Karlsruhe (jur). Benötigt ein Vermieter eine vermietete Wohnung tageweise als Zweitwohnung, um das Umgangsrecht mit seinem Kind ausüben zu können, kann eine Eigenbedarfskündigung begründet sein. Dies geht aus einem am Freitag, 9. Mai 2014, veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe hervor (Az.: 1 BvR 2851/13). Die Karlsruher Richter nahmen damit eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an, in der ein Mieter weiter gerichtlich gegen eine Eigenbedarfskündigung vorgehen wollte.
Der Mieter bewohnt in Berlin seit 1987 eine 57,48 Quadratmeter große Wohnung. Der Vermieter lebte bis 2008 ebenfalls in Berlin, zog aus beruflichen Gründen danach jedoch mit ... weiter lesen