Infos zum Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht
Das Wohnungseigentum kann in Deutschland mit Hilfe einer Eintragung ins Grundbuch angezeigt werden. Jede einzelne Wohnung eines Gebäudes wird hierbei mit einem eigenen Grundbuchblatt versehen. Somit kann mit dieser Wohnung verfahren werden, wie mit jedweder Immobilie anderer Art. Bei Verkauf, Schenkung oder Belastung, etwa durch eine Hypothek, werden die entsprechenden Veränderungen in das Grundbuchblatt eingetragen. Die Wohnung, als Sondereigentum bezeichnet, benennt eine Wohnung, die sich innerhalb eines Mehrfamilienhauses befindet. Dies kann ebenfalls ein Reihenhaus, ein Doppelhaus, aber auch eine Anlage, bestehend aus mehreren Häusern, bezeichnen. Um neue Wohneinheiten zu schaffen und in das Grundbuch eintragen zu können, muss eine Begründung des Wohnungseigentums vorangehen. Ausgangspunkt ist das sogenannte Stammgrundstück. Durch entweder einen Einräumungsvertrag oder eine Teilungserklärung kann das Stammgrundstück rechtlich geteilt werden, etwa wenn im Kellergeschoss Praxisräume eingerichtet werden oder das Dachgeschoss in eine Einliegerwohnung umgewandelt wird. Beide Willenserklärungen sind notariell zu beglaubigen. Gemäß der Anteile bzw. einzelnen Wohnungseinheiten sind auch sämtliche Abgaben, Instandhaltungskosten, Heizkosten u.ä. auf alle Eigentümer umzulegen. Dies wird mit einem separaten Eigentümergemeinschaftsvertrag geregelt. Für diese Angelegenheiten kann, wenn die Eigentümerversammlung dies beschließt, ein Verwalter beauftragt werden. Selbstverständlich entfallen all diese Probleme, wenn es sich lediglich um einen Eigentümer handelt.
Auch wenn sich zunächst alles einfach und unkompliziert anhört, so zeigt sich in der Praxis und im Alltag, dass dem nicht immer so ist. Gerade in Eigentümergemeinschaften kann es schnell zu Unstimmigkeiten kommen. Was auf den Eigentümergemeinschaftsversammlungen beschlossen wird, ist von allen Eigentümern umzusetzen, auch wenn sie gegensätzlich entschieden haben. Sei es eine einheitliche Renovierung aller Balkonbereiche oder der Außenanstrich – schnell kann es zu Konflikten kommen, die nur noch der Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht klären kann. Für die Privatperson sind die Vorschriften oft nicht klar verständlich. Aus diesem Grund hilft der Anwalt zum Wohnungseigentumsrecht, das Recht verständlich zu machen. Er deckt Verständigungsschwierigkeiten auf und vermittelt mit Hilfe einer Mediation, die Wogen des Aufruhrs zu glätten. Kommt es zu schwerwiegenden Auseinandersetzungen, in denen eine Klage unausweichlich ist, kann er dem Kläger, aber auch dem Beklagten bereits im Voraus eine Tendenz in diesem Fall mitteilen. Dies kann im günstigsten Fall bereits im Vorfeld zu einer außergerichtlichen Einigung führen.