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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Die EUSA AG (Europäische Sachwert AG) ist zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Heilbronn hat am 27. August 2015 das Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 3 IN 198/15).
Das Immobilien- und Finanzberatungsunternehmen mit Sitz in Schwäbisch Hall versprach den Anlegern Renditen zwischen 6,25 und 12 Prozent mit unterschiedlichen Laufzeiten. Die Anleger konnten sich über Genussrechte beteiligen. Nach Unternehmensangaben lag das Emissionsvolumen insgesamt bei 50 Millionen Euro und war in fünf Millionen Genussrechte à zehn Euro aufgeteilt. Die Mindestzeichnungssumme lag bei 1.000 Euro. Dazu bot die EUSA AG den Anlegern vier verschiedene Anlagemodelle mit Laufzeiten zwischen drei und zwölf ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Gerade im Falle länderübergreifender wirtschaftlicher Verträge innerhalb der EU stellt sich häufig die Frage der gerichtlichen Zuständigkeit. So hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) jüngst eben diese Frage des Gerichtsstandes im Rahmen von Lieferketten zu klären. In seinem Urteil vom 07.02.2013 (Az.: C-543/10) entschied er wohl, dass es zur Beantwortung dieser Frage maßgeblich darauf ankomme, ob einer dahingehenden Klausel von allen beteiligten Parteien zugestimmt wurde. Der ... weiter lesen
Die Sachwert-Schmiede GmbH ist zahlungsunfähig. Das vorläufige Insolvenzverfahren wurde am Amtsgericht Mannheim eröffnet (Az.: 4 IN 896/15). Anleger müssen finanzielle Verluste befürchten.
Sollte ausreichend Insolvenzmasse zur Verfügung stehen, wird demnächst das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet. Mit welcher Insolvenzquote die Gläubiger dann rechnen können, ist wesentlich von der zur Verfügung stehenden Insolvenzmasse abhängig. Es ist aber nicht davon auszugehen, dass die Forderungen aller Gläubiger in einem Insolvenzverfahren vollauf befriedigt werden können. Mit finanziellen Verlusten ist daher zu rechnen.
Die Entwicklung ... weiter lesen
Wieder ist der Bundesgerichtshof aufgefordert, ein klärendes Urteil zum Widerruf von Verbraucherdarlehen zu sprechen. Terminiert ist die Verhandlung für den 24. Mai (Az.: XI ZR 366/15). Nicht zum ersten Mal landet die Widerrufsthematik in Karlsruhe. Allerdings sind die geplanten Verhandlungen schon mehrfach geplatzt, weil sich die Parteien noch kurzfristig geeinigt hatten und die Revision zurückgezogen wurde.
Insofern ist die erste spannende Frage, ob es diesmal überhaupt zur Verhandlung vor dem höchsten deutschen Gericht kommen wird oder ob die Bank noch einen Rückzieher macht, um kurz vor Ende des sog. „ewigen Widerrufsrechts“ am 21. Juni 2016 eine höchstrichterliche ... weiter lesen
Spielt die Motivation für die Wirksamkeit eines Darlehenswiderrufs eine Rolle oder nicht? Mit dieser Frage setzt sich der Bundesgerichtshof am 12. Juli auseinander (Az.: XI ZR 501/15).
Konkret geht es um die Klage eines Anlegers, der nach eigenen Angaben in einer Haustürsituation einen Kredit aufgenommen hatte, um mit diesem den Beitritt zu einer Fondsgesellschaft zu finanzieren. Dabei wurde er darüber belehrt, dass mit dem Widerruf des Darlehens auch der Beitritt zur Fondsgesellschaft nicht zu Stande käme. Das Darlehen hatte er 2007 vollständig getilgt, etwa sieben Jahre später aber noch den Widerruf erklärt.
Die Vorinstanzen entschieden, dass der Widerruf treuwidrig ausgeübt und ... weiter lesen
Auf die Kapitalerhöhung der Manz AG im April folgte vor wenigen Tagen die zweite Gewinnwarnung. Die Börse reagierte prompt. Der Kurs der Manz-Aktie gab zwischenzeitlich um rund 30 Prozent nach. Die Aktionäre der Manz AG dürften aufgrund dieser Berg- und Talfahrt der Manz AG besorgt sein.
Es war schon die zweite Gewinnwarnung, die die Manz AG innerhalb von vier Monaten veröffentlicht hat. Hintergrund für die negativen Nachrichten sind offenbar Probleme bei den Geschäften in Asien. Dort soll es zu Auftragsverschiebungen gekommen sein. Die Konsequenz ist, dass das Unternehmen nun nicht mehr mit einem Gewinn vor Steuern und Zinsen rechnet, sondern mit Verlusten im mittleren zweistelligen ... weiter lesen
Sogar mitten in den Sommerferien fallen die Benzinpreise. Grund ist, dass der Ölpreis wieder nachgibt. Doch der sinkende Ölpreis hat auch seine Schattenseiten. Das bekommen u.a. die Anleger des Schiffsfonds Nordcapital Offshore Fonds 4 zu spüren. Sie sollen frisches Geld investieren, um den Fonds vor dem Aus zu bewahren.
Das Emissionshaus Nordcapital hat den Offshore Fonds 4 im Jahr 2009 aufgelegt. Die Fondsgesellschaft investiert in die Ölplattformversorgungsschiffe MS E.R. Athina und MS E.R. Georgina. Doch durch den Verfall des Ölpreises hat auch die Nachfrage nach Plattformversorgungsschiffen nachgelassen. Das bringt den Nordcapital Offshore Fonds 4 in wirtschaftliche Schwierigkeiten, so ... weiter lesen
Die gute Nachricht für die Anleihe-Anleger der Scholz Holding GmbH: Die Suche nach Investoren befindet sich nach Unternehmensangaben auf einem guten Weg. Die schlechte Nachricht: Die Anleger müssen mit einer Restrukturierung der Anleihe rechnen. Das bedeutet in der Regel schlechtere Konditionen.
Im Jahr 2012 hatte die Scholz Holding GmbH eine Mittelstandsanleihe nach österreichischem Recht begeben. Die Inhaber-Schuldverschreibung hat ein Emissionsvolumen von 182,5 Millionen Euro und ist mit 8,5 Prozent p.a. verzinst. Schon auf die fällige Zinszahlung am 8. März mussten die Anleger verzichten, da diese bis zum 31. Mai gestundet wurde. Nachdem nun Angebote von zwei potenziellen Investoren ... weiter lesen
Angaben zum Fristbeginn und zur Fristdauer müssen direkt in der Widerrufsbelehrung zu einer Lebensversicherung bzw. Rentenversicherung zu finden sein. Ansonsten ist die Belehrung fehlerhaft und die Police kann noch Jahre nach Abschluss widerrufen werden. Das stellte das Oberlandesgericht Karlsruhe mit Urteil vom 19. Januar 2016 klar (Az.: 12 U 116/15).
Ähnlich wie bei Darlehensverträgen können auch Lebens- und Rentenversicherungen widerrufen werden, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über seine Widerspruchsmöglichkeiten belehrt wurde. Denn dann wurde die Frist zum Widerspruch nicht in Gang gesetzt und es gilt das „ewige“ Widerrufsrecht. Die Police kann dann auch ... weiter lesen
Hamburg/Berlin (jur). Ein Energydrink darf nicht mit der Aussage beworben werden, er verleihe Konzentrations- und Leistungsfähigkeit. Dies ist eine zumindest in pauschaler Form unzulässige gesundheitsbezogene Aussage, wie das Landgericht Hamburg in einem am Dienstag, 25. April 2023, vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Berlin veröffentlichten Urteil entschied (Az.: 312 O 256/21).
In seiner Werbung für ein koffeinhaltiges Pulver zur Herstellung eines Energydrinks hatte der Hersteller Emporgy GmbH aus Hamburg gezielt Gamer angesprochen. „Das neue Emporgy Lifestyle Getränk verleiht dir die nötige Power, Leistung und Konzentration für deine gewünschten Aktivitäten“, hieß es auf der Homepage des Unternehmens. „Ein ... weiter lesen
Die Russland-Krise macht der Laurèl-GmbH zu schaffen. Davon sind auch die Anleger betroffen. Der Modekonzern möchte die Konditionen für die Anleihe ändern und lädt am 31. August zu einer Gläubigerversammlung nach Aschheim bei München ein.
Das Geschäftsjahr 2014/2015 verlief für die Laurèl GmbH nicht wunschgemäß. Trotz einer leichten Umsatzsteigerung bleibt nach den vorläufigen Zahlen ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von minus 0,8 Millionen Euro (Stichtag 30. April 2015). Als Hauptursache für das negative Ergebnis nennt das Unternehmen die anhaltende Russland-Krise.
Von dieser Entwicklung sind nun auch die Anleihegläubiger ... weiter lesen
Für die Anleger der Euro Grundinvest Fonds schlagen die Alarmglocken. Sie werden aufgefordert, ihre erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen. Und zwar bis zum 30. November! Bevor die Anleger dieser Aufforderung nachkommen, sollten sie allerdings ihren Gesellschaftsvertrag prüfen lassen.
Ausschüttungen haben die Anleger der Euro Grundinvest schon seit einem guten Jahr nicht mehr erhalten. Das war in den Jahren zuvor noch anders. Doch diese Ausschüttungen sollen sie jetzt mit Frist bis zum 30. November zurückzahlen. Die Gründe legt dafür legt ihnen der neue Vorstand in einem Rundschreiben dar. Wie das Handelsblatt am 27. November berichtet, ist da von einer ... weiter lesen