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(OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.04.2015, Az: 17 U 54/14, OLG Dresden, Urteil vom 03.04.2014, Az: 8 U 1334/13 Brandenburgisches OLG, Urteil vom 21.08.2013, Az: 4 U 202/11OLG Stuttgart, Urteil vom 29.12.2011, Az: 6 U 79/11) Wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung bei der Beteiligung können Anleger auch heute noch wirksam den Widerruf erklären, da die Widerrufsfrist wegen dieser Fehler bei der Widerrufsbelehrung nicht in Lauf gesetzt wurde, so dass durch den Widerruf die Rückabwicklung der Beteiligung möglich bleibt. Die verwendete Widerrufsbelehrung ist fehlerhaft und irreführend, da sie Formulierung bei der Belehrung zum Widerrufsrecht enthielt, dass der Fristlauf ... weiter lesen
Schon nach fünf Jahren muss der Schiffsfonds HCI MS JPO Tucana die Segel wieder streichen. Das Amtsgericht Lüneburg hat am 5. September das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft des Containerschiffs eröffnet (Az.: 56 IN 74/16). Das Emissionshaus HCI Capital (heute Ernst Russ AG) bot den Schiffsfonds MS JPO Tucana 2011 zur Beteiligung an. Anleger steuerten rund 14 Millionen Euro zum Emissionsvolumen bei. Ihr Geld könnte nach der Insolvenz der Fondsgesellschaft verloren sein. Dieses Schicksal haben schon tausende Schiffsfonds-Anleger in den vergangenen Jahren und Monaten erlebt. Denn seit der Finanz- und Wirtschaftskrise hat sich die Branche entscheidend verändert. ... weiter lesen
Die Strafe ist hoch, der angerichtete Schaden vermutlich noch viel höher. Die EU-Kommission hat ein Bußgeld in Höhe von rund 2,93 Milliarden Euro gegen das Lkw-Kartell wegen illegaler Absprachen verhängt. Für die Geschädigten des Lkw-Kartells, vorwiegend Speditionen aber auch andere Gewerbetreibende, ist durch die Entscheidung der EU-Kommission der Weg für Schadensersatzansprüche frei. Zwischen 1997 und 2011, also über einen Zeitraum von 14 Jahren, haben die Lkw-Hersteller Daimler, MAN, Volvo/Renault, Iveco und DAF offenbar illegale Absprachen getroffen. Preise oder auch die Einführung neuer Umwelttechnologien sowie die Weitergabe der damit verbundenen Kosten an die ... weiter lesen
Unzulässige Kreditbearbeitungsgebühren können von den Banken zurückgefordert werden. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um ein Verbraucherdarlehen oder ein Unternehmerdarlehen handelt. Das machte das Oberlandesgericht Frankfurt mit Urteil vom 25. Februar 2016 deutlich (Az.: 3 U 110/15). Schon vor rund zwei Jahren hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass Kreditbearbeitungsgebühren bei Verbraucherdarlehen unzulässig sind, wenn sie als vorgefertigte Klauseln in den AGB stehen und nicht individuell zwischen Bank und Kunden vereinbart wurden. Zur Begründung führte der BGH aus, dass die Kreditvergabe im ureigenen Interesse einer Bank liege und die Kosten dafür nicht auf den ... weiter lesen
Noch bis zum 14. Dezember können die Anleger der insolventen Pro Ventus GmbH ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Das Amtsgericht Aschaffenburg hat das Insolvenzverfahren inzwischen eröffnet (Az.: 613 IN 356/15). Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über den Edelmetallhändler Pro Ventus GmbH ist endgültig klar, dass die Anleger um ihr in Silbermünzen investiertes Geld fürchten müssen. Umso wichtiger ist es zunächst, die Forderungen bis zum 14. Dezember beim zuständigen Insolvenzverwalter anzumelden. Denn nur angemeldete Forderungen können auch im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden. Allerdings sollten sich die Anleger nicht ... weiter lesen
Schiffsfonds befinden sich weiter in schwerer See. Nun musste auch die Gesellschaft des Containerschiffs MS Pontremoli Insolvenz anmelden. Das Amtsgericht Hamburg hat das vorläufige Insolvenzverfahren Anfang Mai eröffnet (Az.: 67b IN 140/16). Für die Anleger kann die Insolvenz hohe Verluste bis hin zum Totalverlust ihrer Einlage bedeuten. Und die betrug immerhin mindestens 20.000 Euro. Um die finanziellen Verluste abzuwenden, können die Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten, z.B. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, überprüfen lassen. Da die Hamburgische Seehandlung den Schiffsfonds MS Pontremoli im Juli 2006 aufgelegt hat, sollten Anleger allerdings zügig handeln. Denn ... weiter lesen
Hamburg/Berlin (jur). Ein Energydrink darf nicht mit der Aussage beworben werden, er verleihe Konzentrations- und Leistungsfähigkeit. Dies ist eine zumindest in pauschaler Form unzulässige gesundheitsbezogene Aussage, wie das Landgericht Hamburg in einem am Dienstag, 25. April 2023, vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Berlin veröffentlichten Urteil entschied (Az.: 312 O 256/21). In seiner Werbung für ein koffeinhaltiges Pulver zur Herstellung eines Energydrinks hatte der Hersteller Emporgy GmbH aus Hamburg gezielt Gamer angesprochen. „Das neue Emporgy Lifestyle Getränk verleiht dir die nötige Power, Leistung und Konzentration für deine gewünschten Aktivitäten“, hieß es auf der Homepage des Unternehmens. „Ein ... weiter lesen
Die Uhr tickt für die KTG Agrar SE. Spätestens am 6. Juli muss sie die fälligen Zinsen an die Anleihe-Anleger zahlen. Insgesamt geht es dabei um rund 15 Millionen Euro. Kann das Unternehmen die überfällige Zinszahlung nicht leisten, ist wohl auch eine Insolvenz des Agrarkonzerns nicht mehr auszuschließen. Sollte es tatsächlich so weit kommen, hätten die Anleger den Schaden. Dann geht es nicht mehr nur um ausstehende Zinszahlungen. Im schlimmsten Fall kann dann das investierte Kapital komplett verloren sein. Die KTG Agrar SE gehört nach eigenen Angaben zu den führenden Produzenten von Agrarrohstoffen in Europa. Im Jahr 2011 hat das Unternehmen die ... weiter lesen
Zwischen dem Börsengang des Modekonzerns Steilmann und der Insolvenz lagen nur gut fünf Monate. Dieser kurze Zeitraum hat schon viele Anleger misstrauisch gemacht. Nun bekommt dieses Misstrauen neue Nahrung. Nach der Strafanzeige zweier Lieferanten ermittelt inzwischen die Staatsanwalt Dortmund wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung, berichtet der WDR. Demnach sind die Lieferanten auf ihren offenen Rechnungen sitzen geblieben. Es wird nun ermittelt, ob Steilmann noch Waren bestellt hat, obwohl schon die Insolvenzreife vorlag. Im Zuge dieser Ermittlungen dürften auch noch einmal die Umstände des Börsengangs im November 2015 näher beleuchtet werden. Anleger hatten zwar deutlich ... weiter lesen
Es muss ja nicht gleich ein zweiter Ronaldo sein. Aber auch mit den Transferrechen an weitgehend noch unbekannten Fußball-Talenten müsste sich doch gutes Geld verdienen lassen. Mit diesem Ansatz warb die Hanseatisches Fußball Kontor GmbH für ihre Kapitalanlageprodukte. Über Beteiligungen an Fonds oder über Genussrechte, Nachrangdarlehen und einer Anleihe sollten die Anleger am Geschäft mit Transferrechten an jungen Fußballern partizipieren. Die Rechnung ging aber offenbar nicht auf. Auszahlungen an die Anleger gerieten offenbar ins Stocken und zuletzt haben vier Gläubiger des Hanseatischen Fußball Kontors Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ... weiter lesen
Ein Widerruf muss nur fristgerecht erklärt werden. Welche Beweggründe den Verbraucher zum Widerruf veranlasst haben, ist grundsätzlich ohne Bedeutung. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 16. März 2016 entschieden (Az.: VIII ZR 146/15). Vor dem BGH ging es zwar nicht um den Widerruf eines Verbraucherdarlehens, sondern um die Rückabwicklung eines Kaufvertrags. Dennoch sollte sich das Urteil auch auf die Thematik Darlehenswiderruf anwenden lassen. Im konkreten Fall hatte der Kläger im Internet Matratzen mit einer Tiefpreisgarantie bestellt. Als es diese zu einem günstigeren Preis fand und der Verkäufer die Differenz nicht zahlen wollte, widerrief er den Kaufvertrag. ... weiter lesen
Die Kurse der Germann Pellets Anleihen befinden sich derzeit im freien Fall. Die Lage hat sich durch die Insolvenz des Ofenbauers Kago weiter verschärft. Den Anlegern können hohe Verluste drohen. Die German Pellets GmbH hat drei Unternehmensanleihen im Wert von rund 224 Millionen Euro begeben und Genussscheine im Wert von ca. 13,5 Millionen Euro emittiert. Die mit 7,25 Prozent verzinste Anleihe 2011/16 (ISIN: DE000A1H3J6 7 / WKN: A1H3J6) wäre zum 1. April 2016 zur Rückzahlung fällig. Das scheint das Unternehmen nicht leisten zu können. Daher sollen die Anleger bei einer Gläubigerversammlung am 10. Februar in Wismar über Änderungen der Anleihebedingungen abstimmen. Im Kern ... weiter lesen