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Erst die Mutter, dann die Töchter und Enkel. Nach der Insolvenz der Steilmann SE haben nach Unternehmensangaben nun weitere Gesellschaften der Steilmann-Gruppe Insolvenzantrag gestellt. Dazu zählen u.a. die Apanage Fashion Group GmbH und die Klaus Steilmann GmbH & Co. Kommanditgesellschaft und ihre Töchter. Nach der Insolvenz diverser Tochtergesellschaften der Steilmann Holding AG müssen hier notwendige Wertberichtigungen vorgenommen werden. Dies bedeute, dass die Steilmann Holding AG wahrscheinlich überschuldet ist, teilt die Steilmann-Gruppe weiter mit. Die Steilmann-Gruppe ist nicht der einzige Modekonzern, der mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen hat. ... weiter lesen
Viele, wenn auch nicht alle Darlehensverträge lassen sich aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen. Zu den Anforderungen an eine ordnungsgemäße äußerliche Gestaltung hat nun der Bundesgerichtshof mit zwei Urteilen Position bezogen (XI ZR 549/14 und XI ZR 101/15). In beiden Fällen hat der BGH zu Gunsten der Bank entschieden und die Klagen eines Verbraucherschutzverbands zurückgewiesen. Dieser hatte bemängelt, dass die Widerrufsbelehrung nicht ausreichend hervorgehoben sei und auch die verwendete Ankreuzoption lenke vom eigentlichen Inhalt ab. Der BGH hatte an der Gestaltung der Widerrufsbelehrung nichts auszusetzen. Allerdings ... weiter lesen
Noch bis zum 14. Dezember können die Anleger der insolventen Pro Ventus GmbH ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Das Amtsgericht Aschaffenburg hat das Insolvenzverfahren inzwischen eröffnet (Az.: 613 IN 356/15). Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über den Edelmetallhändler Pro Ventus GmbH ist endgültig klar, dass die Anleger um ihr in Silbermünzen investiertes Geld fürchten müssen. Umso wichtiger ist es zunächst, die Forderungen bis zum 14. Dezember beim zuständigen Insolvenzverwalter anzumelden. Denn nur angemeldete Forderungen können auch im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden. Allerdings sollten sich die Anleger nicht ... weiter lesen
Es ist der dritte Anlauf die Thematik Widerruf von Darlehensverträgen vor den Bundesgerichtshof zu bringen. Zweimal sind die Verhandlungen noch kurzfristig geplatzt. Diesmal dürften die Chancen besser stehen. Grund für die geplatzten BGH-Verhandlungen in Sachen Darlehenswiderruf waren kurzfristige außergerichtliche Einigungen, die wahrscheinlich mit großzügigen Angeboten für die klagenden Verbraucher verbunden waren. Dass sie auf diese Angebote eingegangen sind, ist nachvollziehbar, verhinderten aber eine höchstrichterliche Grundsatzentscheidung. Das dürfte am 23. Februar 2016 allerdings anders sein. Denn diesmal klagt eine Verbraucherzentrale. Es ... weiter lesen
Schon im Sommer war eine wichtige Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs in Sachen Widerruf von Darlehen erwartet worden. Diese blieb aus, weil sich die Parteien kurz vor dem Verhandlungstermin noch außergerichtlich geeinigt haben. Nun wurde eine für den 1. Dezember angesetzte BGH-Verhandlung zum Thema Widerruf auf den 15. Dezember vertagt. Im Juni wäre es vor dem BGH um die Verwirkung des Widerrufsrechts bei Darlehensverträgen gegangen (XI ZR 154/14). Der klagende Verbraucher hatte verschiedene Darlehensverträge vorzeitig abgelöst. Später erklärte er aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung den Widerruf und verlangte die Rückerstattung geleisteter Zinsen und ... weiter lesen
Es muss ja nicht gleich ein zweiter Ronaldo sein. Aber auch mit den Transferrechen an weitgehend noch unbekannten Fußball-Talenten müsste sich doch gutes Geld verdienen lassen. Mit diesem Ansatz warb die Hanseatisches Fußball Kontor GmbH für ihre Kapitalanlageprodukte. Über Beteiligungen an Fonds oder über Genussrechte, Nachrangdarlehen und einer Anleihe sollten die Anleger am Geschäft mit Transferrechten an jungen Fußballern partizipieren. Die Rechnung ging aber offenbar nicht auf. Auszahlungen an die Anleger gerieten offenbar ins Stocken und zuletzt haben vier Gläubiger des Hanseatischen Fußball Kontors Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ... weiter lesen
Die Scholz Holding GmbH steht offenbar in erfolgversprechenden Verhandlungen mit einem Finanzinvestor. Es ist allerdings davon auszugehen, dass die Anleihe-Gläubiger ihren Teil zur Restrukturierung des angeschlagenen Unternehmens beitragen sollen. Am 19. Mai sind sie daher zu einer Gläubigerversammlung nach Wien eingeladen. Im Mittelpunkt wird dabei voraussichtlich die geplante Restrukturierung der 2012 nach österreichischem Recht begebenen Mittelstandsanleihe stehen. Für die Anleger geht es um viel Geld. Die Anleihe hat ein Volumen von 182,5 Millionen Euro und ist mit 8,5 Prozent p.a. verzinst. Die ursprünglich im März fällige Zinszahlung wurde allerdings bereits bis Ende Mai gestundet. Im ... weiter lesen
Im Herbst 2014 wurde den Anlegern des Schiffsfonds GEBAB MS Buxwind bereits mitgeteilt, dass ohne die Umsetzung eines Betriebs- und Fortführungskonzepts im Jahr 2016 die Insolvenz der Fondsgesellschaft drohen könnte. Erschwerend kommt für die Anleger hinzu, dass schon in diesem Jahr auch die Verjährung möglicher Schadensersatzansprüche droht. Anleger konnten sich seit November 2006 an dem Schiffsfonds GEBAB MS Buxwind mit einer Mindestsumme von 15.000 Euro beteiligen. Insgesamt wurden rund 25 Millionen Euro bei den Anlegern eingesammelt. Das gesamte Emissionsvolumen betrug knapp 54 Millionen Euro. Wie bei zahlreichen anderen Schiffsfonds auch, konnten die Erwartungen der Anleger nicht erfüllt ... weiter lesen
Anleger der EEV Erneuerbare Energie Versorgung AG stehen vor einem Scherbenhaufen. Das Amtsgericht Meppen hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die EEV AG am 27. November eröffnet (Az.: 9 IN 213/15). Die Pleite der EEV AG deutete sich. Zunächst blieben Zinszahlungen aus, dann wurde am 24. November das vorläufige Insolvenzverfahren über die Tochtergesellschaft EEV BioEnergie GmbH & Co. KG, Betreiberin des Biomasseheizkraftwerks, eröffnet und nun stellte das AG Meppen auch das Vermögen der EEV AG unter die vorläufige Zwangsverwaltung. Nach der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens stehen rund 26 Millionen Euro Anlegergelder „im Feuer“. ... weiter lesen
Koblenz (jur). Die Industrie- und Handelskammern dürfen Rücklagen bilden, um einnahmerelevante Schwankungen in der wirtschaftlichen Entwicklung auffangen zu können. Diese dürfen aber nicht überhöht sein, wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in einem am Dienstag, 9. Mai 2023, bekanntgegebenen Urteilen entschied. Es verwarf damit die Beitragsbescheide der IHK Pfalz für die Jahre 2018 bis 2021 (Az.: 6 A 11190/22.OVG und 6 A 11192/22.OVG), bestätigte aber die Bescheide der IHK Koblenz für 2021 (Az.: 6 A 11191/22.OVG). Danach ist es überzogen, wenn die Rücklage auch sehr unwahrscheinliche Entwicklungen abfängt. Wegen grundsätzlicher Bedeutung ließen die Koblenzer Richter die Revision zum Bundesverwaltungsgericht ... weiter lesen
Die Beteiligung an dem geschlossenen Immobilienfonds Wölbern Holland 72 endet für die Anleger mit einem finanziellen Desaster. Nach dem Verkauf der Fondsimmobilie ergibt sich für die Anleger ein Verlust von rund 80 Prozent. Einziges Investitionsobjekt des 2012 vom Emissionshaus Wölbern Invest aufgelegten Fonds war eine Büroimmobilie in Rotterdam. Der Immobilienmarkt in den Niederlanden gilt als schwierig, was auch die Anleger des Wölbern Holland 72 erfahren mussten. Nur ein einziges Mal kamen sie in den Genuss der prognostizierten Ausschüttungen. Aufgrund der wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Fondsgesellschaft wurde 2014 der Verkauf der Fondsimmobilie beschlossen, der nach Angaben ... weiter lesen
Der Widerruf von Darlehensverträgen ist auch Jahre nach Vertragsschluss noch möglich, wenn keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erfolgt ist. Die sog. Gesetzlichkeitsvermutung könnte aber selbst offensichtlich fehlerhaften Widerrufsbelehrungen zur Wirksamkeit verhelfen. Nach § 14 Abs. 1 der BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfoV) und nunmehr Art. 247 § 6 Abs. 2 S. 3 EGBGB gilt eine Widerrufsbelehrung dann als wirksam, wenn für sie das Muster aus der Anlage 2 zur BGB-InfoV verwendet wurde. Dann nämlich ist dem Verwender bei Fehlern in der Widerrufsbelehrung kein eigenes Verschulden vorzuwerfen. Der Verwender darf auf die Richtigkeit der jeweilig geltenden Musterbelehrung ... weiter lesen