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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Gerade im Falle länderübergreifender wirtschaftlicher Verträge innerhalb der EU stellt sich häufig die Frage der gerichtlichen Zuständigkeit. So hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) jüngst eben diese Frage des Gerichtsstandes im Rahmen von Lieferketten zu klären. In seinem Urteil vom 07.02.2013 (Az.: C-543/10) entschied er wohl, dass es zur Beantwortung dieser Frage maßgeblich darauf ankomme, ob einer dahingehenden Klausel von allen beteiligten Parteien zugestimmt wurde. Der ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof wird wohl am 01.12.2015 aller Voraussicht nach darüber zu befinden haben, wann das Widerrufsrecht bei einem Darlehen als verwirkt oder rechtsmissbräuchlich anzusehen ist.
In der Mehrzahl der Fälle sind die von Oktober 2002 bis Juni 2010 verwandten Widerrufsbelehrungen der Banken fehlerhaft. Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen setzen die Widerrufsfrist nicht in Gang, sodass solche Verträge von Verbrauchern auch heute noch wiederrufen werden können. Grundsätzlich besteht dieses Widerrufsrecht zeitlich unbeschränkt, die Grenze für die Ausübung des Widerrufsrechtes bilden die sog. Verwirkung und der Rechtsmissbrauch.
Etwaige Motive der Klägerseite ... weiter lesen
Was KMU bei Automatisierung, Haftung und Technik beachten müssen
Rund 58 Prozent aller Industriearbeitsplätze in Deutschland liegen im Mittelstand. Trotzdem zögern viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU), ihre Produktionsprozesse zu automatisieren. Zu teuer? Zu komplex? Oder einfach zu riskant? Fakt ist: Wer sich nicht bewegt, verliert mittelfristig an Wettbewerbsfähigkeit. Doch Automatisierung bedeutet mehr als Roboter und Software. Es geht um Haftung, Schnittstellen, Arbeitsschutz und die richtige Investitionsstrategie. Dieser Artikel zeigt, wie KMU klug, rechtskonform und praxisnah technische Lösungen integrieren.
Standardisierung beginnt bei den richtigen Komponenten
Bei der Automatisierung muss nicht sofort ... weiter lesen
Die Insolvenz der KTG Agrar SE hat am Ende doch noch die ehemalige Tochter KTG Energie AG erfasst. Nur wenige Tage nachdem ein Investor die Anteile an der KTG Energie übernommen hatte, stellte das Unternehmen am 27. September einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung. Das Amtsgericht Neuruppin hat dem Antrag stattgegeben. Anleger der 50 Millionen Euro schweren Anleihe der KTG Energie AG hatten eigentlich die am 28. September fällige Zinszahlung erwartet. Nun müssen sie nicht nur um die Zinsen, sondern um ihr gesamtes investiertes Geld bangen.
Die Gustav-Zech-Stimmung hatte die Anteile von etwas mehr als 50 Prozent der KTG Agrar an der KTG Energie übernommen. Anleger, die geglaubt hatten, dass ... weiter lesen
Auf die Kapitalerhöhung der Manz AG im April folgte vor wenigen Tagen die zweite Gewinnwarnung. Die Börse reagierte prompt. Der Kurs der Manz-Aktie gab zwischenzeitlich um rund 30 Prozent nach. Die Aktionäre der Manz AG dürften aufgrund dieser Berg- und Talfahrt der Manz AG besorgt sein.
Es war schon die zweite Gewinnwarnung, die die Manz AG innerhalb von vier Monaten veröffentlicht hat. Hintergrund für die negativen Nachrichten sind offenbar Probleme bei den Geschäften in Asien. Dort soll es zu Auftragsverschiebungen gekommen sein. Die Konsequenz ist, dass das Unternehmen nun nicht mehr mit einem Gewinn vor Steuern und Zinsen rechnet, sondern mit Verlusten im mittleren zweistelligen ... weiter lesen
Wenn Banken und Sparkassen gehofft hatten, das Thema Darlehenswiderruf zu den Akten legen zu können, haben sie sich getäuscht. Denn auch bei jüngeren Immobiliendarlehen ist der Widerruf möglich, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat.
Und das dürfte den Kreditinstituten häufiger passiert sein als sie vielleicht selbst vermutet haben. Knackpunkt sind dabei häufig die Pflichtangaben in der Widerrufsbelehrung. Sind diese fehlerhaft, wurde die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt und der Widerruf ist auch noch Jahre nach Abschluss des Immobiliendarlehens möglich. Das geht auch aus einem Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 2. Dezember 2015 ... weiter lesen
Sogar mitten in den Sommerferien fallen die Benzinpreise. Grund ist, dass der Ölpreis wieder nachgibt. Doch der sinkende Ölpreis hat auch seine Schattenseiten. Das bekommen u.a. die Anleger des Schiffsfonds Nordcapital Offshore Fonds 4 zu spüren. Sie sollen frisches Geld investieren, um den Fonds vor dem Aus zu bewahren.
Das Emissionshaus Nordcapital hat den Offshore Fonds 4 im Jahr 2009 aufgelegt. Die Fondsgesellschaft investiert in die Ölplattformversorgungsschiffe MS E.R. Athina und MS E.R. Georgina. Doch durch den Verfall des Ölpreises hat auch die Nachfrage nach Plattformversorgungsschiffen nachgelassen. Das bringt den Nordcapital Offshore Fonds 4 in wirtschaftliche Schwierigkeiten, so ... weiter lesen
Ob Fondsgesellschaften gewinnunabhängige Ausschüttungen von den Anlegern zurückfordern können, ist seit Jahren umstritten. Der Bundesgerichtshof stellte mit Urteil vom 16. Februar 2016 klar, dass diese Ausschüttungen nur dann zurückgefordert werden können, wenn dies im Gesellschaftsvertrag eindeutig und für den Anleger verständlich geregelt ist (Az.: II ZR 348/14).
Geschlossene Fonds schütten auch häufig an ihre Gesellschafter aus, wenn noch gar keine Gewinne erzielt worden sind. Durch diese Auszahlungen wird im Prinzip die Einlage der Anleger gemindert. Zur Praxis gehört es aber auch, dass die Fondsgesellschaften in wirtschaftlich schlechten Zeiten, diese ... weiter lesen
Die Enterprise Holdings Limited (EHL) ist insolvent und wurde vom Obersten Gerichtshof in England am 23. September unter Verwaltung gestellt. Für die Anleger der beiden Anleihen des Versicherungsanbieters stellt sich die Frage, was aus ihrem Geld wird. Die erste Zinszahlung ist bereits ausgefallen.
Die Enterprise Holdings hat zwei Anleihen begeben. Die Anleihe 2012/17 (ISIN: DE000A1G9AQ4 / WKN: A1G9AQ) hat ein Volumen von 19,5 Millionen Euro und ist mit 7 Prozent p.a. verzinst. Die am 26. September fällige Zinszahlung ist bereits ausgeblieben. In einem Jahr steht die Anleihe komplett zur Rückzahlung an. Für die Anleihe 2015/20 (ISIN: DE000A1ZWPT5 / WKN: A1ZWPT) war ein Volumen von 30 Millionen Euro ... weiter lesen
Beide Schiffe aus dem Schiffsfonds CFB 168 Twins 2 sind verkauft. Nach der Liquidation der Fondsgesellschaft wird für die Anleger wahrscheinlich ein hoher Verlust von bis zu 75 Prozent zu Buche stehen.
Die gute Nachricht zuerst: Nach dem Verkauf der beiden Fondsschiffe MS Maersk Nottingham (ehemals MS Regina Star) und MS Nedlloyd Marita (ehemals MS Marita Star) reicht der Erlös nicht nur aus, um alle Bankverbindlichkeiten zu tilgen, sondern auch eine Abschlagzahlung für die Anleger ist noch drin, berichtet das „fondstelegramm“. Die schlechte Nachricht: Die Beteiligung an dem 2008 aufgelegten Schiffsfonds bringt den Anlegern ein dickes Minus ein. Nach der Auflösung der Fondsgesellschaft ... weiter lesen
Die Uhr tickt für die KTG Agrar SE. Spätestens am 6. Juli muss sie die fälligen Zinsen an die Anleihe-Anleger zahlen. Insgesamt geht es dabei um rund 15 Millionen Euro. Kann das Unternehmen die überfällige Zinszahlung nicht leisten, ist wohl auch eine Insolvenz des Agrarkonzerns nicht mehr auszuschließen.
Sollte es tatsächlich so weit kommen, hätten die Anleger den Schaden. Dann geht es nicht mehr nur um ausstehende Zinszahlungen. Im schlimmsten Fall kann dann das investierte Kapital komplett verloren sein.
Die KTG Agrar SE gehört nach eigenen Angaben zu den führenden Produzenten von Agrarrohstoffen in Europa. Im Jahr 2011 hat das Unternehmen die ... weiter lesen
Schon im Sommer war eine wichtige Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs in Sachen Widerruf von Darlehen erwartet worden. Diese blieb aus, weil sich die Parteien kurz vor dem Verhandlungstermin noch außergerichtlich geeinigt haben. Nun wurde eine für den 1. Dezember angesetzte BGH-Verhandlung zum Thema Widerruf auf den 15. Dezember vertagt.
Im Juni wäre es vor dem BGH um die Verwirkung des Widerrufsrechts bei Darlehensverträgen gegangen (XI ZR 154/14). Der klagende Verbraucher hatte verschiedene Darlehensverträge vorzeitig abgelöst. Später erklärte er aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung den Widerruf und verlangte die Rückerstattung geleisteter Zinsen und ... weiter lesen