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Im Herbst 2014 wurde den Anlegern des Schiffsfonds GEBAB MS Buxwind bereits mitgeteilt, dass ohne die Umsetzung eines Betriebs- und Fortführungskonzepts im Jahr 2016 die Insolvenz der Fondsgesellschaft drohen könnte. Erschwerend kommt für die Anleger hinzu, dass schon in diesem Jahr auch die Verjährung möglicher Schadensersatzansprüche droht.
Anleger konnten sich seit November 2006 an dem Schiffsfonds GEBAB MS Buxwind mit einer Mindestsumme von 15.000 Euro beteiligen. Insgesamt wurden rund 25 Millionen Euro bei den Anlegern eingesammelt. Das gesamte Emissionsvolumen betrug knapp 54 Millionen Euro. Wie bei zahlreichen anderen Schiffsfonds auch, konnten die Erwartungen der Anleger nicht erfüllt ... weiter lesen
Es muss ja nicht gleich ein zweiter Ronaldo sein. Aber auch mit den Transferrechen an weitgehend noch unbekannten Fußball-Talenten müsste sich doch gutes Geld verdienen lassen. Mit diesem Ansatz warb die Hanseatisches Fußball Kontor GmbH für ihre Kapitalanlageprodukte. Über Beteiligungen an Fonds oder über Genussrechte, Nachrangdarlehen und einer Anleihe sollten die Anleger am Geschäft mit Transferrechten an jungen Fußballern partizipieren.
Die Rechnung ging aber offenbar nicht auf. Auszahlungen an die Anleger gerieten offenbar ins Stocken und zuletzt haben vier Gläubiger des Hanseatischen Fußball Kontors Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ... weiter lesen
Die Uhr tickt für die KTG Agrar SE. Spätestens am 6. Juli muss sie die fälligen Zinsen an die Anleihe-Anleger zahlen. Insgesamt geht es dabei um rund 15 Millionen Euro. Kann das Unternehmen die überfällige Zinszahlung nicht leisten, ist wohl auch eine Insolvenz des Agrarkonzerns nicht mehr auszuschließen.
Sollte es tatsächlich so weit kommen, hätten die Anleger den Schaden. Dann geht es nicht mehr nur um ausstehende Zinszahlungen. Im schlimmsten Fall kann dann das investierte Kapital komplett verloren sein.
Die KTG Agrar SE gehört nach eigenen Angaben zu den führenden Produzenten von Agrarrohstoffen in Europa. Im Jahr 2011 hat das Unternehmen die ... weiter lesen
Wenn Banken und Sparkassen gehofft hatten, das Thema Darlehenswiderruf zu den Akten legen zu können, haben sie sich getäuscht. Denn auch bei jüngeren Immobiliendarlehen ist der Widerruf möglich, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat.
Und das dürfte den Kreditinstituten häufiger passiert sein als sie vielleicht selbst vermutet haben. Knackpunkt sind dabei häufig die Pflichtangaben in der Widerrufsbelehrung. Sind diese fehlerhaft, wurde die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt und der Widerruf ist auch noch Jahre nach Abschluss des Immobiliendarlehens möglich. Das geht auch aus einem Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 2. Dezember 2015 ... weiter lesen
Zwischen dem Börsengang des Modekonzerns Steilmann und der Insolvenz lagen nur gut fünf Monate. Dieser kurze Zeitraum hat schon viele Anleger misstrauisch gemacht. Nun bekommt dieses Misstrauen neue Nahrung. Nach der Strafanzeige zweier Lieferanten ermittelt inzwischen die Staatsanwalt Dortmund wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung, berichtet der WDR.
Demnach sind die Lieferanten auf ihren offenen Rechnungen sitzen geblieben. Es wird nun ermittelt, ob Steilmann noch Waren bestellt hat, obwohl schon die Insolvenzreife vorlag. Im Zuge dieser Ermittlungen dürften auch noch einmal die Umstände des Börsengangs im November 2015 näher beleuchtet werden. Anleger hatten zwar deutlich ... weiter lesen
Die Anleger der Proven Oil Canada Fonds sollen ein Millionen-Loch stopfen. Dazu sollten sie bis zum 25. Juli ihre Ausschüttungen zurückzahlen. Selbst wenn alle Anleger der Rückzahlungsaufforderung nachkommen, klafft immer noch eine Finanzierungslücke von mehreren Millionen Euro.
Daher stehen die Anleger nicht nur vor der Entscheidung, ihre Ausschüttungen zurückzuzahlen, sondern sollen auch entscheiden, wie die Finanzlücke zu schließen ist. Der Initiator der POC-Fonds, das Berliner Emissionshaus Proven Oil Canada Energy Solutions GmbH (POC), hatte die geschlossenen Energiefonds aufgelegt und nach eigenen Angaben rund 254 Millionen Euro bei den Anlegern eingesammelt. Das Geld sollte in ... weiter lesen
Der Widerruf von Darlehensverträgen ist auch Jahre nach Vertragsschluss noch möglich, wenn keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erfolgt ist. Die sog. Gesetzlichkeitsvermutung könnte aber selbst offensichtlich fehlerhaften Widerrufsbelehrungen zur Wirksamkeit verhelfen. Nach § 14 Abs. 1 der BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfoV) und nunmehr Art. 247 § 6 Abs. 2 S. 3 EGBGB gilt eine Widerrufsbelehrung dann als wirksam, wenn für sie das Muster aus der Anlage 2 zur BGB-InfoV verwendet wurde. Dann nämlich ist dem Verwender bei Fehlern in der Widerrufsbelehrung kein eigenes Verschulden vorzuwerfen. Der Verwender darf auf die Richtigkeit der jeweilig geltenden Musterbelehrung ... weiter lesen
Im Jahr 2011 legte das Emissionshaus Weser Kapital, ehemals Novalis Invest, den Schiffsfonds MS Christoph S auf. Schon Ende 2015 musste die Schiffsgesellschaft Insolvenz beantragen und Ende Juli hat das Amtsgericht Nordenham das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 7 IN 36/15).
Die Hoffnung auf ordentliche Renditen zerplatzte für die Anleger des Schiffsfonds MS Christoph S schon etwa vier Jahre nach der Auflage des Fonds. Nachdem das Insolvenzverfahren eröffnet ist, droht den Anlegern der Totalverlust ihrer Einlage. Die Mindestbeteiligung betrug 25.000 Euro.
Die Boom-Jahre in der Handelsschifffahrt waren mit dem Ausbruch der Finanzkrise 2008 praktisch vorbei. Jetzt ... weiter lesen
Angaben zum Fristbeginn und zur Fristdauer müssen direkt in der Widerrufsbelehrung zu einer Lebensversicherung bzw. Rentenversicherung zu finden sein. Ansonsten ist die Belehrung fehlerhaft und die Police kann noch Jahre nach Abschluss widerrufen werden. Das stellte das Oberlandesgericht Karlsruhe mit Urteil vom 19. Januar 2016 klar (Az.: 12 U 116/15).
Ähnlich wie bei Darlehensverträgen können auch Lebens- und Rentenversicherungen widerrufen werden, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über seine Widerspruchsmöglichkeiten belehrt wurde. Denn dann wurde die Frist zum Widerspruch nicht in Gang gesetzt und es gilt das „ewige“ Widerrufsrecht. Die Police kann dann auch ... weiter lesen
Nach dem erfolgreichen Widerruf einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung darf der Versicherer dem Verbraucher nicht die Abschlusskosten oder Verwaltungskosten von der Rückerstattung abziehen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteilen vom 29. Juli 2015 entschieden (Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14).
Schon vor einem guten Jahr hatte der BGH entschieden, dass Lebens- und Rentenversicherungen widerrufen werden können, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten belehrt wurde. Nach einem erfolgreichen Widerruf wird der Versicherungsvertrag rückabgewickelt, d.h. der Versicherungsnehmer erhält die gezahlten Prämien abzüglich einer ... weiter lesen
Der polnischen Markt wird immer mehr interessant für die ausländischen Unternehmer. Wie kann man denn die Wirtschaftliche Tätigkeit oder sogar Produktion in Polen führen ? Dies ist nicht schwieriger als in Deutschland.
Die meist gewählte Form ist eine polnische GmbH also eine sp. z o.o. Zur Eröffnung ist es gut, eine fachliche Hilfe zu haben, denn es müssen viele Formalitäten beachtet werden, ohne die und das polnische Handelsregister die Firma nicht eintragen wird. Das Minimale Stammkapital beträgt 5.000 PLN also ca. 1.250 Euro. Die polnische GmbH kann auch durch eine Person gegründet werden. Dies ist zwar mehr umständlich, aber es ist möglich. Zur GmbH Gründung ... weiter lesen
Durch die Insolvenz der KTG Agrar SE hat sich die Lage der Anleger weiter verschlechtert. Ging es zunächst „nur“ um eine ausbleibende Zinszahlung für die KTG-Anleihe Biowertpapier II sind nun auch die Anleger der Anleihe Biowertpapier III und die Aktionäre betroffen. Statt um ca. 18 Millionen Euro Zinsen, die nicht gezahlt werden konnten, sind nun alleine durch die beiden Anleihen rund 342 Millionen Euro Anleger-Gelder gefährdet.
Ein kurzer Rückblick: Nachdem die KTG Agrar SE die fällige Zinszahlung für die 250 Millionen Euro schwere Inhaber-Teilschuldverschreibung Biowertpapier II schon zweimal verschoben hatte, wären die Zinsen spätestens am 6. Juli ... weiter lesen