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Die Anleger der Proven Oil Canada Fonds sollen ein Millionen-Loch stopfen. Dazu sollten sie bis zum 25. Juli ihre Ausschüttungen zurückzahlen. Selbst wenn alle Anleger der Rückzahlungsaufforderung nachkommen, klafft immer noch eine Finanzierungslücke von mehreren Millionen Euro.
Daher stehen die Anleger nicht nur vor der Entscheidung, ihre Ausschüttungen zurückzuzahlen, sondern sollen auch entscheiden, wie die Finanzlücke zu schließen ist. Der Initiator der POC-Fonds, das Berliner Emissionshaus Proven Oil Canada Energy Solutions GmbH (POC), hatte die geschlossenen Energiefonds aufgelegt und nach eigenen Angaben rund 254 Millionen Euro bei den Anlegern eingesammelt. Das Geld sollte in ... weiter lesen
Die Enterprise Holdings Limited (EHL) ist insolvent und wurde vom Obersten Gerichtshof in England am 23. September unter Verwaltung gestellt. Für die Anleger der beiden Anleihen des Versicherungsanbieters stellt sich die Frage, was aus ihrem Geld wird. Die erste Zinszahlung ist bereits ausgefallen.
Die Enterprise Holdings hat zwei Anleihen begeben. Die Anleihe 2012/17 (ISIN: DE000A1G9AQ4 / WKN: A1G9AQ) hat ein Volumen von 19,5 Millionen Euro und ist mit 7 Prozent p.a. verzinst. Die am 26. September fällige Zinszahlung ist bereits ausgeblieben. In einem Jahr steht die Anleihe komplett zur Rückzahlung an. Für die Anleihe 2015/20 (ISIN: DE000A1ZWPT5 / WKN: A1ZWPT) war ein Volumen von 30 Millionen Euro ... weiter lesen
Die Russland-Krise macht der Laurèl-GmbH zu schaffen. Davon sind auch die Anleger betroffen. Der Modekonzern möchte die Konditionen für die Anleihe ändern und lädt am 31. August zu einer Gläubigerversammlung nach Aschheim bei München ein.
Das Geschäftsjahr 2014/2015 verlief für die Laurèl GmbH nicht wunschgemäß. Trotz einer leichten Umsatzsteigerung bleibt nach den vorläufigen Zahlen ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von minus 0,8 Millionen Euro (Stichtag 30. April 2015). Als Hauptursache für das negative Ergebnis nennt das Unternehmen die anhaltende Russland-Krise.
Von dieser Entwicklung sind nun auch die Anleihegläubiger ... weiter lesen
Koblenz (jur). Die Industrie- und Handelskammern dürfen Rücklagen bilden, um einnahmerelevante Schwankungen in der wirtschaftlichen Entwicklung auffangen zu können. Diese dürfen aber nicht überhöht sein, wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in einem am Dienstag, 9. Mai 2023, bekanntgegebenen Urteilen entschied. Es verwarf damit die Beitragsbescheide der IHK Pfalz für die Jahre 2018 bis 2021 (Az.: 6 A 11190/22.OVG und 6 A 11192/22.OVG), bestätigte aber die Bescheide der IHK Koblenz für 2021 (Az.: 6 A 11191/22.OVG).
Danach ist es überzogen, wenn die Rücklage auch sehr unwahrscheinliche Entwicklungen abfängt. Wegen grundsätzlicher Bedeutung ließen die Koblenzer Richter die Revision zum Bundesverwaltungsgericht ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof wird wohl am 01.12.2015 aller Voraussicht nach darüber zu befinden haben, wann das Widerrufsrecht bei einem Darlehen als verwirkt oder rechtsmissbräuchlich anzusehen ist.
In der Mehrzahl der Fälle sind die von Oktober 2002 bis Juni 2010 verwandten Widerrufsbelehrungen der Banken fehlerhaft. Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen setzen die Widerrufsfrist nicht in Gang, sodass solche Verträge von Verbrauchern auch heute noch wiederrufen werden können. Grundsätzlich besteht dieses Widerrufsrecht zeitlich unbeschränkt, die Grenze für die Ausübung des Widerrufsrechtes bilden die sog. Verwirkung und der Rechtsmissbrauch.
Etwaige Motive der Klägerseite ... weiter lesen
Die Strafe ist hoch, der angerichtete Schaden vermutlich noch viel höher. Die EU-Kommission hat ein Bußgeld in Höhe von rund 2,93 Milliarden Euro gegen das Lkw-Kartell wegen illegaler Absprachen verhängt. Für die Geschädigten des Lkw-Kartells, vorwiegend Speditionen aber auch andere Gewerbetreibende, ist durch die Entscheidung der EU-Kommission der Weg für Schadensersatzansprüche frei.
Zwischen 1997 und 2011, also über einen Zeitraum von 14 Jahren, haben die Lkw-Hersteller Daimler, MAN, Volvo/Renault, Iveco und DAF offenbar illegale Absprachen getroffen. Preise oder auch die Einführung neuer Umwelttechnologien sowie die Weitergabe der damit verbundenen Kosten an die ... weiter lesen
Die Restrukturierung der angeschlagenen Scholz Holding GmbH nähere sich einem erfolgreichen Abschluss, teilt das Unternehmen am 20. Mai mit. Die Anleger der Anleihe mit einem Emissionsvolumen von 182,5 Millionen Euro sollen finanziell aber ordentlich zur Ader gelassen werden.
Die Anleger sollen eine einmalige Abschlagzahlung von insgesamt 14 Millionen Euro erhalten, was nur knapp 7,7 Prozent der Nominalvolumens der nach österreichischem Recht begebenen Anleihe entspricht. Sollten sich die Geschäfte positiv entwickeln, könnte noch einmal eine Sonderzahlung von rund 5,8 Millionen Euro dazu kommen. Unterm Strich erhielten die Anleger dann knapp elf Prozent ihres eingesetzten Kapitals zurück und sollen im ... weiter lesen
Die Beteiligung an dem geschlossenen Immobilienfonds Wölbern Holland 72 endet für die Anleger mit einem finanziellen Desaster. Nach dem Verkauf der Fondsimmobilie ergibt sich für die Anleger ein Verlust von rund 80 Prozent.
Einziges Investitionsobjekt des 2012 vom Emissionshaus Wölbern Invest aufgelegten Fonds war eine Büroimmobilie in Rotterdam. Der Immobilienmarkt in den Niederlanden gilt als schwierig, was auch die Anleger des Wölbern Holland 72 erfahren mussten. Nur ein einziges Mal kamen sie in den Genuss der prognostizierten Ausschüttungen. Aufgrund der wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Fondsgesellschaft wurde 2014 der Verkauf der Fondsimmobilie beschlossen, der nach Angaben ... weiter lesen
Angaben zum Fristbeginn und zur Fristdauer müssen direkt in der Widerrufsbelehrung zu einer Lebensversicherung bzw. Rentenversicherung zu finden sein. Ansonsten ist die Belehrung fehlerhaft und die Police kann noch Jahre nach Abschluss widerrufen werden. Das stellte das Oberlandesgericht Karlsruhe mit Urteil vom 19. Januar 2016 klar (Az.: 12 U 116/15).
Ähnlich wie bei Darlehensverträgen können auch Lebens- und Rentenversicherungen widerrufen werden, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über seine Widerspruchsmöglichkeiten belehrt wurde. Denn dann wurde die Frist zum Widerspruch nicht in Gang gesetzt und es gilt das „ewige“ Widerrufsrecht. Die Police kann dann auch ... weiter lesen
Hamburg/Berlin (jur). Ein Energydrink darf nicht mit der Aussage beworben werden, er verleihe Konzentrations- und Leistungsfähigkeit. Dies ist eine zumindest in pauschaler Form unzulässige gesundheitsbezogene Aussage, wie das Landgericht Hamburg in einem am Dienstag, 25. April 2023, vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Berlin veröffentlichten Urteil entschied (Az.: 312 O 256/21).
In seiner Werbung für ein koffeinhaltiges Pulver zur Herstellung eines Energydrinks hatte der Hersteller Emporgy GmbH aus Hamburg gezielt Gamer angesprochen. „Das neue Emporgy Lifestyle Getränk verleiht dir die nötige Power, Leistung und Konzentration für deine gewünschten Aktivitäten“, hieß es auf der Homepage des Unternehmens. „Ein ... weiter lesen
Anleger der EEV Erneuerbare Energie Versorgung AG stehen vor einem Scherbenhaufen. Das Amtsgericht Meppen hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die EEV AG am 27. November eröffnet (Az.: 9 IN 213/15).
Die Pleite der EEV AG deutete sich. Zunächst blieben Zinszahlungen aus, dann wurde am 24. November das vorläufige Insolvenzverfahren über die Tochtergesellschaft EEV BioEnergie GmbH & Co. KG, Betreiberin des Biomasseheizkraftwerks, eröffnet und nun stellte das AG Meppen auch das Vermögen der EEV AG unter die vorläufige Zwangsverwaltung. Nach der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens stehen rund 26 Millionen Euro Anlegergelder „im Feuer“. ... weiter lesen
Die Kurse der Germann Pellets Anleihen befinden sich derzeit im freien Fall. Die Lage hat sich durch die Insolvenz des Ofenbauers Kago weiter verschärft. Den Anlegern können hohe Verluste drohen.
Die German Pellets GmbH hat drei Unternehmensanleihen im Wert von rund 224 Millionen Euro begeben und Genussscheine im Wert von ca. 13,5 Millionen Euro emittiert. Die mit 7,25 Prozent verzinste Anleihe 2011/16 (ISIN: DE000A1H3J6 7 / WKN: A1H3J6) wäre zum 1. April 2016 zur Rückzahlung fällig. Das scheint das Unternehmen nicht leisten zu können. Daher sollen die Anleger bei einer Gläubigerversammlung am 10. Februar in Wismar über Änderungen der Anleihebedingungen abstimmen. Im Kern ... weiter lesen