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Experten-Ratgeber
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Der Volksmund sagt: „Schnaps ist Schnaps und Bier ist Bier!“ Lässt sich entsprechend formulieren, dass den Arbeitgeber privates Verhalten im Internet grundsätzlich nichts angeht? Das Landesarbeitsgericht Hessen ist einer solchen pauschalen Sichtweise mit Urteil vom 21.02.2014 ( 14 Sa 609/13 ) deutlich entgegen getreten. Der Sachverhalt: Ein Arbeitnehmer hatte eine Kollegin, die diesem wiederum gegenüber weisungsbefugt war. Diese Arbeitnehmerin hatte eine minderjährige Nichte, die der Arbeitnehmer über den facebookchat sexuell belästigte. Hierbei beleidigte er das Kind in sexuell obzöner Weise, was an dieser Stelle nicht weiter wiedergabefähig ist. Es wurde Strafanzeige ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Anwendungsfall der verhaltensbedingten Kündigung - Verstöße des Arbeitnehmers gegen den Arbeitsvertrag: Der Arbeitgeber kann dann zur verhaltensbedingten Kündigung greifen, wenn der Arbeitnehmer einen Verstoß gegen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag begangen hat. Zunächst ist aber eine Abmahnung, bei geringfügigen Verstößen auch mehrere Abmahnungen auszusprechen. Bespiele für entsprechende Vertragsverstöße des Arbeitnehmers: Eine verhaltensbedingte Kündigung kann z.B. auf folgende Vertragsverstöße gestützt werden: unentschuldigtes Fehlen, ... weiter lesen
Eine Abmahnung vom Arbeitgeber wegen Fehlverhaltens kann für viele Arbeitnehmer ein einschüchterndes und beunruhigendes Erlebnis sein. Es kann das Gefühl auftreten, dass der Arbeitsplatz auf dem Spiel steht und dass die berufliche Zukunft gefährdet ist. Doch es ist wichtig zu wissen, dass eine Abmahnung nicht zwangsläufig das Ende des Arbeitsverhältnisses bedeutet. Hier sind einige Schritte, die Arbeitnehmer ergreifen können, um angemessen auf eine Abmahnung zu reagieren: Ruhe bewahren: Es ist wichtig, nicht in Panik zu geraten oder überstürzt zu handeln, nachdem man eine Abmahnung erhalten hat. Nehmen Sie sich Zeit, die Situation zu überdenken und in Ruhe zu analysieren, was genau ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer aktuellen Entscheidung (5 AZR 7/10) grundsätzlich festgestellt, dass Leiharbeiter / Leiharbeitnehmer, die den gleichen Lohn wie Arbeitnehmer des Entleihers beanspruchen können, nicht die für diese Arbeitnehmer geltenden Ausschlussfristen einhalten müssen. I. Ausgangslage Vereinbarungen zwischen Leiharbeitnehmern und Verleihfirma, die im Hinblick auf wesentliche Arbeitsbedingungen für den Leiharbeiter schlechter sind, als die im Betrieb des Entleihers für vergleichbare Arbeitnehmer geltende Regeln, sind nach dem Gesetz unwirksam, soweit diese Ungleichbehandlung nicht in einem entsprechenden Leiharbeits-Tarifvertrag normiert wurde. Leiharbeiter können ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat mit Urteil vom 08.03.2023 zum Aktenzeichen 8 Sa 859/22 entschieden, dass der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung grds. auch dadurch erschüttert werden kann, dass der Arbeitnehmer sich im Falle des Erhalts einer arbeitgeberseitigen Kündigung unmittelbar zeitlich nachfolgend – „postwendend“ – krank meldet bzw. eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreicht. Das gilt insbesondere dann, wenn lückenlos der gesamte Zeitraum der Kündigungsfrist – auch durch mehrere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen – abgedeckt wird. Meldet sich zunächst der Arbeitnehmer krank und erhält er erst sodann eine arbeitgeberseitige Kündigung , fehlt es an dem für die Erschütterung des ... weiter lesen
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 14. Februar 2012, AZ: 2 BvL 4/10 Der Fall: Der Kläger des Ausgangsverfahrens, ein in Hessen auf Lebenszeit verbeamteter Universitätsprofessor, begehrte die Feststellung, dass seine Besoldung verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine amtsangemessene Besoldung nicht genüge. Die Entscheidung: Das Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn, den Beamten lebenslang angemessen zu alimentieren und ihm nach seinem Dienstrang, nach der mit seinem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Stellenstreichungen bei Bombardier Der geplante Stellenabbau des kanadischen Flugzeug- und Zug-Produzenten Bombardier betrifft Pressemitteilungen zufolge (z.B. von faz.net am 17.2.2016) in Deutschland mehr als 1400 Arbeitsplätze. Jeder siebte Mitarbeiter von Bombardier in Deutschland wäre demnach betroffen. Kündigungsschutzklage erheben bei Kündigung Innerhalb von drei Wochen muss bei Erhalt einer Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden, das wissen die meisten Arbeitnehmer auch. Diese Kündigungsschutzklage macht auch dann Sinn, wenn ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Weiter arbeiten nach Kündigung? Zunächst einmal stellt sich die Frage, ob der Arbeitnehmer weiterarbeiten muss, schon direkt nach dem Ausspruch einer Kündigung durch den Arbeitgeber. Im Falle einer fristlosen Kündigung soll das Arbeitsverhältnis sofort beendet werden. Dann braucht der Arbeitnehmer natürlich auch nicht mehr zur Arbeit zu kommen. Handelt es sich dagegen um eine ordentliche Kündigung unter Einhaltung der entsprechenden Frist, muss der Arbeitnehmer grundsätzlich auch bis zum Ablauf dieser Frist weiterarbeiten. Keine ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Es ist zulässig, dass ein Betriebserwerber zwei Drittel der Belegschaft kurze Zeit nach deren Eigenkündigungen übernimmt, ohne den § 613a BGB zu umgehen, wenn der Betriebserwerber keine konkrete Zusagen hinsichtlich der weiteren Beschäftigung einzelner Arbeitnehmer gemacht hat. Damit soll ein lückenloser Bestandsschutz für bisherige Arbeitnehmer gewährleistet werden. Für den Betriebsübergang bedarf es dann eines Wechsels des Betriebsinhabers. Sollten Arbeitnehmer eine Eigenkündigung gegenüber dem bisherigen ... weiter lesen
KURZINFO: Das Haftungsprivileg des § 105 Abs. 1 SGB VII greift ein, wenn ein Arbeitnehmer die Arbeitsleistung seines Arbeitskollegen beanstandet und ihm dabei einen Schubs mit der Hand vor die Brust gibt. Eine betriebliche Tätigkeit liegt nämlich vor, wenn der Schädiger bei objektiver Betrachtungsweise aus seiner Sicht im Betriebsinteresse handeln durfte, sein Verhalten unter Berücksichtigung der Verkehrsüblichkeit nicht untypisch ist und keinen Exzess darstellt. Der Kläger und der Beklagte sind als LKW-Fahrer tätig; sie sind Arbeitskollegen. Am Nachmittag des 20. Februar 2001 versetzte der Beklagte dem Kläger während der Arbeit einen Stoß vor die Brust, worauf dieser einen Schritt rückwärts machte und über die Handgriffe ... weiter lesen
Erfurt (jur). Ein Sozialplan kann bei einer beabsichtigten Betriebsstilllegung Abfindungen nur für jene Arbeitnehmer vorsehen, denen Arbeitslosigkeit droht. Eine Sonderprämie für den Verzichten auf eine Kündigungsschutzklage darf dagegen nicht von einer drohenden Arbeitslosigkeit abhängig gemacht werden, urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Dienstag, 8. Dezember 2015, in Erfurt (Az.: 1 AZR 595/14). Danach können auch jene Beschäftigte eine Sonderzahlung für den Klageverzicht beanspruchen, die im Anschluss an ihrem Arbeitsverhältnis bereits einen neuen Job gefunden haben. Geklagt hatte ein Beamter, der seit der Postreform im Konzern der Deutschen Telekom AG arbeitete. Er wurde ... weiter lesen
Ein Beitrag von Toni Ivanov und Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen . Um ihre Chancen auf ein erfolgreiches Bewerbungsgespräch zu verbessern, ändern Bewerbern ihre Zeugnisse und begehen dadurch eine Straftat. Zu beachten sind dabei auch die arbeitsrechtlichen Konsequenzen, die eine solche Aufhübschung der Bewerbungsdokumente nach sich zieht. Dazu ein Beitrag von Toni Ivanov und Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Strafrechtliche Konsequenzen: Die (Ver-)Fälschung von Unterlagen stellt eine Urkundenfälschung dar, für die gem. § 267 StGB als Strafrahmen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren ... weiter lesen