Rechtsanwälte und Kanzleien
Rechtsanwalt in Kleve - Wirtschaftsrecht
Rechtsanwälte für Wirtschaftsrecht im Umkreis von 100 km
- Anwalt Wirtschaftsrecht Hamburg
- Anwalt Wirtschaftsrecht Bad Oldesloe
- Anwalt Wirtschaftsrecht Eckernförde
- Anwalt Wirtschaftsrecht Kiel
- Anwalt Wirtschaftsrecht Bremen
- Anwalt Wirtschaftsrecht Flensburg
- Anwalt Wirtschaftsrecht Lübeck
- Anwalt Wirtschaftsrecht Scharbeutz
- Anwalt Wirtschaftsrecht Schwarzenbek
- Anwalt Wirtschaftsrecht Vögelsen
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Für den geschlossenen Immobilienfonds Niederlande 8 wird es eng. Bis Jahresende müssen die Kredite bei der finanzierenden Bank abgelöst werden. Das wird vermutlich nur durch den Verkauf der Fondsimmobilie in Amsterdam möglich sein. Dazu muss aber dringend ein Käufer gefunden werden. Ein entsprechender Beschluss sei auch bereits gefasst worden, berichtet „Fonds professionell“ online. Selbst wenn rechtzeitig ein Käufer gefunden wird, drängt sich schon das nächste Problem auf. Denn nach einem Gutachten der Bank ist das Gebäude nur noch rund 12 Millionen Euro wert. Das ist etwa nur die Hälfte der Verbindlichkeiten. Da auch noch ca. 60 Prozent der ... weiter lesen
Unzulässige Kreditbearbeitungsgebühren können von den Banken zurückgefordert werden. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um ein Verbraucherdarlehen oder ein Unternehmerdarlehen handelt. Das machte das Oberlandesgericht Frankfurt mit Urteil vom 25. Februar 2016 deutlich (Az.: 3 U 110/15). Schon vor rund zwei Jahren hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass Kreditbearbeitungsgebühren bei Verbraucherdarlehen unzulässig sind, wenn sie als vorgefertigte Klauseln in den AGB stehen und nicht individuell zwischen Bank und Kunden vereinbart wurden. Zur Begründung führte der BGH aus, dass die Kreditvergabe im ureigenen Interesse einer Bank liege und die Kosten dafür nicht auf den ... weiter lesen
Die Verfassungsbeschwerde einer Verbraucherin, deren Darlehenswiderruf vom OLG Schleswig für unwirksam erklärt wurde, hatte Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht entschied mit Beschluss vom 16. Juni 2016, dass das OLG Schleswig die Revision zum Bundesgerichtshof hätte zulassen müssen (Az.: 1 BvR 873/15). Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig die Revision nicht zuzulassen, sei eine unzumutbare Einschränkung des Zugangs der Klägerin zur nächsten Instanz. Schon wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und im Sinne einer einheitlichen Rechtsprechung hätte die Revision zugelassen werden müssen, so das Verfassungsgericht. Das OLG ... weiter lesen
Angaben zum Fristbeginn und zur Fristdauer müssen direkt in der Widerrufsbelehrung zu einer Lebensversicherung bzw. Rentenversicherung zu finden sein. Ansonsten ist die Belehrung fehlerhaft und die Police kann noch Jahre nach Abschluss widerrufen werden. Das stellte das Oberlandesgericht Karlsruhe mit Urteil vom 19. Januar 2016 klar (Az.: 12 U 116/15). Ähnlich wie bei Darlehensverträgen können auch Lebens- und Rentenversicherungen widerrufen werden, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über seine Widerspruchsmöglichkeiten belehrt wurde. Denn dann wurde die Frist zum Widerspruch nicht in Gang gesetzt und es gilt das „ewige“ Widerrufsrecht. Die Police kann dann auch ... weiter lesen
Hamburg/Berlin (jur). Ein Energydrink darf nicht mit der Aussage beworben werden, er verleihe Konzentrations- und Leistungsfähigkeit. Dies ist eine zumindest in pauschaler Form unzulässige gesundheitsbezogene Aussage, wie das Landgericht Hamburg in einem am Dienstag, 25. April 2023, vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Berlin veröffentlichten Urteil entschied (Az.: 312 O 256/21). In seiner Werbung für ein koffeinhaltiges Pulver zur Herstellung eines Energydrinks hatte der Hersteller Emporgy GmbH aus Hamburg gezielt Gamer angesprochen. „Das neue Emporgy Lifestyle Getränk verleiht dir die nötige Power, Leistung und Konzentration für deine gewünschten Aktivitäten“, hieß es auf der Homepage des Unternehmens. „Ein ... weiter lesen
Der Kurs der Anleihe der Scholz Holding GmbH bricht ein und ist zwischenzeitlich auf 12 Prozent gesunken. Mit Restrukturierungsmaßnahmen möchte das Unternehmen eine mögliche Insolvenz vermeiden. Die Kuratorin der Anleihe lädt die Anleger zu zwei Gläubigerversammlungen am 9. Und 16. Februar in Wien ein. Dabei wird es wohl nähere Informationen zu den geplanten Maßnahmen geben. Für die Anleger steht viel auf dem Spiel. Denn sie müssen mit finanziellen Verlusten rechnen. So hat die Euler Hermes Rating das Rating der Scholz Holding GmbH inzwischen auf „C“ herabgestuft. Mit anderen Worten: Ein Ausfall ist nicht mehr auszuschließen. Grund für die ... weiter lesen
(OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.04.2015, Az: 17 U 54/14, OLG Dresden, Urteil vom 03.04.2014, Az: 8 U 1334/13 Brandenburgisches OLG, Urteil vom 21.08.2013, Az: 4 U 202/11OLG Stuttgart, Urteil vom 29.12.2011, Az: 6 U 79/11) Wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung bei der Beteiligung können Anleger auch heute noch wirksam den Widerruf erklären, da die Widerrufsfrist wegen dieser Fehler bei der Widerrufsbelehrung nicht in Lauf gesetzt wurde, so dass durch den Widerruf die Rückabwicklung der Beteiligung möglich bleibt. Die verwendete Widerrufsbelehrung ist fehlerhaft und irreführend, da sie Formulierung bei der Belehrung zum Widerrufsrecht enthielt, dass der Fristlauf ... weiter lesen
Die gute Nachricht für die Anleihe-Anleger der Scholz Holding GmbH: Die Suche nach Investoren befindet sich nach Unternehmensangaben auf einem guten Weg. Die schlechte Nachricht: Die Anleger müssen mit einer Restrukturierung der Anleihe rechnen. Das bedeutet in der Regel schlechtere Konditionen. Im Jahr 2012 hatte die Scholz Holding GmbH eine Mittelstandsanleihe nach österreichischem Recht begeben. Die Inhaber-Schuldverschreibung hat ein Emissionsvolumen von 182,5 Millionen Euro und ist mit 8,5 Prozent p.a. verzinst. Schon auf die fällige Zinszahlung am 8. März mussten die Anleger verzichten, da diese bis zum 31. Mai gestundet wurde. Nachdem nun Angebote von zwei potenziellen Investoren ... weiter lesen
Anleger der EEV Erneuerbare Energie Versorgung AG stehen vor einem Scherbenhaufen. Das Amtsgericht Meppen hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die EEV AG am 27. November eröffnet (Az.: 9 IN 213/15). Die Pleite der EEV AG deutete sich. Zunächst blieben Zinszahlungen aus, dann wurde am 24. November das vorläufige Insolvenzverfahren über die Tochtergesellschaft EEV BioEnergie GmbH & Co. KG, Betreiberin des Biomasseheizkraftwerks, eröffnet und nun stellte das AG Meppen auch das Vermögen der EEV AG unter die vorläufige Zwangsverwaltung. Nach der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens stehen rund 26 Millionen Euro Anlegergelder „im Feuer“. ... weiter lesen
Die EUSA AG (Europäische Sachwert AG) ist zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Heilbronn hat am 27. August 2015 das Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 3 IN 198/15). Das Immobilien- und Finanzberatungsunternehmen mit Sitz in Schwäbisch Hall versprach den Anlegern Renditen zwischen 6,25 und 12 Prozent mit unterschiedlichen Laufzeiten. Die Anleger konnten sich über Genussrechte beteiligen. Nach Unternehmensangaben lag das Emissionsvolumen insgesamt bei 50 Millionen Euro und war in fünf Millionen Genussrechte à zehn Euro aufgeteilt. Die Mindestzeichnungssumme lag bei 1.000 Euro. Dazu bot die EUSA AG den Anlegern vier verschiedene Anlagemodelle mit Laufzeiten zwischen drei und zwölf ... weiter lesen
Zwischen dem Börsengang des Modekonzerns Steilmann und der Insolvenz lagen nur gut fünf Monate. Dieser kurze Zeitraum hat schon viele Anleger misstrauisch gemacht. Nun bekommt dieses Misstrauen neue Nahrung. Nach der Strafanzeige zweier Lieferanten ermittelt inzwischen die Staatsanwalt Dortmund wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung, berichtet der WDR. Demnach sind die Lieferanten auf ihren offenen Rechnungen sitzen geblieben. Es wird nun ermittelt, ob Steilmann noch Waren bestellt hat, obwohl schon die Insolvenzreife vorlag. Im Zuge dieser Ermittlungen dürften auch noch einmal die Umstände des Börsengangs im November 2015 näher beleuchtet werden. Anleger hatten zwar deutlich ... weiter lesen
Bei der KTG Agrar SE geht es Schlag auf Schlag – und für die Anleger reiht sich schlechte Nachricht an schlechte Nachricht. Sie drohen im Insolvenzverfahren, das am 1. September am Amtsgericht Hamburg regulär eröffnet wurde, praktisch leer auszugehen (Az.: 67g IN 266/16). Wie der Sachwalter Rechtsanwalt Stefan Denkhaus bereits ankündigte, sei von einer „äußerst geringen“ Insolvenzquote auszugehen. Denn die KTG Agrar sei mit rund 394 Millionen Euro überschuldet und der Abschreibungsbedarf bei Beteiligungen und Forderungen liege bei 391 Millionen Euro. Zwei Tage vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung haben auch die KTG-Töchter Delta ... weiter lesen