grundsatzentscheidung.
Das dürfte am 23. Februar 2016 allerdings anders sein. Denn diesmal klagt eine Verbraucherzentrale. Es ... weiter lesen