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Die Untreue ist in § 266 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt und bezweckt den Schutz fremden Vermögens.
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Koblenz führt aus:
266 StGB enthält zwei Tatbestände, die verwirklicht werden können. Zum einen handelt es sich dabei um den Treubruchtatbestand, zum anderen um den Missbrauchstatbestand. Um den Treubruchtatbestand zu verwirklichen, bedarf es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einer klaren, evidenten und gravierenden Verletzung der Treuepflicht. Die Vermögensbetreuungspflicht, die der Täter innehaben muss, muss ein wesentlicher Bestandteil ... weiter lesen
Die sogenannte „Bankuntreue“ ist gesetzlich nicht explizit geregelt. Sie wird vielmehr anhand der „normalen“ Untreue gemäß § 266 StGB geprüft.
Das klassische Beispiel der Bankuntreue ist die pflichtwidrige Kreditvergabe.
In den alltäglichen Fällen bekommt ein Kunde ein Darlehen, obwohl er eigentlich gar keinen Kredit hätten bekommen dürfen.
Das Hauptproblem dieser Bewilligung ist schnell ausgemacht: Wo hört das bloße Risikogeschäft auf und wo fängt das vorhersehbare, strafbare Verhalten an.
Pauschal und sehr vereinfacht bedeutet das für den Bankmitarbeiter, dass er den Sachverhalt so zu prüfen und entscheiden hat, als ob ... weiter lesen
Der Tatbestand der Geldwäsche bestraft denjenigen, welcher Geld aus kriminellen Taten in den offiziellen Geldverkehr bringt oder versucht zu verschleiern, dass Gelder aus kriminellen Handlungen stammen. Der Straftatbestand der Geldwäsche (§ 261 StGB) wurde seit seiner Einführung sehr oft geändert und jedes Mal um weitere Vortaten erweitert.
Waren es anfangs außer den Verbrechenstatbeständen vor allem Straftaten zur organisierten Kriminalität, die als Vortaten galten, so sind heute auch eine große Zahl von Vergehen Vortat zur Geldwäsche. Dazu ist insbesondere die einfache Steuerhinterziehung zu rechnen, die seit dem 01.01.2008 auch Vortat zur Geldwäsche ist, soweit sie ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Verschärfungen sollen sich anscheinend aus dem BGH-Urteil vom 07.02.2012 (Az.:1 StR 525/11) ergeben. Mit dieser Entscheidung sollen die Richter in Karlsruhe ein Urteil des Landgerichts wegen Rechtsfehlern in der Strafbemessung aufgehoben haben. Das Landgericht soll dem Anschein nach mit einem Fall konfrontiert gewesen sein, in welchem ein Beschuldigter wohl Steuern in einem Millionenbetrag hinterzogen habe. Die Richter des Landgerichtes verurteilten diesen zu einer Bewährungsstrafe. Dabei sollen sie wohl ein ... weiter lesen
266a StGB und kein Ende.
Sollte man ein Problem hinsichtlich § 266a StGB bekommen, so kann man sich meistens auf weitere Probleme einstellen. § 266a StGB tritt nur ungern alleine auf und fühlt sich am wohlsten in der Gruppe. Maßgeblich kommen die § 111 SGB IV, §§ 15 bis 16 AÜG, §§ 95, 98 AufenthG, §§ 8 bis 11 SchwarzArbG in Betracht.
Wird zum Beispiel der Mindestlohn unterschritten (§§ 8, 23 Abs. Nr. 1 AEntG), werden auch automatisch zu geringe Sozialabgaben geleistet (§ 266a StGB). Die Unterschreitung des Mindestlohns ist eine Ordnungswidrigkeit.
Die Sozialabgaben fallen unter eine Strafvorschrift. Nun liegt also eine Handlung vor aber ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Diesbezügliche Verschärfungen sollen wohl aus einem BGH-Urteil vom 07.02.2012 (Az.:1 StR 525/11) hervorgehen. Damit soll der BGH wohl ein Urteil eines Landgerichts wegen Rechtsfehler bei der Strafbemessung aufgehoben haben. In dem konkreten Fall soll ein Beschuldigter angeblich Steuern in einem Millionenbetrag hinterzogen haben. Dennoch soll das Landgericht diesen in der Folge zu einer Bewährungsstrafe verurteilt haben. Dabei hatte der BGH zuvor bereits in einem Grundsatzurteil ausgesprochen, dass bei einer ... weiter lesen
Das Geschäft der Aufkäufer von gebrauchten Lebensversicherungen und anderen kapitalgebundenen Vermögensanlagen, wie zum Beispiel Rentenversicherungen und Bausparverträgen, ist kein neues Geschäftsmodell.
Da Kapitallebensversicherungen meist eine lange Laufzeit haben, schafft es mehr als die Hälfte der Versicherten nicht, die Beiträge bis zum Ende zu bezahlen. Der Rückkaufswert ist bei Kapitallebensversicherungen, die noch keine 10 Jahre laufen, sehr niedrig und daher die Inhaber der Verträge einen erheblichen Verlust machen würden, besteht die Option, die laufende Versicherung direkt zu verkaufen.
Es entsteht ein Zweitmarkt für Lebensversicherungen.
Der Käufer ... weiter lesen
Wie sich die Bilder gleichen: Geprellte Anleger auf der einen Seite, Luxusleben pur auf der anderen Seite. Das scheint wohl auch bei Malte Hartwieg und seinem Firmengeflecht, u.a. New Capital Invest, Selfmade Capital, nicht anders zu sein. Die Staatsanwaltschaft München hat bei Herrn Hartwieg, gegen den u.a. auch wegen Betrugsverdacht ermittelt wird, Vermögenswerte von 14 Millionen Euro sichergestellt.
Malte Hartwieg hatte als Finanzjongleur ein ganzes Firmenimperium aufgebaut. Dazu zählen nicht nur die Emissionshäuser Selfmade Capital und New Capital Invest, sondern auch noch zahlreiche Unternehmen, wie die Vertriebsplattform dima24, die u.a. die Hartwieg-Fonds an die Anleger vermittelte. Inzwischen sind ... weiter lesen
Neben dem durch die §§ 12 ff. WpHG geregelten Insiderhandel stellt die Kurs- und Markpreismanipulation die zweite Fallgruppe unlauteren Verhaltens auf den Kapitalmärkten dar.
Durch § 20 a WpHG soll die Funktionsfähigkeit der überwachten Märkte für Finanzinstrumente geschützt werden, indem das Vertrauen der Anleger auf eine marktgerechte, nicht manipulierte Preisbildung durch die Verbote des Abs. 1 gestärkt wird.
Beachtenswert ist, dass 20a WpHG in Verbindung mit den §§ 38 und 39 WpHG jeweils einen Straftatbestand und einen Bußgeldtatbestand ergeben kann. Für die Verwirklichung des Straftatbestandes muss es zu einem Manipulationserfolg gekommen ... weiter lesen