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Die DF Deutsche Forfait AG hat am 29. September 2015 beim Amtsgericht Köln Insolvenzantrag gestellt. Die Restrukturierungsmaßnahmen sollen in einem Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung fortgesetzt werden, teilte das Unternehmen mit.
Im Schutzschirmverfahren ist die DF Deutsche Forfait AG für einen Zeitraum von drei Monaten vor Vollstreckungen und Zwangsmaßnahmen der Gläubiger geschützt und bleibt handlungsfähig. In dieser Zeit will der Vorstand die Gespräche mit den verschiedenen Investorengruppen fortsetzen und eine nachhaltige Sanierung des Unternehmens erreichen, teilt das Unternehmen mit. Sollte dies nicht gelingen, kann nach Ablauf der drei Monate aber auch die ... weiter lesen
Für die Anleger des von Hansa Hamburg Shipping aufgelegten Schiffsfonds MS RHL Aurora (ehemals HHS 31 MS Matthias Claudius) wird es ernst. Das Amtsgericht Reinbek hat am 23. September das reguläre Insolvenzverfahren über die KG MS „Matthias Claudius“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. eröffnet (Az.: 8 IN 130/16). Anlegern droht nun der Totalverlust ihrer Einlage. Und mögliche Schadensersatzansprüche könnten schon bald verjähren. Um sich vor finanziellen Verlusten zu schützen, sollten die Anleger daher umgehend handeln.
Hansa Hamburg Shipping legte den Schiffsfonds MS RHL Aurora zunächst noch unter dem Namen MS Matthias Claudius im Mai 2006 auf. Anleger ... weiter lesen
Bei der KTG Agrar SE geht es Schlag auf Schlag – und für die Anleger reiht sich schlechte Nachricht an schlechte Nachricht. Sie drohen im Insolvenzverfahren, das am 1. September am Amtsgericht Hamburg regulär eröffnet wurde, praktisch leer auszugehen (Az.: 67g IN 266/16).
Wie der Sachwalter Rechtsanwalt Stefan Denkhaus bereits ankündigte, sei von einer „äußerst geringen“ Insolvenzquote auszugehen. Denn die KTG Agrar sei mit rund 394 Millionen Euro überschuldet und der Abschreibungsbedarf bei Beteiligungen und Forderungen liege bei 391 Millionen Euro. Zwei Tage vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung haben auch die KTG-Töchter Delta ... weiter lesen
Die beiden Containerschiffe MS HS Bach und MS HS Bizet waren die Investitionsobjekte des 2008 von Hansa Treuhand aufgelegten HT Twinfonds. Über die Gesellschaft der MS HS Bach hat das Amtsgericht Lüneburg Ende April das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 46 IN 41/16).
Mindestens 20.000 Euro mussten sich die Anleger ihre Beteiligung an dem Hansa Treuhand Twinfonds kosten lassen. Bisher hat diese Investition nicht die erhofften Renditen gebracht. Wie auch andere Schiffsfonds geriet der HT Twinfonds im Zuge der Finanzkrise 2008 in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Aufgebaute Überkapazitäten bei sinkenden Charterraten machten der Branche das Leben schwer. 2013 benötigte die ... weiter lesen
Hatten die Banken und Sparkassen vielleicht gehofft, dass sie mit Ablauf der Widerrufsfrist am 21. Juni 2016 Ruhe in Sachen Darlehenswiderruf haben, hat der Bundesgerichtshof ihnen einen Strich durch die Rechnung gemacht. Mit zwei aktuellen Urteilen vom12. Juli 2016 stärkte der BGH die Verbraucherrechte beim Widerruf von Darlehen erheblich.
Die Karlsruher Richter stellten klar, dass das Widerrufsrecht der Verbraucher weder rechtsmissbräuchlich ausgeübt noch verwirkt sei, wenn die Bank oder Sparkasse eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat.
In dem Urteil (Az.: XI ZR 564/15) ging es um eine Widerrufsbelehrung der Sparkasse Nürnberg aus dem Jahr 2008, die aber auch von ... weiter lesen
Hamburg/Berlin (jur). Ein Energydrink darf nicht mit der Aussage beworben werden, er verleihe Konzentrations- und Leistungsfähigkeit. Dies ist eine zumindest in pauschaler Form unzulässige gesundheitsbezogene Aussage, wie das Landgericht Hamburg in einem am Dienstag, 25. April 2023, vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Berlin veröffentlichten Urteil entschied (Az.: 312 O 256/21).
In seiner Werbung für ein koffeinhaltiges Pulver zur Herstellung eines Energydrinks hatte der Hersteller Emporgy GmbH aus Hamburg gezielt Gamer angesprochen. „Das neue Emporgy Lifestyle Getränk verleiht dir die nötige Power, Leistung und Konzentration für deine gewünschten Aktivitäten“, hieß es auf der Homepage des Unternehmens. „Ein ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof wird wohl am 01.12.2015 aller Voraussicht nach darüber zu befinden haben, wann das Widerrufsrecht bei einem Darlehen als verwirkt oder rechtsmissbräuchlich anzusehen ist.
In der Mehrzahl der Fälle sind die von Oktober 2002 bis Juni 2010 verwandten Widerrufsbelehrungen der Banken fehlerhaft. Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen setzen die Widerrufsfrist nicht in Gang, sodass solche Verträge von Verbrauchern auch heute noch wiederrufen werden können. Grundsätzlich besteht dieses Widerrufsrecht zeitlich unbeschränkt, die Grenze für die Ausübung des Widerrufsrechtes bilden die sog. Verwirkung und der Rechtsmissbrauch.
Etwaige Motive der Klägerseite ... weiter lesen
Die Insolvenz der KTG Agrar SE hat am Ende doch noch die ehemalige Tochter KTG Energie AG erfasst. Nur wenige Tage nachdem ein Investor die Anteile an der KTG Energie übernommen hatte, stellte das Unternehmen am 27. September einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung. Das Amtsgericht Neuruppin hat dem Antrag stattgegeben. Anleger der 50 Millionen Euro schweren Anleihe der KTG Energie AG hatten eigentlich die am 28. September fällige Zinszahlung erwartet. Nun müssen sie nicht nur um die Zinsen, sondern um ihr gesamtes investiertes Geld bangen.
Die Gustav-Zech-Stimmung hatte die Anteile von etwas mehr als 50 Prozent der KTG Agrar an der KTG Energie übernommen. Anleger, die geglaubt hatten, dass ... weiter lesen
Die Anleger der Solarworld AG müssen ihre Blicke am 9. Juni Richtung USA richten. Dort wird das Urteil im Streit mit dem Siliziumhersteller Hemlock erwartet. Gibt das Gericht der Klage statt, könnte auf die Solarworld AG eine Schadensersatzzahlung von rund 770 Millionen Dollar zukommen, berichtet das Handelsblatt.
Ein Blick zurück: Die Solarworld AG und der Siliziumhersteller Hemlock hatten 2005 einen langfristigen Liefervertrag geschlossen. Angesichts der steigenden Preise für Silizium schien das ein guter Deal zu sein. Jetzt könnte er zum Bumerang werden. Nicht nur weil die Preise für Silizium in den folgenden Jahren stark gefallen sind. Zudem wurden die Subventionen für Solarenergie ... weiter lesen
Im Herbst 2014 wurde den Anlegern des Schiffsfonds GEBAB MS Buxwind bereits mitgeteilt, dass ohne die Umsetzung eines Betriebs- und Fortführungskonzepts im Jahr 2016 die Insolvenz der Fondsgesellschaft drohen könnte. Erschwerend kommt für die Anleger hinzu, dass schon in diesem Jahr auch die Verjährung möglicher Schadensersatzansprüche droht.
Anleger konnten sich seit November 2006 an dem Schiffsfonds GEBAB MS Buxwind mit einer Mindestsumme von 15.000 Euro beteiligen. Insgesamt wurden rund 25 Millionen Euro bei den Anlegern eingesammelt. Das gesamte Emissionsvolumen betrug knapp 54 Millionen Euro. Wie bei zahlreichen anderen Schiffsfonds auch, konnten die Erwartungen der Anleger nicht erfüllt ... weiter lesen
Flugzeugfonds sind spekulative Kapitalanlagen. Das müssen jetzt die Anleger des Dr. Peters DS Fonds Nr. 129 Flugzeugfonds IV erleben. Denn der Leasingvertrag mit der Fluglinie Singapore Airlines läuft aus. Die Airline hat bereits angekündigt, den Vertrag nicht zu verlängern.
Mit mindestens 20.000 US-Dollar waren die Anleger dabei. Ein Leasingvertrag über zehn Jahre und mit Singapore Airlines ein namhafter Leasingnehmer sollten die Beteiligung am vom Dr. Peters aufgelegten DS-Fonds Nr. 129 Flugzeugfonds IV den Anlegern schmackhaft machen. Das Konzept ging offenbar auf. Rund 2600 Anleger beteiligten sich an dem Fonds und steuerten insgesamt ca. 94 Millionen USD zum Emissionsvolumen bei, das ... weiter lesen
Über den insolventen Modekonzern Wöhrl AG hat sich der Schutzschirm aufgespannt. Das bedeutet, dass das Unternehmen drei Monate Zeit hat aus eigenen Kräften die Kehrtwende zu schaffen. Gelingt dies nicht, geht das Schutzschirmverfahren in ein reguläres Insolvenzverfahren über.
Nicht zum ersten Mal gerät in der jüngeren Vergangenheit ein Modeunternehmen in wirtschaftliche Turbulenzen. Die Konkurrenz durch das Internet macht sich schmerzhaft bemerkbar. Für die Anleger der Wöhrl AG wurde dies am 6. September besonders deutlich. Denn die Wöhrl AG beantragte die Insolvenz. Das Amtsgericht Nürnberg gab dem Antrag auf ein Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung statt.
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