Zahlungsklage
Die Zahlungsklage ist im Grunde nichts anderes, wie der letzte Schritt im manchmal doch recht langen Weg des Mahnverfahrens. Wie der Name schon sagt, wird bei nichterfolgter Zahlung und nach mehreren fruchtlosen Mahnungen Klage erhoben.
Wenn ein Unternehmen oder ein Dienstleister eine Leistung erbracht hat, wird er in der Regel eine Rechnung stellen, sofern es sich nicht um eine sofortige Barzahlung handelt. In dieser, zumeist schriftlichen Rechnung, wird ein Zahlungsziel festgelegt, bis zu welchem die Forderung beglichen werden sollte. Wenn aus den verschiedensten Gründen diese Forderung nicht beglichen wird, kommt es nach einem gewissen Zeitraum zu einer Zahlungserinnerung oder Mahnung. In der Regel wird bis zu drei Mal gemahnt, bevor es zu einer richterlichen Zahlungsaufforderung kommt, also einer Zahlungsklage. Dabei ist zu beachten, dass das Gericht nicht prüft, ob die Forderung rechtens ist oder nicht. Dafür hat der Schuldner dann zwei Wochen Zeit, Einspruch gegen diese Zahlungsklage zu erheben. In diesem Fall sollten aber stichhaltige Gründe und Beweise vorgelegt werden.
Wer sich in diesem Zusammenhang von einem kompetenten Rechtsanwalt für Zahlungsklage beraten lässt, wird den schriftlichen Widerspruch optimal formulieren können. Der Anwalt für Zahlungsklage wird aber auch beratend zur Seite stehen, wenn die Forderung anerkannt wird und es um einen möglichen Zahlungsaufschub geht. Diesen kann man unter Umständen erwirken, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse eine sofortige Zahlung der Gesamtsumme nicht möglich machen. Weiterhin kann ein Rechtsanwalt auch aktiv werden, wenn es sich um eine unberechtigte Forderung handeln sollte.
Falls Sie offene Forderungen haben, die Sie entweder im Augenblick nicht begleichen können oder aus gutem Grund als nicht begründet ansehen, dann sollten Sie sich an einen Anwalt wenden. Dieser wird Sie umfassend beraten und mit Ihnen angebrachte Maßnahmen absprechen.