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Experten-Ratgeber
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Die Enterprise Holdings Limited (EHL) ist insolvent und wurde vom Obersten Gerichtshof in England am 23. September unter Verwaltung gestellt. Für die Anleger der beiden Anleihen des Versicherungsanbieters stellt sich die Frage, was aus ihrem Geld wird. Die erste Zinszahlung ist bereits ausgefallen.
Die Enterprise Holdings hat zwei Anleihen begeben. Die Anleihe 2012/17 (ISIN: DE000A1G9AQ4 / WKN: A1G9AQ) hat ein Volumen von 19,5 Millionen Euro und ist mit 7 Prozent p.a. verzinst. Die am 26. September fällige Zinszahlung ist bereits ausgeblieben. In einem Jahr steht die Anleihe komplett zur Rückzahlung an. Für die Anleihe 2015/20 (ISIN: DE000A1ZWPT5 / WKN: A1ZWPT) war ein Volumen von 30 Millionen Euro ... weiter lesen
Die Strafe ist hoch, der angerichtete Schaden vermutlich noch viel höher. Die EU-Kommission hat ein Bußgeld in Höhe von rund 2,93 Milliarden Euro gegen das Lkw-Kartell wegen illegaler Absprachen verhängt. Für die Geschädigten des Lkw-Kartells, vorwiegend Speditionen aber auch andere Gewerbetreibende, ist durch die Entscheidung der EU-Kommission der Weg für Schadensersatzansprüche frei.
Zwischen 1997 und 2011, also über einen Zeitraum von 14 Jahren, haben die Lkw-Hersteller Daimler, MAN, Volvo/Renault, Iveco und DAF offenbar illegale Absprachen getroffen. Preise oder auch die Einführung neuer Umwelttechnologien sowie die Weitergabe der damit verbundenen Kosten an die ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof wird wohl am 01.12.2015 aller Voraussicht nach darüber zu befinden haben, wann das Widerrufsrecht bei einem Darlehen als verwirkt oder rechtsmissbräuchlich anzusehen ist.
In der Mehrzahl der Fälle sind die von Oktober 2002 bis Juni 2010 verwandten Widerrufsbelehrungen der Banken fehlerhaft. Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen setzen die Widerrufsfrist nicht in Gang, sodass solche Verträge von Verbrauchern auch heute noch wiederrufen werden können. Grundsätzlich besteht dieses Widerrufsrecht zeitlich unbeschränkt, die Grenze für die Ausübung des Widerrufsrechtes bilden die sog. Verwirkung und der Rechtsmissbrauch.
Etwaige Motive der Klägerseite ... weiter lesen
Über den insolventen Modekonzern Wöhrl AG hat sich der Schutzschirm aufgespannt. Das bedeutet, dass das Unternehmen drei Monate Zeit hat aus eigenen Kräften die Kehrtwende zu schaffen. Gelingt dies nicht, geht das Schutzschirmverfahren in ein reguläres Insolvenzverfahren über.
Nicht zum ersten Mal gerät in der jüngeren Vergangenheit ein Modeunternehmen in wirtschaftliche Turbulenzen. Die Konkurrenz durch das Internet macht sich schmerzhaft bemerkbar. Für die Anleger der Wöhrl AG wurde dies am 6. September besonders deutlich. Denn die Wöhrl AG beantragte die Insolvenz. Das Amtsgericht Nürnberg gab dem Antrag auf ein Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung statt.
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Längere Laufzeit, niedrigere Zinsen – diesem Konzept sollen die Anleihe-Anleger der Beate Uhse AG zustimmen. Um die Restrukturierungspläne vorzustellen, lädt das Unternehmen am 8. Juni zur Gläubigerversammlung nach Hamburg ein.
Der Erotikkkonzern leidet aus unterschiedlichen Gründen bereits seit längerer Zeit unter wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Im Juli 2014 begab die Beate Uhse AG eine Mittelstandsanleihe mit einem Emissionsvolumen von 30 Millionen Euro (ISIN: DE000A12T1W6 / WKN: A12T1W). Die Anleihe ist mit 7,75 Prozent p.a. verzinst und soll bis Juli 2019 laufen. Das möchte das Unternehmen nun ändern. Die Laufzeit soll gleich um fünf Jahre bis 2024 verlängert werden ... weiter lesen
Die Uhr tickt für die KTG Agrar SE. Spätestens am 6. Juli muss sie die fälligen Zinsen an die Anleihe-Anleger zahlen. Insgesamt geht es dabei um rund 15 Millionen Euro. Kann das Unternehmen die überfällige Zinszahlung nicht leisten, ist wohl auch eine Insolvenz des Agrarkonzerns nicht mehr auszuschließen.
Sollte es tatsächlich so weit kommen, hätten die Anleger den Schaden. Dann geht es nicht mehr nur um ausstehende Zinszahlungen. Im schlimmsten Fall kann dann das investierte Kapital komplett verloren sein.
Die KTG Agrar SE gehört nach eigenen Angaben zu den führenden Produzenten von Agrarrohstoffen in Europa. Im Jahr 2011 hat das Unternehmen die ... weiter lesen
Ob Fondsgesellschaften gewinnunabhängige Ausschüttungen von den Anlegern zurückfordern können, ist seit Jahren umstritten. Der Bundesgerichtshof stellte mit Urteil vom 16. Februar 2016 klar, dass diese Ausschüttungen nur dann zurückgefordert werden können, wenn dies im Gesellschaftsvertrag eindeutig und für den Anleger verständlich geregelt ist (Az.: II ZR 348/14).
Geschlossene Fonds schütten auch häufig an ihre Gesellschafter aus, wenn noch gar keine Gewinne erzielt worden sind. Durch diese Auszahlungen wird im Prinzip die Einlage der Anleger gemindert. Zur Praxis gehört es aber auch, dass die Fondsgesellschaften in wirtschaftlich schlechten Zeiten, diese ... weiter lesen
Was KMU bei Automatisierung, Haftung und Technik beachten müssen
Rund 58 Prozent aller Industriearbeitsplätze in Deutschland liegen im Mittelstand. Trotzdem zögern viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU), ihre Produktionsprozesse zu automatisieren. Zu teuer? Zu komplex? Oder einfach zu riskant? Fakt ist: Wer sich nicht bewegt, verliert mittelfristig an Wettbewerbsfähigkeit. Doch Automatisierung bedeutet mehr als Roboter und Software. Es geht um Haftung, Schnittstellen, Arbeitsschutz und die richtige Investitionsstrategie. Dieser Artikel zeigt, wie KMU klug, rechtskonform und praxisnah technische Lösungen integrieren.
Standardisierung beginnt bei den richtigen Komponenten
Bei der Automatisierung muss nicht sofort ... weiter lesen
Bis zum 18. Oktober müssen die Gläubiger der insolventen Magellan Maritime Services GmbH ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Am gleichen Tag findet auch die erste Gläubigerversammlung in Hamburg statt. Dabei geht es u.a. auch um den Fortgang des Insolvenzverfahrens.
Eine zentrale Frage dürfte ebenfalls Gegenstand der Gläubigerversammlung sein: Wer ist überhaupt Eigentümer der Container? Der Insolvenzverwalter vertritt die Auffassung, dass die Anleger keinen direkten Anspruch auf die Container haben und stützt sich dabei auf ein Gutachten, nachdem die Anleger nicht zu Eigentümern der Container geworden sind. Es gibt jedoch auch gegenteilige Auffassungen. Daran knüpft ... weiter lesen
Bis zu 15 Milliarden Dollar muss VW als Folge des Abgasskandals in den USA zahlen. Noch nicht eingerechnet sind dabei Forderungen geschädigter Aktionäre. Die könnten auch in Deutschland auf Volkswagen zukommen. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt inzwischen wegen des Anfangsverdachts der Marktmanipulation gegen den ehemaligen Vorstandschef Martin Winterkorn und ein weiteres Vorstandsmitglied. Anzeige hatte die Finanzaufsicht BaFin erstattet.
Der Staatsanwaltschaft liegen offenbar Anhaltspunkte vor, dass VW seinen Informationspflichten nicht nachgekommen ist. Demnach könnte die Konzernspitze schon früher von den manipulierten Abgaswerten gewusst und dies verschwiegen haben. Erst ... weiter lesen
Schon die Größe der Nordcapital Bulkerflotte 1 sollte ein Argument für eine sichere Geldanlage sein. Immerhin zählt die 2008 aufgelegte Bulkerflotte zu den größten Schiffsfonds in Deutschland. Doch die Größe bewahrte den Fonds nicht vor wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Inzwischen ist der erste Frachter aus der Flotte zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Lüneburg hat am 11. April das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft der MS E.R. Barcelona eröffnet (Az.: 46 IN 33/16).
In bis zu zwölf Einschiffsgesellschaften sollte die Nordcapital Bulkerflotte investieren. So viele wurden es nicht. Aber immerhin acht Schiffe sind für den Fonds unter Fahrt ... weiter lesen
Hamburg/Berlin (jur). Ein Energydrink darf nicht mit der Aussage beworben werden, er verleihe Konzentrations- und Leistungsfähigkeit. Dies ist eine zumindest in pauschaler Form unzulässige gesundheitsbezogene Aussage, wie das Landgericht Hamburg in einem am Dienstag, 25. April 2023, vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Berlin veröffentlichten Urteil entschied (Az.: 312 O 256/21).
In seiner Werbung für ein koffeinhaltiges Pulver zur Herstellung eines Energydrinks hatte der Hersteller Emporgy GmbH aus Hamburg gezielt Gamer angesprochen. „Das neue Emporgy Lifestyle Getränk verleiht dir die nötige Power, Leistung und Konzentration für deine gewünschten Aktivitäten“, hieß es auf der Homepage des Unternehmens. „Ein ... weiter lesen
