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Durch die Insolvenz der KTG Agrar SE hat sich die Lage der Anleger weiter verschlechtert. Ging es zunächst „nur“ um eine ausbleibende Zinszahlung für die KTG-Anleihe Biowertpapier II sind nun auch die Anleger der Anleihe Biowertpapier III und die Aktionäre betroffen. Statt um ca. 18 Millionen Euro Zinsen, die nicht gezahlt werden konnten, sind nun alleine durch die beiden Anleihen rund 342 Millionen Euro Anleger-Gelder gefährdet.
Ein kurzer Rückblick: Nachdem die KTG Agrar SE die fällige Zinszahlung für die 250 Millionen Euro schwere Inhaber-Teilschuldverschreibung Biowertpapier II schon zweimal verschoben hatte, wären die Zinsen spätestens am 6. Juli ... weiter lesen
Die Enterprise Holdings Limited (EHL) ist insolvent und wurde vom Obersten Gerichtshof in England am 23. September unter Verwaltung gestellt. Für die Anleger der beiden Anleihen des Versicherungsanbieters stellt sich die Frage, was aus ihrem Geld wird. Die erste Zinszahlung ist bereits ausgefallen.
Die Enterprise Holdings hat zwei Anleihen begeben. Die Anleihe 2012/17 (ISIN: DE000A1G9AQ4 / WKN: A1G9AQ) hat ein Volumen von 19,5 Millionen Euro und ist mit 7 Prozent p.a. verzinst. Die am 26. September fällige Zinszahlung ist bereits ausgeblieben. In einem Jahr steht die Anleihe komplett zur Rückzahlung an. Für die Anleihe 2015/20 (ISIN: DE000A1ZWPT5 / WKN: A1ZWPT) war ein Volumen von 30 Millionen Euro ... weiter lesen
Spielt die Motivation für die Wirksamkeit eines Darlehenswiderrufs eine Rolle oder nicht? Mit dieser Frage setzt sich der Bundesgerichtshof am 12. Juli auseinander (Az.: XI ZR 501/15).
Konkret geht es um die Klage eines Anlegers, der nach eigenen Angaben in einer Haustürsituation einen Kredit aufgenommen hatte, um mit diesem den Beitritt zu einer Fondsgesellschaft zu finanzieren. Dabei wurde er darüber belehrt, dass mit dem Widerruf des Darlehens auch der Beitritt zur Fondsgesellschaft nicht zu Stande käme. Das Darlehen hatte er 2007 vollständig getilgt, etwa sieben Jahre später aber noch den Widerruf erklärt.
Die Vorinstanzen entschieden, dass der Widerruf treuwidrig ausgeübt und ... weiter lesen
Im Herbst 2014 wurde den Anlegern des Schiffsfonds GEBAB MS Buxwind bereits mitgeteilt, dass ohne die Umsetzung eines Betriebs- und Fortführungskonzepts im Jahr 2016 die Insolvenz der Fondsgesellschaft drohen könnte. Erschwerend kommt für die Anleger hinzu, dass schon in diesem Jahr auch die Verjährung möglicher Schadensersatzansprüche droht.
Anleger konnten sich seit November 2006 an dem Schiffsfonds GEBAB MS Buxwind mit einer Mindestsumme von 15.000 Euro beteiligen. Insgesamt wurden rund 25 Millionen Euro bei den Anlegern eingesammelt. Das gesamte Emissionsvolumen betrug knapp 54 Millionen Euro. Wie bei zahlreichen anderen Schiffsfonds auch, konnten die Erwartungen der Anleger nicht erfüllt ... weiter lesen
Ob Fondsgesellschaften gewinnunabhängige Ausschüttungen von den Anlegern zurückfordern können, ist seit Jahren umstritten. Der Bundesgerichtshof stellte mit Urteil vom 16. Februar 2016 klar, dass diese Ausschüttungen nur dann zurückgefordert werden können, wenn dies im Gesellschaftsvertrag eindeutig und für den Anleger verständlich geregelt ist (Az.: II ZR 348/14).
Geschlossene Fonds schütten auch häufig an ihre Gesellschafter aus, wenn noch gar keine Gewinne erzielt worden sind. Durch diese Auszahlungen wird im Prinzip die Einlage der Anleger gemindert. Zur Praxis gehört es aber auch, dass die Fondsgesellschaften in wirtschaftlich schlechten Zeiten, diese ... weiter lesen
Schon die Größe der Nordcapital Bulkerflotte 1 sollte ein Argument für eine sichere Geldanlage sein. Immerhin zählt die 2008 aufgelegte Bulkerflotte zu den größten Schiffsfonds in Deutschland. Doch die Größe bewahrte den Fonds nicht vor wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Inzwischen ist der erste Frachter aus der Flotte zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Lüneburg hat am 11. April das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft der MS E.R. Barcelona eröffnet (Az.: 46 IN 33/16).
In bis zu zwölf Einschiffsgesellschaften sollte die Nordcapital Bulkerflotte investieren. So viele wurden es nicht. Aber immerhin acht Schiffe sind für den Fonds unter Fahrt ... weiter lesen
Bausparkassen kündigen weiterhin alte gut verzinste Bausparverträge. Doch die Kritik an dieser Vorgehensweise und die Unterstützung für die Bausparer wächst. So verlangt nun der Petitionsausschuss des Bundestages, dass der Gesetzgeber für Klarheit sorgt.
Nach Ansicht des Petitionsausschusses sind die massenhaften Kündigungen alter Bausparverträge unter Berufung auf § 489 BGB nicht zulässig. Dieser Paragraph sei zum Schutz der Verbraucher im BGB verankert, heißt es in der Petition. Unternehmen und andere Institutionen dürften dieses Recht nicht für ihre Zwecke missbrauchen.
Das sieht auch das OLG Bamberg so und stellt sich nach dem OLG ... weiter lesen
Am 1. Mai wurde das reguläre Insolvenzverfahren über die German Pellets GmbH am Amtsgericht Schwerin eröffnet (Az. 580 IN 64/16). Nur einen Tag später teilte die Insolvenzverwalterin mit, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Anleger haben über Anleihen und Genussrechte rund 260 Millionen Euro investiert. Das Geld könnte nun endgültig komplett verbrannt sein.
Die Hoffnungen der Anleger nach der Eröffnung des Insolvenzverfahren doch noch relativ zügig zumindest einen kleinen Teil ihres investierten Geldes wiederzusehen, dürften nach der Mitteilung, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, langsam am Nullpunkt angekommen sein. Dennoch sollten die Forderungen zur ... weiter lesen
Für die Anleger des von Hansa Hamburg Shipping aufgelegten Schiffsfonds MS RHL Aurora (ehemals HHS 31 MS Matthias Claudius) wird es ernst. Das Amtsgericht Reinbek hat am 23. September das reguläre Insolvenzverfahren über die KG MS „Matthias Claudius“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. eröffnet (Az.: 8 IN 130/16). Anlegern droht nun der Totalverlust ihrer Einlage. Und mögliche Schadensersatzansprüche könnten schon bald verjähren. Um sich vor finanziellen Verlusten zu schützen, sollten die Anleger daher umgehend handeln.
Hansa Hamburg Shipping legte den Schiffsfonds MS RHL Aurora zunächst noch unter dem Namen MS Matthias Claudius im Mai 2006 auf. Anleger ... weiter lesen
Längere Laufzeit, niedrigere Zinsen – diesem Konzept sollen die Anleihe-Anleger der Beate Uhse AG zustimmen. Um die Restrukturierungspläne vorzustellen, lädt das Unternehmen am 8. Juni zur Gläubigerversammlung nach Hamburg ein.
Der Erotikkkonzern leidet aus unterschiedlichen Gründen bereits seit längerer Zeit unter wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Im Juli 2014 begab die Beate Uhse AG eine Mittelstandsanleihe mit einem Emissionsvolumen von 30 Millionen Euro (ISIN: DE000A12T1W6 / WKN: A12T1W). Die Anleihe ist mit 7,75 Prozent p.a. verzinst und soll bis Juli 2019 laufen. Das möchte das Unternehmen nun ändern. Die Laufzeit soll gleich um fünf Jahre bis 2024 verlängert werden ... weiter lesen
Der Kurs der Anleihe der Scholz Holding GmbH bricht ein und ist zwischenzeitlich auf 12 Prozent gesunken. Mit Restrukturierungsmaßnahmen möchte das Unternehmen eine mögliche Insolvenz vermeiden. Die Kuratorin der Anleihe lädt die Anleger zu zwei Gläubigerversammlungen am 9. Und 16. Februar in Wien ein. Dabei wird es wohl nähere Informationen zu den geplanten Maßnahmen geben.
Für die Anleger steht viel auf dem Spiel. Denn sie müssen mit finanziellen Verlusten rechnen. So hat die Euler Hermes Rating das Rating der Scholz Holding GmbH inzwischen auf „C“ herabgestuft. Mit anderen Worten: Ein Ausfall ist nicht mehr auszuschließen. Grund für die ... weiter lesen
Hamburg/Berlin (jur). Ein Energydrink darf nicht mit der Aussage beworben werden, er verleihe Konzentrations- und Leistungsfähigkeit. Dies ist eine zumindest in pauschaler Form unzulässige gesundheitsbezogene Aussage, wie das Landgericht Hamburg in einem am Dienstag, 25. April 2023, vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Berlin veröffentlichten Urteil entschied (Az.: 312 O 256/21).
In seiner Werbung für ein koffeinhaltiges Pulver zur Herstellung eines Energydrinks hatte der Hersteller Emporgy GmbH aus Hamburg gezielt Gamer angesprochen. „Das neue Emporgy Lifestyle Getränk verleiht dir die nötige Power, Leistung und Konzentration für deine gewünschten Aktivitäten“, hieß es auf der Homepage des Unternehmens. „Ein ... weiter lesen