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Bei der KTG Agrar SE geht es Schlag auf Schlag – und für die Anleger reiht sich schlechte Nachricht an schlechte Nachricht. Sie drohen im Insolvenzverfahren, das am 1. September am Amtsgericht Hamburg regulär eröffnet wurde, praktisch leer auszugehen (Az.: 67g IN 266/16).
Wie der Sachwalter Rechtsanwalt Stefan Denkhaus bereits ankündigte, sei von einer „äußerst geringen“ Insolvenzquote auszugehen. Denn die KTG Agrar sei mit rund 394 Millionen Euro überschuldet und der Abschreibungsbedarf bei Beteiligungen und Forderungen liege bei 391 Millionen Euro. Zwei Tage vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung haben auch die KTG-Töchter Delta ... weiter lesen
Es ist der dritte Anlauf die Thematik Widerruf von Darlehensverträgen vor den Bundesgerichtshof zu bringen. Zweimal sind die Verhandlungen noch kurzfristig geplatzt. Diesmal dürften die Chancen besser stehen.
Grund für die geplatzten BGH-Verhandlungen in Sachen Darlehenswiderruf waren kurzfristige außergerichtliche Einigungen, die wahrscheinlich mit großzügigen Angeboten für die klagenden Verbraucher verbunden waren. Dass sie auf diese Angebote eingegangen sind, ist nachvollziehbar, verhinderten aber eine höchstrichterliche Grundsatzentscheidung.
Das dürfte am 23. Februar 2016 allerdings anders sein. Denn diesmal klagt eine Verbraucherzentrale. Es ... weiter lesen
Flugzeugfonds sind spekulative Kapitalanlagen. Das müssen jetzt die Anleger des Dr. Peters DS Fonds Nr. 129 Flugzeugfonds IV erleben. Denn der Leasingvertrag mit der Fluglinie Singapore Airlines läuft aus. Die Airline hat bereits angekündigt, den Vertrag nicht zu verlängern.
Mit mindestens 20.000 US-Dollar waren die Anleger dabei. Ein Leasingvertrag über zehn Jahre und mit Singapore Airlines ein namhafter Leasingnehmer sollten die Beteiligung am vom Dr. Peters aufgelegten DS-Fonds Nr. 129 Flugzeugfonds IV den Anlegern schmackhaft machen. Das Konzept ging offenbar auf. Rund 2600 Anleger beteiligten sich an dem Fonds und steuerten insgesamt ca. 94 Millionen USD zum Emissionsvolumen bei, das ... weiter lesen
Erst die Mutter, dann die Töchter und Enkel. Nach der Insolvenz der Steilmann SE haben nach Unternehmensangaben nun weitere Gesellschaften der Steilmann-Gruppe Insolvenzantrag gestellt. Dazu zählen u.a. die Apanage Fashion Group GmbH und die Klaus Steilmann GmbH & Co. Kommanditgesellschaft und ihre Töchter.
Nach der Insolvenz diverser Tochtergesellschaften der Steilmann Holding AG müssen hier notwendige Wertberichtigungen vorgenommen werden. Dies bedeute, dass die Steilmann Holding AG wahrscheinlich überschuldet ist, teilt die Steilmann-Gruppe weiter mit.
Die Steilmann-Gruppe ist nicht der einzige Modekonzern, der mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen hat. ... weiter lesen
Die DF Deutsche Forfait AG hat am 29. September 2015 beim Amtsgericht Köln Insolvenzantrag gestellt. Die Restrukturierungsmaßnahmen sollen in einem Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung fortgesetzt werden, teilte das Unternehmen mit.
Im Schutzschirmverfahren ist die DF Deutsche Forfait AG für einen Zeitraum von drei Monaten vor Vollstreckungen und Zwangsmaßnahmen der Gläubiger geschützt und bleibt handlungsfähig. In dieser Zeit will der Vorstand die Gespräche mit den verschiedenen Investorengruppen fortsetzen und eine nachhaltige Sanierung des Unternehmens erreichen, teilt das Unternehmen mit. Sollte dies nicht gelingen, kann nach Ablauf der drei Monate aber auch die ... weiter lesen
Die Anleger der Solarworld AG müssen ihre Blicke am 9. Juni Richtung USA richten. Dort wird das Urteil im Streit mit dem Siliziumhersteller Hemlock erwartet. Gibt das Gericht der Klage statt, könnte auf die Solarworld AG eine Schadensersatzzahlung von rund 770 Millionen Dollar zukommen, berichtet das Handelsblatt.
Ein Blick zurück: Die Solarworld AG und der Siliziumhersteller Hemlock hatten 2005 einen langfristigen Liefervertrag geschlossen. Angesichts der steigenden Preise für Silizium schien das ein guter Deal zu sein. Jetzt könnte er zum Bumerang werden. Nicht nur weil die Preise für Silizium in den folgenden Jahren stark gefallen sind. Zudem wurden die Subventionen für Solarenergie ... weiter lesen
Anleger der EEV Erneuerbare Energie Versorgung AG stehen vor einem Scherbenhaufen. Das Amtsgericht Meppen hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die EEV AG am 27. November eröffnet (Az.: 9 IN 213/15).
Die Pleite der EEV AG deutete sich. Zunächst blieben Zinszahlungen aus, dann wurde am 24. November das vorläufige Insolvenzverfahren über die Tochtergesellschaft EEV BioEnergie GmbH & Co. KG, Betreiberin des Biomasseheizkraftwerks, eröffnet und nun stellte das AG Meppen auch das Vermögen der EEV AG unter die vorläufige Zwangsverwaltung. Nach der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens stehen rund 26 Millionen Euro Anlegergelder „im Feuer“. ... weiter lesen
(OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.04.2015, Az: 17 U 54/14, OLG Dresden, Urteil vom 03.04.2014, Az: 8 U 1334/13 Brandenburgisches OLG, Urteil vom 21.08.2013, Az: 4 U 202/11OLG Stuttgart, Urteil vom 29.12.2011, Az: 6 U 79/11)
Wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung bei der Beteiligung können Anleger auch heute noch wirksam den Widerruf erklären, da die Widerrufsfrist wegen dieser Fehler bei der Widerrufsbelehrung nicht in Lauf gesetzt wurde, so dass durch den Widerruf die Rückabwicklung der Beteiligung möglich bleibt.
Die verwendete Widerrufsbelehrung ist fehlerhaft und irreführend, da sie Formulierung bei der Belehrung zum Widerrufsrecht enthielt, dass der Fristlauf ... weiter lesen
Schlechte Nachrichten für die Anleger der Lignum Sachwert Edelholz AG: Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 28. April das vorläufige Insolvenzverfahren über das Unternehmen eröffnet (Az.: 36I IN 1853/16). Anleger müssen finanzielle Verluste befürchten.
Europäisches Edelholz sollte den Anlegern die Möglichkeit eröffnen, Vermögen zu bilden und zu mehren. Das Ganze mit nachhaltigen Investitionen in Edelholzplantagen in Bulgarien. Neben dem ökologischen Nutzen sollten natürlich auch ordentliche Renditen für die Anleger abfallen. So oder ähnlich hörten sich die Angebote der Lignum Sachwert Edelholz AG an. Doch die „grüne“ Kapitalanlage ... weiter lesen
Nach dem erfolgreichen Widerruf einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung darf der Versicherer dem Verbraucher nicht die Abschlusskosten oder Verwaltungskosten von der Rückerstattung abziehen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteilen vom 29. Juli 2015 entschieden (Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14).
Schon vor einem guten Jahr hatte der BGH entschieden, dass Lebens- und Rentenversicherungen widerrufen werden können, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten belehrt wurde. Nach einem erfolgreichen Widerruf wird der Versicherungsvertrag rückabgewickelt, d.h. der Versicherungsnehmer erhält die gezahlten Prämien abzüglich einer ... weiter lesen
Zunächst die BWF-Stiftung, dann die Expert Plus GmbH und jetzt die Pro Ventus GmbH: Innerhalb weniger Wochen gab die Finanzaufsicht BaFin den Edelmetallhändlern die Abwicklung ihres unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts auf.
Wie die BaFin am 21. Juli 2015 mitteilte, hat sie der Pro Ventus GmbH mit Bescheid vom 3. Juli 2015 die unverzügliche Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäft aufgegeben. Die angenommenen Gelder müssen an die Anleger zurückgezahlt werden. Die Anleger konnten bei der Pro Ventus GmbH Silbermünzen erwerben. Lukrativ wurde dies auch dadurch, da sich mit dem Kaufvertrag die Pro Silber GmbH mit Sitz in Winterthur, Schweiz, verpflichtete, die Münzen zu ... weiter lesen
Der Widerruf von Darlehensverträgen ist auch Jahre nach Vertragsschluss noch möglich, wenn keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erfolgt ist. Die sog. Gesetzlichkeitsvermutung könnte aber selbst offensichtlich fehlerhaften Widerrufsbelehrungen zur Wirksamkeit verhelfen. Nach § 14 Abs. 1 der BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfoV) und nunmehr Art. 247 § 6 Abs. 2 S. 3 EGBGB gilt eine Widerrufsbelehrung dann als wirksam, wenn für sie das Muster aus der Anlage 2 zur BGB-InfoV verwendet wurde. Dann nämlich ist dem Verwender bei Fehlern in der Widerrufsbelehrung kein eigenes Verschulden vorzuwerfen. Der Verwender darf auf die Richtigkeit der jeweilig geltenden Musterbelehrung ... weiter lesen