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Schlechte Nachrichten für die Anleger der Lignum Sachwert Edelholz AG: Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 28. April das vorläufige Insolvenzverfahren über das Unternehmen eröffnet (Az.: 36I IN 1853/16). Anleger müssen finanzielle Verluste befürchten.
Europäisches Edelholz sollte den Anlegern die Möglichkeit eröffnen, Vermögen zu bilden und zu mehren. Das Ganze mit nachhaltigen Investitionen in Edelholzplantagen in Bulgarien. Neben dem ökologischen Nutzen sollten natürlich auch ordentliche Renditen für die Anleger abfallen. So oder ähnlich hörten sich die Angebote der Lignum Sachwert Edelholz AG an. Doch die „grüne“ Kapitalanlage ... weiter lesen
Nur sechs Jahre nachdem Conti den Schiffsfonds MS Conti Alexandrit aufgelegt hat, ist die Schiffsgesellschaft pleite. Das Amtsgericht Lüneburg eröffnete am 30. Juni 2016 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Conti 173. Schifffahrts-GmbH Bulker KG MS Conti Alexandrit (Az.: 56 IN 58/16).
Die Finanzkrise 2008 brachte zahlreiche Schiffsfonds in massive wirtschaftliche Schwierigkeiten. Dennoch legte Conti zwei Jahre nach Ausbruch der Finanzkrise den Schiffsfonds MS Conti Alexandrit auf. Hoffnungsvoll stimmte dabei vor allem, dass das der Bulker für zwölf Jahre fest verchartert war. Allerdings ging der Charterer nach drei Jahren pleite und damit geriet auch der Schiffsfonds in ... weiter lesen
Es hat schon was von einem Déjà-Vu-Erlebnis: Schon zum zweiten Mal bleibt eine wichtige Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs zu der Thematik Darlehenswiderruf aus, weil sich die Parteien noch kurz vor der Verhandlung außergerichtlich einigen.
Hätten die Karlsruher Richter im Sommer zur Verwirkung des Widerrufsrechts eine Grundsatzentscheidung fällen sollen, so wäre es am 15. Dezember um die treuwidrige Ausübung des Widerrufsrechts gegangen (XI ZR 180/15). Damals wie heute haben sich die Parteien allerdings noch kurz vor Verhandlungsbeginn außergerichtlich geeinigt.
Dass die Verhandlung vor dem BGH noch platzen würde, deutete sich bereits vor ... weiter lesen
Angaben zum Fristbeginn und zur Fristdauer müssen direkt in der Widerrufsbelehrung zu einer Lebensversicherung bzw. Rentenversicherung zu finden sein. Ansonsten ist die Belehrung fehlerhaft und die Police kann noch Jahre nach Abschluss widerrufen werden. Das stellte das Oberlandesgericht Karlsruhe mit Urteil vom 19. Januar 2016 klar (Az.: 12 U 116/15).
Ähnlich wie bei Darlehensverträgen können auch Lebens- und Rentenversicherungen widerrufen werden, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über seine Widerspruchsmöglichkeiten belehrt wurde. Denn dann wurde die Frist zum Widerspruch nicht in Gang gesetzt und es gilt das „ewige“ Widerrufsrecht. Die Police kann dann auch ... weiter lesen
Anleger der EEV Erneuerbare Energie Versorgung AG stehen vor einem Scherbenhaufen. Das Amtsgericht Meppen hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die EEV AG am 27. November eröffnet (Az.: 9 IN 213/15).
Die Pleite der EEV AG deutete sich. Zunächst blieben Zinszahlungen aus, dann wurde am 24. November das vorläufige Insolvenzverfahren über die Tochtergesellschaft EEV BioEnergie GmbH & Co. KG, Betreiberin des Biomasseheizkraftwerks, eröffnet und nun stellte das AG Meppen auch das Vermögen der EEV AG unter die vorläufige Zwangsverwaltung. Nach der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens stehen rund 26 Millionen Euro Anlegergelder „im Feuer“. ... weiter lesen
Zunächst die BWF-Stiftung, dann die Expert Plus GmbH und jetzt die Pro Ventus GmbH: Innerhalb weniger Wochen gab die Finanzaufsicht BaFin den Edelmetallhändlern die Abwicklung ihres unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts auf.
Wie die BaFin am 21. Juli 2015 mitteilte, hat sie der Pro Ventus GmbH mit Bescheid vom 3. Juli 2015 die unverzügliche Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäft aufgegeben. Die angenommenen Gelder müssen an die Anleger zurückgezahlt werden. Die Anleger konnten bei der Pro Ventus GmbH Silbermünzen erwerben. Lukrativ wurde dies auch dadurch, da sich mit dem Kaufvertrag die Pro Silber GmbH mit Sitz in Winterthur, Schweiz, verpflichtete, die Münzen zu ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Die Frage nach der gerichtlichen Zuständigkeit stellt sich besonders in Fällen von länderübergreifenden wirtschaftlichen Verträgen innerhalb der EU. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) beschäftigte sich kürzlich mit genau der Frage nach dem Gerichtsstand im Rahmen von Lieferketten. In seinem Urteil vom 07.02.2013 (Az.: C-543/10) heißt es, dass es in diesem Punkt maßgebend darauf ankomme, ob die beteiligten Parteien einer dahingehenden Klausel zugestimmt hätten. ... weiter lesen
Über den insolventen Modekonzern Wöhrl AG hat sich der Schutzschirm aufgespannt. Das bedeutet, dass das Unternehmen drei Monate Zeit hat aus eigenen Kräften die Kehrtwende zu schaffen. Gelingt dies nicht, geht das Schutzschirmverfahren in ein reguläres Insolvenzverfahren über.
Nicht zum ersten Mal gerät in der jüngeren Vergangenheit ein Modeunternehmen in wirtschaftliche Turbulenzen. Die Konkurrenz durch das Internet macht sich schmerzhaft bemerkbar. Für die Anleger der Wöhrl AG wurde dies am 6. September besonders deutlich. Denn die Wöhrl AG beantragte die Insolvenz. Das Amtsgericht Nürnberg gab dem Antrag auf ein Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung statt.
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Die DF Deutsche Forfait AG hat am 29. September 2015 beim Amtsgericht Köln Insolvenzantrag gestellt. Die Restrukturierungsmaßnahmen sollen in einem Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung fortgesetzt werden, teilte das Unternehmen mit.
Im Schutzschirmverfahren ist die DF Deutsche Forfait AG für einen Zeitraum von drei Monaten vor Vollstreckungen und Zwangsmaßnahmen der Gläubiger geschützt und bleibt handlungsfähig. In dieser Zeit will der Vorstand die Gespräche mit den verschiedenen Investorengruppen fortsetzen und eine nachhaltige Sanierung des Unternehmens erreichen, teilt das Unternehmen mit. Sollte dies nicht gelingen, kann nach Ablauf der drei Monate aber auch die ... weiter lesen
Wenn Banken und Sparkassen gehofft hatten, das Thema Darlehenswiderruf zu den Akten legen zu können, haben sie sich getäuscht. Denn auch bei jüngeren Immobiliendarlehen ist der Widerruf möglich, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat.
Und das dürfte den Kreditinstituten häufiger passiert sein als sie vielleicht selbst vermutet haben. Knackpunkt sind dabei häufig die Pflichtangaben in der Widerrufsbelehrung. Sind diese fehlerhaft, wurde die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt und der Widerruf ist auch noch Jahre nach Abschluss des Immobiliendarlehens möglich. Das geht auch aus einem Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 2. Dezember 2015 ... weiter lesen
Das Emissionshaus FHM Fondshaus München ist insolvent. Nun hat das Amtsgericht München einen Eigenantrag und den eines Gläubigers auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt (Az.: 1506 IN 2457/15 und 1506 IN 2287/15).
Zu den Kapitalanlageprodukten des Fondshaus München zählte der 2013 aufgelegte geschlossene Fonds Sachwertportfolio 1, der die Anlegergelder überwiegend in Immobilien und Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien investierte. Außerdem emittierte das FHM ein Genussrecht.
Nun ist das Emissionshaus zahlungsunfähig. Da für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht ausreichend Masse zur Verfügung ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof wird wohl am 01.12.2015 aller Voraussicht nach darüber zu befinden haben, wann das Widerrufsrecht bei einem Darlehen als verwirkt oder rechtsmissbräuchlich anzusehen ist.
In der Mehrzahl der Fälle sind die von Oktober 2002 bis Juni 2010 verwandten Widerrufsbelehrungen der Banken fehlerhaft. Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen setzen die Widerrufsfrist nicht in Gang, sodass solche Verträge von Verbrauchern auch heute noch wiederrufen werden können. Grundsätzlich besteht dieses Widerrufsrecht zeitlich unbeschränkt, die Grenze für die Ausübung des Widerrufsrechtes bilden die sog. Verwirkung und der Rechtsmissbrauch.
Etwaige Motive der Klägerseite ... weiter lesen