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(OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.04.2015, Az: 17 U 54/14, OLG Dresden, Urteil vom 03.04.2014, Az: 8 U 1334/13 Brandenburgisches OLG, Urteil vom 21.08.2013, Az: 4 U 202/11OLG Stuttgart, Urteil vom 29.12.2011, Az: 6 U 79/11)
Wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung bei der Beteiligung können Anleger auch heute noch wirksam den Widerruf erklären, da die Widerrufsfrist wegen dieser Fehler bei der Widerrufsbelehrung nicht in Lauf gesetzt wurde, so dass durch den Widerruf die Rückabwicklung der Beteiligung möglich bleibt.
Die verwendete Widerrufsbelehrung ist fehlerhaft und irreführend, da sie Formulierung bei der Belehrung zum Widerrufsrecht enthielt, dass der Fristlauf ... weiter lesen
Es hat schon was von einem Déjà-Vu-Erlebnis: Schon zum zweiten Mal bleibt eine wichtige Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs zu der Thematik Darlehenswiderruf aus, weil sich die Parteien noch kurz vor der Verhandlung außergerichtlich einigen.
Hätten die Karlsruher Richter im Sommer zur Verwirkung des Widerrufsrechts eine Grundsatzentscheidung fällen sollen, so wäre es am 15. Dezember um die treuwidrige Ausübung des Widerrufsrechts gegangen (XI ZR 180/15). Damals wie heute haben sich die Parteien allerdings noch kurz vor Verhandlungsbeginn außergerichtlich geeinigt.
Dass die Verhandlung vor dem BGH noch platzen würde, deutete sich bereits vor ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Gerade im Falle länderübergreifender wirtschaftlicher Verträge innerhalb der EU stellt sich häufig die Frage der gerichtlichen Zuständigkeit. So hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) jüngst eben diese Frage des Gerichtsstandes im Rahmen von Lieferketten zu klären. In seinem Urteil vom 07.02.2013 (Az.: C-543/10) entschied er wohl, dass es zur Beantwortung dieser Frage maßgeblich darauf ankomme, ob einer dahingehenden Klausel von allen beteiligten Parteien zugestimmt wurde. Der ... weiter lesen
Die Scholz Holding GmbH steht offenbar in erfolgversprechenden Verhandlungen mit einem Finanzinvestor. Es ist allerdings davon auszugehen, dass die Anleihe-Gläubiger ihren Teil zur Restrukturierung des angeschlagenen Unternehmens beitragen sollen. Am 19. Mai sind sie daher zu einer Gläubigerversammlung nach Wien eingeladen.
Im Mittelpunkt wird dabei voraussichtlich die geplante Restrukturierung der 2012 nach österreichischem Recht begebenen Mittelstandsanleihe stehen. Für die Anleger geht es um viel Geld. Die Anleihe hat ein Volumen von 182,5 Millionen Euro und ist mit 8,5 Prozent p.a. verzinst. Die ursprünglich im März fällige Zinszahlung wurde allerdings bereits bis Ende Mai gestundet. Im ... weiter lesen
Die Russland-Krise macht der Laurèl-GmbH zu schaffen. Davon sind auch die Anleger betroffen. Der Modekonzern möchte die Konditionen für die Anleihe ändern und lädt am 31. August zu einer Gläubigerversammlung nach Aschheim bei München ein.
Das Geschäftsjahr 2014/2015 verlief für die Laurèl GmbH nicht wunschgemäß. Trotz einer leichten Umsatzsteigerung bleibt nach den vorläufigen Zahlen ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von minus 0,8 Millionen Euro (Stichtag 30. April 2015). Als Hauptursache für das negative Ergebnis nennt das Unternehmen die anhaltende Russland-Krise.
Von dieser Entwicklung sind nun auch die Anleihegläubiger ... weiter lesen
Sogar mitten in den Sommerferien fallen die Benzinpreise. Grund ist, dass der Ölpreis wieder nachgibt. Doch der sinkende Ölpreis hat auch seine Schattenseiten. Das bekommen u.a. die Anleger des Schiffsfonds Nordcapital Offshore Fonds 4 zu spüren. Sie sollen frisches Geld investieren, um den Fonds vor dem Aus zu bewahren.
Das Emissionshaus Nordcapital hat den Offshore Fonds 4 im Jahr 2009 aufgelegt. Die Fondsgesellschaft investiert in die Ölplattformversorgungsschiffe MS E.R. Athina und MS E.R. Georgina. Doch durch den Verfall des Ölpreises hat auch die Nachfrage nach Plattformversorgungsschiffen nachgelassen. Das bringt den Nordcapital Offshore Fonds 4 in wirtschaftliche Schwierigkeiten, so ... weiter lesen
Im Jahr 2011 legte das Emissionshaus Weser Kapital, ehemals Novalis Invest, den Schiffsfonds MS Christoph S auf. Schon Ende 2015 musste die Schiffsgesellschaft Insolvenz beantragen und Ende Juli hat das Amtsgericht Nordenham das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 7 IN 36/15).
Die Hoffnung auf ordentliche Renditen zerplatzte für die Anleger des Schiffsfonds MS Christoph S schon etwa vier Jahre nach der Auflage des Fonds. Nachdem das Insolvenzverfahren eröffnet ist, droht den Anlegern der Totalverlust ihrer Einlage. Die Mindestbeteiligung betrug 25.000 Euro.
Die Boom-Jahre in der Handelsschifffahrt waren mit dem Ausbruch der Finanzkrise 2008 praktisch vorbei. Jetzt ... weiter lesen
Die Kurse der Germann Pellets Anleihen befinden sich derzeit im freien Fall. Die Lage hat sich durch die Insolvenz des Ofenbauers Kago weiter verschärft. Den Anlegern können hohe Verluste drohen.
Die German Pellets GmbH hat drei Unternehmensanleihen im Wert von rund 224 Millionen Euro begeben und Genussscheine im Wert von ca. 13,5 Millionen Euro emittiert. Die mit 7,25 Prozent verzinste Anleihe 2011/16 (ISIN: DE000A1H3J6 7 / WKN: A1H3J6) wäre zum 1. April 2016 zur Rückzahlung fällig. Das scheint das Unternehmen nicht leisten zu können. Daher sollen die Anleger bei einer Gläubigerversammlung am 10. Februar in Wismar über Änderungen der Anleihebedingungen abstimmen. Im Kern ... weiter lesen
Die Strafe ist hoch, der angerichtete Schaden vermutlich noch viel höher. Die EU-Kommission hat ein Bußgeld in Höhe von rund 2,93 Milliarden Euro gegen das Lkw-Kartell wegen illegaler Absprachen verhängt. Für die Geschädigten des Lkw-Kartells, vorwiegend Speditionen aber auch andere Gewerbetreibende, ist durch die Entscheidung der EU-Kommission der Weg für Schadensersatzansprüche frei.
Zwischen 1997 und 2011, also über einen Zeitraum von 14 Jahren, haben die Lkw-Hersteller Daimler, MAN, Volvo/Renault, Iveco und DAF offenbar illegale Absprachen getroffen. Preise oder auch die Einführung neuer Umwelttechnologien sowie die Weitergabe der damit verbundenen Kosten an die ... weiter lesen
Die EUSA AG (Europäische Sachwert AG) ist zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Heilbronn hat am 27. August 2015 das Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 3 IN 198/15).
Das Immobilien- und Finanzberatungsunternehmen mit Sitz in Schwäbisch Hall versprach den Anlegern Renditen zwischen 6,25 und 12 Prozent mit unterschiedlichen Laufzeiten. Die Anleger konnten sich über Genussrechte beteiligen. Nach Unternehmensangaben lag das Emissionsvolumen insgesamt bei 50 Millionen Euro und war in fünf Millionen Genussrechte à zehn Euro aufgeteilt. Die Mindestzeichnungssumme lag bei 1.000 Euro. Dazu bot die EUSA AG den Anlegern vier verschiedene Anlagemodelle mit Laufzeiten zwischen drei und zwölf ... weiter lesen
Angaben zum Fristbeginn und zur Fristdauer müssen direkt in der Widerrufsbelehrung zu einer Lebensversicherung bzw. Rentenversicherung zu finden sein. Ansonsten ist die Belehrung fehlerhaft und die Police kann noch Jahre nach Abschluss widerrufen werden. Das stellte das Oberlandesgericht Karlsruhe mit Urteil vom 19. Januar 2016 klar (Az.: 12 U 116/15).
Ähnlich wie bei Darlehensverträgen können auch Lebens- und Rentenversicherungen widerrufen werden, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über seine Widerspruchsmöglichkeiten belehrt wurde. Denn dann wurde die Frist zum Widerspruch nicht in Gang gesetzt und es gilt das „ewige“ Widerrufsrecht. Die Police kann dann auch ... weiter lesen
Viele, wenn auch nicht alle Darlehensverträge lassen sich aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen. Zu den Anforderungen an eine ordnungsgemäße äußerliche Gestaltung hat nun der Bundesgerichtshof mit zwei Urteilen Position bezogen (XI ZR 549/14 und XI ZR 101/15).
In beiden Fällen hat der BGH zu Gunsten der Bank entschieden und die Klagen eines Verbraucherschutzverbands zurückgewiesen. Dieser hatte bemängelt, dass die Widerrufsbelehrung nicht ausreichend hervorgehoben sei und auch die verwendete Ankreuzoption lenke vom eigentlichen Inhalt ab. Der BGH hatte an der Gestaltung der Widerrufsbelehrung nichts auszusetzen. Allerdings ... weiter lesen