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(OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.04.2015, Az: 17 U 54/14, OLG Dresden, Urteil vom 03.04.2014, Az: 8 U 1334/13 Brandenburgisches OLG, Urteil vom 21.08.2013, Az: 4 U 202/11OLG Stuttgart, Urteil vom 29.12.2011, Az: 6 U 79/11)
Wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung bei der Beteiligung können Anleger auch heute noch wirksam den Widerruf erklären, da die Widerrufsfrist wegen dieser Fehler bei der Widerrufsbelehrung nicht in Lauf gesetzt wurde, so dass durch den Widerruf die Rückabwicklung der Beteiligung möglich bleibt.
Die verwendete Widerrufsbelehrung ist fehlerhaft und irreführend, da sie Formulierung bei der Belehrung zum Widerrufsrecht enthielt, dass der Fristlauf ... weiter lesen
Der Widerruf von Darlehensverträgen ist auch Jahre nach Vertragsschluss noch möglich, wenn keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erfolgt ist. Die sog. Gesetzlichkeitsvermutung könnte aber selbst offensichtlich fehlerhaften Widerrufsbelehrungen zur Wirksamkeit verhelfen. Nach § 14 Abs. 1 der BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfoV) und nunmehr Art. 247 § 6 Abs. 2 S. 3 EGBGB gilt eine Widerrufsbelehrung dann als wirksam, wenn für sie das Muster aus der Anlage 2 zur BGB-InfoV verwendet wurde. Dann nämlich ist dem Verwender bei Fehlern in der Widerrufsbelehrung kein eigenes Verschulden vorzuwerfen. Der Verwender darf auf die Richtigkeit der jeweilig geltenden Musterbelehrung ... weiter lesen
Die EUSA AG (Europäische Sachwert AG) ist zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Heilbronn hat am 27. August 2015 das Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 3 IN 198/15).
Das Immobilien- und Finanzberatungsunternehmen mit Sitz in Schwäbisch Hall versprach den Anlegern Renditen zwischen 6,25 und 12 Prozent mit unterschiedlichen Laufzeiten. Die Anleger konnten sich über Genussrechte beteiligen. Nach Unternehmensangaben lag das Emissionsvolumen insgesamt bei 50 Millionen Euro und war in fünf Millionen Genussrechte à zehn Euro aufgeteilt. Die Mindestzeichnungssumme lag bei 1.000 Euro. Dazu bot die EUSA AG den Anlegern vier verschiedene Anlagemodelle mit Laufzeiten zwischen drei und zwölf ... weiter lesen
Im Herbst 2014 wurde den Anlegern des Schiffsfonds GEBAB MS Buxwind bereits mitgeteilt, dass ohne die Umsetzung eines Betriebs- und Fortführungskonzepts im Jahr 2016 die Insolvenz der Fondsgesellschaft drohen könnte. Erschwerend kommt für die Anleger hinzu, dass schon in diesem Jahr auch die Verjährung möglicher Schadensersatzansprüche droht.
Anleger konnten sich seit November 2006 an dem Schiffsfonds GEBAB MS Buxwind mit einer Mindestsumme von 15.000 Euro beteiligen. Insgesamt wurden rund 25 Millionen Euro bei den Anlegern eingesammelt. Das gesamte Emissionsvolumen betrug knapp 54 Millionen Euro. Wie bei zahlreichen anderen Schiffsfonds auch, konnten die Erwartungen der Anleger nicht erfüllt ... weiter lesen
Die Scholz Holding GmbH steht offenbar in erfolgversprechenden Verhandlungen mit einem Finanzinvestor. Es ist allerdings davon auszugehen, dass die Anleihe-Gläubiger ihren Teil zur Restrukturierung des angeschlagenen Unternehmens beitragen sollen. Am 19. Mai sind sie daher zu einer Gläubigerversammlung nach Wien eingeladen.
Im Mittelpunkt wird dabei voraussichtlich die geplante Restrukturierung der 2012 nach österreichischem Recht begebenen Mittelstandsanleihe stehen. Für die Anleger geht es um viel Geld. Die Anleihe hat ein Volumen von 182,5 Millionen Euro und ist mit 8,5 Prozent p.a. verzinst. Die ursprünglich im März fällige Zinszahlung wurde allerdings bereits bis Ende Mai gestundet. Im ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Gerade im Falle länderübergreifender wirtschaftlicher Verträge innerhalb der EU stellt sich häufig die Frage der gerichtlichen Zuständigkeit. So hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) jüngst eben diese Frage des Gerichtsstandes im Rahmen von Lieferketten zu klären. In seinem Urteil vom 07.02.2013 (Az.: C-543/10) entschied er wohl, dass es zur Beantwortung dieser Frage maßgeblich darauf ankomme, ob einer dahingehenden Klausel von allen beteiligten Parteien zugestimmt wurde. Der ... weiter lesen
Der Kurs der Anleihe der Scholz Holding GmbH bricht ein und ist zwischenzeitlich auf 12 Prozent gesunken. Mit Restrukturierungsmaßnahmen möchte das Unternehmen eine mögliche Insolvenz vermeiden. Die Kuratorin der Anleihe lädt die Anleger zu zwei Gläubigerversammlungen am 9. Und 16. Februar in Wien ein. Dabei wird es wohl nähere Informationen zu den geplanten Maßnahmen geben.
Für die Anleger steht viel auf dem Spiel. Denn sie müssen mit finanziellen Verlusten rechnen. So hat die Euler Hermes Rating das Rating der Scholz Holding GmbH inzwischen auf „C“ herabgestuft. Mit anderen Worten: Ein Ausfall ist nicht mehr auszuschließen. Grund für die ... weiter lesen
Schon im Sommer war eine wichtige Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs in Sachen Widerruf von Darlehen erwartet worden. Diese blieb aus, weil sich die Parteien kurz vor dem Verhandlungstermin noch außergerichtlich geeinigt haben. Nun wurde eine für den 1. Dezember angesetzte BGH-Verhandlung zum Thema Widerruf auf den 15. Dezember vertagt.
Im Juni wäre es vor dem BGH um die Verwirkung des Widerrufsrechts bei Darlehensverträgen gegangen (XI ZR 154/14). Der klagende Verbraucher hatte verschiedene Darlehensverträge vorzeitig abgelöst. Später erklärte er aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung den Widerruf und verlangte die Rückerstattung geleisteter Zinsen und ... weiter lesen
Das wäre zu schön gewesen: 14 % Rendite - und das alles noch "Sicher wie Gold" - Doch so langsam erwachen auch die zuversichtlichsten Anleger der Canada Gold Trust (CGT) Fonds aus ihren Goldträumen. Nach ersten ordentlichen Ausschüttungen nahm die Katastrophe ihren Lauf und mit der Insolvenzanmeldung einen unrühmlichen Höhepunkt. Entsprechende Verfahren werden seit Juli 2015 vom Amtsgericht Konstanz bearbeitet. Betroffen sind die Gesellschaften Canada Gold Trust GmbH (42 IN 152/15), Canada Gold Trust Verwaltungs GmbH (42 IN 154/15) und die Canada Gold Trust Management GmbH (40 IN 153/15).
Die Fondsgesellschaften sind davon nicht betroffen. Deren Geschäftsführer Rudolf ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof wird wohl am 01.12.2015 aller Voraussicht nach darüber zu befinden haben, wann das Widerrufsrecht bei einem Darlehen als verwirkt oder rechtsmissbräuchlich anzusehen ist.
In der Mehrzahl der Fälle sind die von Oktober 2002 bis Juni 2010 verwandten Widerrufsbelehrungen der Banken fehlerhaft. Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen setzen die Widerrufsfrist nicht in Gang, sodass solche Verträge von Verbrauchern auch heute noch wiederrufen werden können. Grundsätzlich besteht dieses Widerrufsrecht zeitlich unbeschränkt, die Grenze für die Ausübung des Widerrufsrechtes bilden die sog. Verwirkung und der Rechtsmissbrauch.
Etwaige Motive der Klägerseite ... weiter lesen
Es hat schon was von einem Déjà-Vu-Erlebnis: Schon zum zweiten Mal bleibt eine wichtige Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs zu der Thematik Darlehenswiderruf aus, weil sich die Parteien noch kurz vor der Verhandlung außergerichtlich einigen.
Hätten die Karlsruher Richter im Sommer zur Verwirkung des Widerrufsrechts eine Grundsatzentscheidung fällen sollen, so wäre es am 15. Dezember um die treuwidrige Ausübung des Widerrufsrechts gegangen (XI ZR 180/15). Damals wie heute haben sich die Parteien allerdings noch kurz vor Verhandlungsbeginn außergerichtlich geeinigt.
Dass die Verhandlung vor dem BGH noch platzen würde, deutete sich bereits vor ... weiter lesen
Die Anleger der insolventen Alphapool GmbH könnten auf Betrüger hereingefallen sein. Bei einer groß angelegten Razzia im Saarland und in Sachsen wurden vier Männer verhaftet. Der Verdacht lautet auf gewerbs- und bandenmäßigen Betrug und Verstoß gegen das Kreditwesengesetz.
Dass sich die Geschäfte mit der Alphapool GmbH zu einem derartigen Wirtschaftskrimi entwickeln würden, konnte die Anleger nicht ahnen. Sie traten ihre Forderungen aus Lebensversicherungen und Bausparverträgen an das Unternehmen, das seinen Sitz zunächst in Saarbrücken und später in Leipzig hatte, ab. Im Laufe der Jahre sollten sie dafür entsprechende Zahlungen erhalten. Auf die warten die ... weiter lesen