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Vier Verdächtige sind im Anlegerskandal um die BWF-Stiftung festgenommen worden. Sie sollen die Drahtzieher des mutmaßlichen Anlagebetrugs gewesen sein. Die Ermittler gehen von rund 6.000 Anlegern aus, die in das vermeintliche Gold der BWF-Stiftung investiert haben und nun vor dem Totalverlust ihres Geldes stehen. Im Februar flog der mutmaßliche Schwindel mit dem Gold der BWF-Stiftung auf. Bei einer groß angelegten Razzia wurde u.a. tonnenweise Gold sichergestellt. Der Haken: Zu großen Teilen ist das Gold wahrscheinlich nicht echt. Da nutzt es den Anlegern auch nichts, dass die Finanzaufsicht BaFin der BWF-Stiftung die sofortige Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts ... weiter lesen
Die Restrukturierung der angeschlagenen Scholz Holding GmbH nähere sich einem erfolgreichen Abschluss, teilt das Unternehmen am 20. Mai mit. Die Anleger der Anleihe mit einem Emissionsvolumen von 182,5 Millionen Euro sollen finanziell aber ordentlich zur Ader gelassen werden. Die Anleger sollen eine einmalige Abschlagzahlung von insgesamt 14 Millionen Euro erhalten, was nur knapp 7,7 Prozent der Nominalvolumens der nach österreichischem Recht begebenen Anleihe entspricht. Sollten sich die Geschäfte positiv entwickeln, könnte noch einmal eine Sonderzahlung von rund 5,8 Millionen Euro dazu kommen. Unterm Strich erhielten die Anleger dann knapp elf Prozent ihres eingesetzten Kapitals zurück und sollen im ... weiter lesen
Die Kurse der Germann Pellets Anleihen befinden sich derzeit im freien Fall. Die Lage hat sich durch die Insolvenz des Ofenbauers Kago weiter verschärft. Den Anlegern können hohe Verluste drohen. Die German Pellets GmbH hat drei Unternehmensanleihen im Wert von rund 224 Millionen Euro begeben und Genussscheine im Wert von ca. 13,5 Millionen Euro emittiert. Die mit 7,25 Prozent verzinste Anleihe 2011/16 (ISIN: DE000A1H3J6 7 / WKN: A1H3J6) wäre zum 1. April 2016 zur Rückzahlung fällig. Das scheint das Unternehmen nicht leisten zu können. Daher sollen die Anleger bei einer Gläubigerversammlung am 10. Februar in Wismar über Änderungen der Anleihebedingungen abstimmen. Im Kern ... weiter lesen
Für die Anleger der Euro Grundinvest Fonds schlagen die Alarmglocken. Sie werden aufgefordert, ihre erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen. Und zwar bis zum 30. November! Bevor die Anleger dieser Aufforderung nachkommen, sollten sie allerdings ihren Gesellschaftsvertrag prüfen lassen. Ausschüttungen haben die Anleger der Euro Grundinvest schon seit einem guten Jahr nicht mehr erhalten. Das war in den Jahren zuvor noch anders. Doch diese Ausschüttungen sollen sie jetzt mit Frist bis zum 30. November zurückzahlen. Die Gründe legt dafür legt ihnen der neue Vorstand in einem Rundschreiben dar. Wie das Handelsblatt am 27. November berichtet, ist da von einer ... weiter lesen
Erst die Mutter, dann die Töchter und Enkel. Nach der Insolvenz der Steilmann SE haben nach Unternehmensangaben nun weitere Gesellschaften der Steilmann-Gruppe Insolvenzantrag gestellt. Dazu zählen u.a. die Apanage Fashion Group GmbH und die Klaus Steilmann GmbH & Co. Kommanditgesellschaft und ihre Töchter. Nach der Insolvenz diverser Tochtergesellschaften der Steilmann Holding AG müssen hier notwendige Wertberichtigungen vorgenommen werden. Dies bedeute, dass die Steilmann Holding AG wahrscheinlich überschuldet ist, teilt die Steilmann-Gruppe weiter mit. Die Steilmann-Gruppe ist nicht der einzige Modekonzern, der mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen hat. ... weiter lesen
Nur fünf Jahre konnten sich die Anleger des Schiffsfonds MS Conti Tansanit Hoffnungen auf eine rentable Geldanlage machen. Inzwischen sind die Träume geplatzt; der Fonds ist zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Lüneburg hat am 11. August das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Conti 178. Schifffahrts-GmbH & Co. Bulker KG MS "Conti Tansanit" eröffnet (Az.: 47 IN 66/16). Conti legte den Schiffsfonds MS Conti Tansanit erst im Juli 2011 auf. Anleger konnten sich mit einer Mindestsumme in Höhe von 25.000 Euro beteiligen. Insgesamt wurden rund 16 Millionen Euro bei den Anlegern eingesammelt. Außerdem wurden noch Darlehen von knapp 25 Millionen Euro ... weiter lesen
Die EUSA AG (Europäische Sachwert AG) ist zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Heilbronn hat am 27. August 2015 das Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 3 IN 198/15). Das Immobilien- und Finanzberatungsunternehmen mit Sitz in Schwäbisch Hall versprach den Anlegern Renditen zwischen 6,25 und 12 Prozent mit unterschiedlichen Laufzeiten. Die Anleger konnten sich über Genussrechte beteiligen. Nach Unternehmensangaben lag das Emissionsvolumen insgesamt bei 50 Millionen Euro und war in fünf Millionen Genussrechte à zehn Euro aufgeteilt. Die Mindestzeichnungssumme lag bei 1.000 Euro. Dazu bot die EUSA AG den Anlegern vier verschiedene Anlagemodelle mit Laufzeiten zwischen drei und zwölf ... weiter lesen
Hamburg/Berlin (jur). Ein Energydrink darf nicht mit der Aussage beworben werden, er verleihe Konzentrations- und Leistungsfähigkeit. Dies ist eine zumindest in pauschaler Form unzulässige gesundheitsbezogene Aussage, wie das Landgericht Hamburg in einem am Dienstag, 25. April 2023, vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Berlin veröffentlichten Urteil entschied (Az.: 312 O 256/21). In seiner Werbung für ein koffeinhaltiges Pulver zur Herstellung eines Energydrinks hatte der Hersteller Emporgy GmbH aus Hamburg gezielt Gamer angesprochen. „Das neue Emporgy Lifestyle Getränk verleiht dir die nötige Power, Leistung und Konzentration für deine gewünschten Aktivitäten“, hieß es auf der Homepage des Unternehmens. „Ein ... weiter lesen
Zwischen dem Börsengang des Modekonzerns Steilmann und der Insolvenz lagen nur gut fünf Monate. Dieser kurze Zeitraum hat schon viele Anleger misstrauisch gemacht. Nun bekommt dieses Misstrauen neue Nahrung. Nach der Strafanzeige zweier Lieferanten ermittelt inzwischen die Staatsanwalt Dortmund wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung, berichtet der WDR. Demnach sind die Lieferanten auf ihren offenen Rechnungen sitzen geblieben. Es wird nun ermittelt, ob Steilmann noch Waren bestellt hat, obwohl schon die Insolvenzreife vorlag. Im Zuge dieser Ermittlungen dürften auch noch einmal die Umstände des Börsengangs im November 2015 näher beleuchtet werden. Anleger hatten zwar deutlich ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof wird wohl am 01.12.2015 aller Voraussicht nach darüber zu befinden haben, wann das Widerrufsrecht bei einem Darlehen als verwirkt oder rechtsmissbräuchlich anzusehen ist. In der Mehrzahl der Fälle sind die von Oktober 2002 bis Juni 2010 verwandten Widerrufsbelehrungen der Banken fehlerhaft. Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen setzen die Widerrufsfrist nicht in Gang, sodass solche Verträge von Verbrauchern auch heute noch wiederrufen werden können. Grundsätzlich besteht dieses Widerrufsrecht zeitlich unbeschränkt, die Grenze für die Ausübung des Widerrufsrechtes bilden die sog. Verwirkung und der Rechtsmissbrauch. Etwaige Motive der Klägerseite ... weiter lesen
Die Sachwert-Schmiede GmbH ist zahlungsunfähig. Das vorläufige Insolvenzverfahren wurde am Amtsgericht Mannheim eröffnet (Az.: 4 IN 896/15). Anleger müssen finanzielle Verluste befürchten. Sollte ausreichend Insolvenzmasse zur Verfügung stehen, wird demnächst das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet. Mit welcher Insolvenzquote die Gläubiger dann rechnen können, ist wesentlich von der zur Verfügung stehenden Insolvenzmasse abhängig. Es ist aber nicht davon auszugehen, dass die Forderungen aller Gläubiger in einem Insolvenzverfahren vollauf befriedigt werden können. Mit finanziellen Verlusten ist daher zu rechnen. Die Entwicklung ... weiter lesen
(OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.04.2015, Az: 17 U 54/14, OLG Dresden, Urteil vom 03.04.2014, Az: 8 U 1334/13 Brandenburgisches OLG, Urteil vom 21.08.2013, Az: 4 U 202/11OLG Stuttgart, Urteil vom 29.12.2011, Az: 6 U 79/11) Wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung bei der Beteiligung können Anleger auch heute noch wirksam den Widerruf erklären, da die Widerrufsfrist wegen dieser Fehler bei der Widerrufsbelehrung nicht in Lauf gesetzt wurde, so dass durch den Widerruf die Rückabwicklung der Beteiligung möglich bleibt. Die verwendete Widerrufsbelehrung ist fehlerhaft und irreführend, da sie Formulierung bei der Belehrung zum Widerrufsrecht enthielt, dass der Fristlauf ... weiter lesen