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Ein Widerruf muss nur fristgerecht erklärt werden. Welche Beweggründe den Verbraucher zum Widerruf veranlasst haben, ist grundsätzlich ohne Bedeutung. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 16. März 2016 entschieden (Az.: VIII ZR 146/15). Vor dem BGH ging es zwar nicht um den Widerruf eines Verbraucherdarlehens, sondern um die Rückabwicklung eines Kaufvertrags. Dennoch sollte sich das Urteil auch auf die Thematik Darlehenswiderruf anwenden lassen. Im konkreten Fall hatte der Kläger im Internet Matratzen mit einer Tiefpreisgarantie bestellt. Als es diese zu einem günstigeren Preis fand und der Verkäufer die Differenz nicht zahlen wollte, widerrief er den Kaufvertrag. ... weiter lesen
Für den geschlossenen Immobilienfonds Niederlande 8 wird es eng. Bis Jahresende müssen die Kredite bei der finanzierenden Bank abgelöst werden. Das wird vermutlich nur durch den Verkauf der Fondsimmobilie in Amsterdam möglich sein. Dazu muss aber dringend ein Käufer gefunden werden. Ein entsprechender Beschluss sei auch bereits gefasst worden, berichtet „Fonds professionell“ online. Selbst wenn rechtzeitig ein Käufer gefunden wird, drängt sich schon das nächste Problem auf. Denn nach einem Gutachten der Bank ist das Gebäude nur noch rund 12 Millionen Euro wert. Das ist etwa nur die Hälfte der Verbindlichkeiten. Da auch noch ca. 60 Prozent der ... weiter lesen
Die Anleger der Proven Oil Canada Fonds sollen ein Millionen-Loch stopfen. Dazu sollten sie bis zum 25. Juli ihre Ausschüttungen zurückzahlen. Selbst wenn alle Anleger der Rückzahlungsaufforderung nachkommen, klafft immer noch eine Finanzierungslücke von mehreren Millionen Euro. Daher stehen die Anleger nicht nur vor der Entscheidung, ihre Ausschüttungen zurückzuzahlen, sondern sollen auch entscheiden, wie die Finanzlücke zu schließen ist. Der Initiator der POC-Fonds, das Berliner Emissionshaus Proven Oil Canada Energy Solutions GmbH (POC), hatte die geschlossenen Energiefonds aufgelegt und nach eigenen Angaben rund 254 Millionen Euro bei den Anlegern eingesammelt. Das Geld sollte in ... weiter lesen
Abmahnung der Schütz Rechtsanwälte aus Karlsruhe im Auftrag der OPM Merchandising GmbH aus Trostberg wegen unzulässigem Verkauf von "Die-Ärzte"-Tickets Die Schütz Rechtsanwälte aus Karlsruhe vertreten die Interessen der OPM Merchandising GmbH aus Trostberg. Kürzlich richteten sie sich mit einer Abmahnung an eine Person, welche gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen haben soll. Die OPM Merchandising GmbH ist für den Verkauf von Tickets für die Tournee "In the ä tonight" von der Band "Die Ärzte" verantwortlich und beauftragt. In der Abmahnung wird den Betroffenen vorgeworfen, unerlaubt Tickets für die ... weiter lesen
Im Herbst 2014 wurde den Anlegern des Schiffsfonds GEBAB MS Buxwind bereits mitgeteilt, dass ohne die Umsetzung eines Betriebs- und Fortführungskonzepts im Jahr 2016 die Insolvenz der Fondsgesellschaft drohen könnte. Erschwerend kommt für die Anleger hinzu, dass schon in diesem Jahr auch die Verjährung möglicher Schadensersatzansprüche droht. Anleger konnten sich seit November 2006 an dem Schiffsfonds GEBAB MS Buxwind mit einer Mindestsumme von 15.000 Euro beteiligen. Insgesamt wurden rund 25 Millionen Euro bei den Anlegern eingesammelt. Das gesamte Emissionsvolumen betrug knapp 54 Millionen Euro. Wie bei zahlreichen anderen Schiffsfonds auch, konnten die Erwartungen der Anleger nicht erfüllt ... weiter lesen
Der Widerruf von Darlehensverträgen ist auch Jahre nach Vertragsschluss noch möglich, wenn keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erfolgt ist. Die sog. Gesetzlichkeitsvermutung könnte aber selbst offensichtlich fehlerhaften Widerrufsbelehrungen zur Wirksamkeit verhelfen. Nach § 14 Abs. 1 der BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfoV) und nunmehr Art. 247 § 6 Abs. 2 S. 3 EGBGB gilt eine Widerrufsbelehrung dann als wirksam, wenn für sie das Muster aus der Anlage 2 zur BGB-InfoV verwendet wurde. Dann nämlich ist dem Verwender bei Fehlern in der Widerrufsbelehrung kein eigenes Verschulden vorzuwerfen. Der Verwender darf auf die Richtigkeit der jeweilig geltenden Musterbelehrung ... weiter lesen
Schiffsfonds befinden sich weiter in schwerer See. Nun musste auch die Gesellschaft des Containerschiffs MS Pontremoli Insolvenz anmelden. Das Amtsgericht Hamburg hat das vorläufige Insolvenzverfahren Anfang Mai eröffnet (Az.: 67b IN 140/16). Für die Anleger kann die Insolvenz hohe Verluste bis hin zum Totalverlust ihrer Einlage bedeuten. Und die betrug immerhin mindestens 20.000 Euro. Um die finanziellen Verluste abzuwenden, können die Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten, z.B. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, überprüfen lassen. Da die Hamburgische Seehandlung den Schiffsfonds MS Pontremoli im Juli 2006 aufgelegt hat, sollten Anleger allerdings zügig handeln. Denn ... weiter lesen
Bis zu 15 Milliarden Dollar muss VW als Folge des Abgasskandals in den USA zahlen. Noch nicht eingerechnet sind dabei Forderungen geschädigter Aktionäre. Die könnten auch in Deutschland auf Volkswagen zukommen. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt inzwischen wegen des Anfangsverdachts der Marktmanipulation gegen den ehemaligen Vorstandschef Martin Winterkorn und ein weiteres Vorstandsmitglied. Anzeige hatte die Finanzaufsicht BaFin erstattet. Der Staatsanwaltschaft liegen offenbar Anhaltspunkte vor, dass VW seinen Informationspflichten nicht nachgekommen ist. Demnach könnte die Konzernspitze schon früher von den manipulierten Abgaswerten gewusst und dies verschwiegen haben. Erst ... weiter lesen
Es hat schon was von einem Déjà-Vu-Erlebnis: Schon zum zweiten Mal bleibt eine wichtige Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs zu der Thematik Darlehenswiderruf aus, weil sich die Parteien noch kurz vor der Verhandlung außergerichtlich einigen. Hätten die Karlsruher Richter im Sommer zur Verwirkung des Widerrufsrechts eine Grundsatzentscheidung fällen sollen, so wäre es am 15. Dezember um die treuwidrige Ausübung des Widerrufsrechts gegangen (XI ZR 180/15). Damals wie heute haben sich die Parteien allerdings noch kurz vor Verhandlungsbeginn außergerichtlich geeinigt. Dass die Verhandlung vor dem BGH noch platzen würde, deutete sich bereits vor ... weiter lesen
Hamburg/Berlin (jur). Ein Energydrink darf nicht mit der Aussage beworben werden, er verleihe Konzentrations- und Leistungsfähigkeit. Dies ist eine zumindest in pauschaler Form unzulässige gesundheitsbezogene Aussage, wie das Landgericht Hamburg in einem am Dienstag, 25. April 2023, vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Berlin veröffentlichten Urteil entschied (Az.: 312 O 256/21). In seiner Werbung für ein koffeinhaltiges Pulver zur Herstellung eines Energydrinks hatte der Hersteller Emporgy GmbH aus Hamburg gezielt Gamer angesprochen. „Das neue Emporgy Lifestyle Getränk verleiht dir die nötige Power, Leistung und Konzentration für deine gewünschten Aktivitäten“, hieß es auf der Homepage des Unternehmens. „Ein ... weiter lesen
Schon nach fünf Jahren muss der Schiffsfonds HCI MS JPO Tucana die Segel wieder streichen. Das Amtsgericht Lüneburg hat am 5. September das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft des Containerschiffs eröffnet (Az.: 56 IN 74/16). Das Emissionshaus HCI Capital (heute Ernst Russ AG) bot den Schiffsfonds MS JPO Tucana 2011 zur Beteiligung an. Anleger steuerten rund 14 Millionen Euro zum Emissionsvolumen bei. Ihr Geld könnte nach der Insolvenz der Fondsgesellschaft verloren sein. Dieses Schicksal haben schon tausende Schiffsfonds-Anleger in den vergangenen Jahren und Monaten erlebt. Denn seit der Finanz- und Wirtschaftskrise hat sich die Branche entscheidend verändert. ... weiter lesen
Die Restrukturierung der angeschlagenen Scholz Holding GmbH nähere sich einem erfolgreichen Abschluss, teilt das Unternehmen am 20. Mai mit. Die Anleger der Anleihe mit einem Emissionsvolumen von 182,5 Millionen Euro sollen finanziell aber ordentlich zur Ader gelassen werden. Die Anleger sollen eine einmalige Abschlagzahlung von insgesamt 14 Millionen Euro erhalten, was nur knapp 7,7 Prozent der Nominalvolumens der nach österreichischem Recht begebenen Anleihe entspricht. Sollten sich die Geschäfte positiv entwickeln, könnte noch einmal eine Sonderzahlung von rund 5,8 Millionen Euro dazu kommen. Unterm Strich erhielten die Anleger dann knapp elf Prozent ihres eingesetzten Kapitals zurück und sollen im ... weiter lesen