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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Nicht einmal zehn Jahre nachdem Hannover Leasing den Fonds Nr. 165 „Wachstumswerte Neues Europa 2“ im März 2006 aufgelegt hat, befindet sich die Fondsimmobilie in einem völlig maroden Zustand. Die Sanierung des Apollo Business Center in Bratislava wäre zeitaufwendig und teuer. So hatten die Anleger nur noch die Wahl zwischen einem Verkauf der Fondsimmobilie oder der wahrscheinlichen Insolvenz der Fondsgesellschaft. Unterm Strich bleibt in jedem Fall ein erheblicher Verlust für die Anleger.
Bei einem technischen Gutachten wurden erhebliche Mängel in der Trägerkonstruktion des Büro- und Geschäftszentrums festgestellt. Da offenbar im vergangenen Jahr sogar der Einsturz ... weiter lesen
Flugzeugfonds sind spekulative Kapitalanlagen. Das müssen jetzt die Anleger des Dr. Peters DS Fonds Nr. 129 Flugzeugfonds IV erleben. Denn der Leasingvertrag mit der Fluglinie Singapore Airlines läuft aus. Die Airline hat bereits angekündigt, den Vertrag nicht zu verlängern.
Mit mindestens 20.000 US-Dollar waren die Anleger dabei. Ein Leasingvertrag über zehn Jahre und mit Singapore Airlines ein namhafter Leasingnehmer sollten die Beteiligung am vom Dr. Peters aufgelegten DS-Fonds Nr. 129 Flugzeugfonds IV den Anlegern schmackhaft machen. Das Konzept ging offenbar auf. Rund 2600 Anleger beteiligten sich an dem Fonds und steuerten insgesamt ca. 94 Millionen USD zum Emissionsvolumen bei, das ... weiter lesen
Zunächst die BWF-Stiftung, dann die Expert Plus GmbH und jetzt die Pro Ventus GmbH: Innerhalb weniger Wochen gab die Finanzaufsicht BaFin den Edelmetallhändlern die Abwicklung ihres unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts auf.
Wie die BaFin am 21. Juli 2015 mitteilte, hat sie der Pro Ventus GmbH mit Bescheid vom 3. Juli 2015 die unverzügliche Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäft aufgegeben. Die angenommenen Gelder müssen an die Anleger zurückgezahlt werden. Die Anleger konnten bei der Pro Ventus GmbH Silbermünzen erwerben. Lukrativ wurde dies auch dadurch, da sich mit dem Kaufvertrag die Pro Silber GmbH mit Sitz in Winterthur, Schweiz, verpflichtete, die Münzen zu ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof wird wohl am 01.12.2015 aller Voraussicht nach darüber zu befinden haben, wann das Widerrufsrecht bei einem Darlehen als verwirkt oder rechtsmissbräuchlich anzusehen ist.
In der Mehrzahl der Fälle sind die von Oktober 2002 bis Juni 2010 verwandten Widerrufsbelehrungen der Banken fehlerhaft. Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen setzen die Widerrufsfrist nicht in Gang, sodass solche Verträge von Verbrauchern auch heute noch wiederrufen werden können. Grundsätzlich besteht dieses Widerrufsrecht zeitlich unbeschränkt, die Grenze für die Ausübung des Widerrufsrechtes bilden die sog. Verwirkung und der Rechtsmissbrauch.
Etwaige Motive der Klägerseite ... weiter lesen
Über den insolventen Modekonzern Wöhrl AG hat sich der Schutzschirm aufgespannt. Das bedeutet, dass das Unternehmen drei Monate Zeit hat aus eigenen Kräften die Kehrtwende zu schaffen. Gelingt dies nicht, geht das Schutzschirmverfahren in ein reguläres Insolvenzverfahren über.
Nicht zum ersten Mal gerät in der jüngeren Vergangenheit ein Modeunternehmen in wirtschaftliche Turbulenzen. Die Konkurrenz durch das Internet macht sich schmerzhaft bemerkbar. Für die Anleger der Wöhrl AG wurde dies am 6. September besonders deutlich. Denn die Wöhrl AG beantragte die Insolvenz. Das Amtsgericht Nürnberg gab dem Antrag auf ein Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung statt.
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Es ist der dritte Anlauf die Thematik Widerruf von Darlehensverträgen vor den Bundesgerichtshof zu bringen. Zweimal sind die Verhandlungen noch kurzfristig geplatzt. Diesmal dürften die Chancen besser stehen.
Grund für die geplatzten BGH-Verhandlungen in Sachen Darlehenswiderruf waren kurzfristige außergerichtliche Einigungen, die wahrscheinlich mit großzügigen Angeboten für die klagenden Verbraucher verbunden waren. Dass sie auf diese Angebote eingegangen sind, ist nachvollziehbar, verhinderten aber eine höchstrichterliche Grundsatzentscheidung.
Das dürfte am 23. Februar 2016 allerdings anders sein. Denn diesmal klagt eine Verbraucherzentrale. Es ... weiter lesen
Hatten die Banken und Sparkassen vielleicht gehofft, dass sie mit Ablauf der Widerrufsfrist am 21. Juni 2016 Ruhe in Sachen Darlehenswiderruf haben, hat der Bundesgerichtshof ihnen einen Strich durch die Rechnung gemacht. Mit zwei aktuellen Urteilen vom12. Juli 2016 stärkte der BGH die Verbraucherrechte beim Widerruf von Darlehen erheblich.
Die Karlsruher Richter stellten klar, dass das Widerrufsrecht der Verbraucher weder rechtsmissbräuchlich ausgeübt noch verwirkt sei, wenn die Bank oder Sparkasse eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat.
In dem Urteil (Az.: XI ZR 564/15) ging es um eine Widerrufsbelehrung der Sparkasse Nürnberg aus dem Jahr 2008, die aber auch von ... weiter lesen
Seit September 2006 konnten sich Anleger an dem geschlossenen Immobilienfonds Wölbern Frankreich 04 mit einer Mindestsumme von 15.000 Euro beteiligen. Die Geldanlage war ein Fehlschlag. Auch nach dem Verkauf der Büroimmobilie in Paris schlagen für die Anleger hohe Verluste zu Buche.
Eine Möglichkeit, das „verbrannte“ Kapital noch zu retten, ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Dazu bleibt aber nicht mehr viel Zeit. Denn mögliche Forderungen könnten ab September verjähren. Die zehnjährige Verjährungsfrist greift auf den Tag genau zehn Jahre nach Beitritt zur Fondsgesellschaft.
Mehr als 3000 Anleger hatten rund 92 Millionen ... weiter lesen
Bis zum 18. Oktober müssen die Gläubiger der insolventen Magellan Maritime Services GmbH ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Am gleichen Tag findet auch die erste Gläubigerversammlung in Hamburg statt. Dabei geht es u.a. auch um den Fortgang des Insolvenzverfahrens.
Eine zentrale Frage dürfte ebenfalls Gegenstand der Gläubigerversammlung sein: Wer ist überhaupt Eigentümer der Container? Der Insolvenzverwalter vertritt die Auffassung, dass die Anleger keinen direkten Anspruch auf die Container haben und stützt sich dabei auf ein Gutachten, nachdem die Anleger nicht zu Eigentümern der Container geworden sind. Es gibt jedoch auch gegenteilige Auffassungen. Daran knüpft ... weiter lesen
Bausparkassen kündigen weiterhin alte gut verzinste Bausparverträge. Doch die Kritik an dieser Vorgehensweise und die Unterstützung für die Bausparer wächst. So verlangt nun der Petitionsausschuss des Bundestages, dass der Gesetzgeber für Klarheit sorgt.
Nach Ansicht des Petitionsausschusses sind die massenhaften Kündigungen alter Bausparverträge unter Berufung auf § 489 BGB nicht zulässig. Dieser Paragraph sei zum Schutz der Verbraucher im BGB verankert, heißt es in der Petition. Unternehmen und andere Institutionen dürften dieses Recht nicht für ihre Zwecke missbrauchen.
Das sieht auch das OLG Bamberg so und stellt sich nach dem OLG ... weiter lesen
Schiffsfonds befinden sich weiter in schwerer See. Nun musste auch die Gesellschaft des Containerschiffs MS Pontremoli Insolvenz anmelden. Das Amtsgericht Hamburg hat das vorläufige Insolvenzverfahren Anfang Mai eröffnet (Az.: 67b IN 140/16).
Für die Anleger kann die Insolvenz hohe Verluste bis hin zum Totalverlust ihrer Einlage bedeuten. Und die betrug immerhin mindestens 20.000 Euro. Um die finanziellen Verluste abzuwenden, können die Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten, z.B. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, überprüfen lassen. Da die Hamburgische Seehandlung den Schiffsfonds MS Pontremoli im Juli 2006 aufgelegt hat, sollten Anleger allerdings zügig handeln. Denn ... weiter lesen
(OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.04.2015, Az: 17 U 54/14, OLG Dresden, Urteil vom 03.04.2014, Az: 8 U 1334/13 Brandenburgisches OLG, Urteil vom 21.08.2013, Az: 4 U 202/11OLG Stuttgart, Urteil vom 29.12.2011, Az: 6 U 79/11)
Wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung bei der Beteiligung können Anleger auch heute noch wirksam den Widerruf erklären, da die Widerrufsfrist wegen dieser Fehler bei der Widerrufsbelehrung nicht in Lauf gesetzt wurde, so dass durch den Widerruf die Rückabwicklung der Beteiligung möglich bleibt.
Die verwendete Widerrufsbelehrung ist fehlerhaft und irreführend, da sie Formulierung bei der Belehrung zum Widerrufsrecht enthielt, dass der Fristlauf ... weiter lesen