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Rechtsanwalt in Groß-Umstadt - Arbeitsrecht
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München (jur). Arbeitgeber dürfen bei der Höhe der betrieblichen Altersversorgung auf das Einkommen der letzten zehn Jahre abstellen. Es stellt keine unzulässige Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten dar, wenn diese noch vor dem Zehnjahreszeitraum in Vollzeit gearbeitet haben und dieses Einkommen nicht mehr berücksichtigt wird, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) München in einem am Mittwoch, 20. Juli 2022, veröffentlichten Urteil (Az.: 7 Sa 588/21). Im konkreten Fall hatte ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten eine betriebliche Altersversorgung gewährt. Danach richtete sich die Höhe des „Festrentenbetrags“ nach dem durchschnittlichen Einkommen der ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Solingen hat mit Urteil vom 13.03.2020 zum Aktenzeichen 1 Ca 1128/19 entschieden, dass die außerordentliche Kündigung eines Mitarbeiters der Stadtsparkasse Solingen das Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst hat. Aus der Pressemitteilung des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 16.03.2020 ergibt sich: Der Arbeitgeber hatte dem Mitarbeiter vorgeworfen, im Rahmen von zahlreichen Kreditbewilligungen durch ihn selbst bzw. durch Mitarbeiter seiner Abteilung, Aufsichtspflichten und interne Vergaberichtlinien gröblich verletzt zu haben. Der langjährig bei der Stadtsparkasse beschäftigte Kläger war aufgrund tarifvertraglicher Regelungen nur ... weiter lesen
(Stuttgart) Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitgeber den Erholungsurlaub wegen Elternzeit nicht mehr kürzen. Die Regelung in § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG, wonach der Arbeitgeber den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen kann, setzt voraus, dass der Anspruch auf Erholungsurlaub noch besteht. Daran fehlt es, wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist und der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaubsabgeltung hat. Die bisherige Rechtsprechung zur Kürzungsbefugnis des Arbeitgebers auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses beruhte auf der vom Senat ... weiter lesen
Die Bekleidungsmarke ESPRIT hat angekündigt, ungefähr die Hälfte seiner Filialen in Deutschland zu schließen. ESPRIT wird ca. 50 Geschäfte bis Ende November 2020 schließen und ca. 1.200 Arbeitnehmer in den Filialen und in der Verwaltung werden gekündigt. Im März 2020 ist ESPRIT durch die Corona-Pandemie in Schieflage geraten und hat das Schutzschirmverfahren (einer Vorstufe des Insolvenzverfahrens) für seine sechs deutschen Tochterfirmen beantragt, um sich vor Forderungen von Gläubigern zu schützen. ESPRIT befindet sich derzeit in einem Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung ESPRIT wird nun schnellstmöglich mit den zuständigen ... weiter lesen
Inwieweit machen sich Vorgesetzte strafbar, wenn ihre Untergebenen andere Mitarbeiter misshandeln? Diese Frage hatte der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 20.10.2011, 4 StR 71/11 entschieden. In dem Fall hatten mehrere Mitarbeiter eines städtischen Bauhofes in einem Zeitraum von etwa zwei Jahren einen Kollegen, der allerdings einer anderen Kolonne angehörte, mehrfach schwer verprügelt. In einem Fall erlitt das Opfer sogar Rippenbrüche. Obwohl der Vorgesetzte der Täter selbst seine Hand nicht erhoben hatte, prüfte der Bundesgerichtshof, ob er sich nicht doch strafbar gemacht hat, da er offenbar bei den Straftaten anwesend war. Gemäß § 13 StGB kann nämlich auch jemand strafbar sein, ... weiter lesen
Grundsätzlich sollten Auszubildende nicht im Homeoffice arbeiten. Nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BBiG hat der Ausbildende den Auszubildenden selbst auszubilden, damit den Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird. Gleichzeitig soll die Berufsausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig zeitlich und sachlich gegliedert so durchgeführt werden, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann. Der Ausbildende muss überwiegend in der Ausbildungsstätte anwesend sein, damit er den Auszubildenden ordnungsgemäß anleiten und seine Arbeitsergebnisse kontrollieren kann. Dies ist in der Regel ... weiter lesen
Ein Artikel von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck , Berlin und Essen. „Der Arbeitnehmer muss lediglich tun, was er soll, und zwar so gut, wie er kann.“ Mit diesem Satz beschreibt das Arbeitsgericht Düsseldorf die Leistungspflicht des Arbeitnehmers (Urteil vom 13.1.2017, Az. 14 Ca 3558/16) . Daraus ergibt sich, dass es Arbeitgeber schwer haben, wegen Schlechtleistung des Arbeitnehmers zu kündigen. Das Urteil stützt sich auf die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts: Demnach darf der Arbeitgeber grundsätzlich nur kündigen bei „deutlicher und längerfristig“ schlechter Arbeitsleistung, der Arbeitnehmer muss sich anstrengen, um ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 20. Juni 2023 zum Aktenzeichen 4 Sa 20/23 entschieden, dass der Vorrang der Änderungskündigung grundsätzlich auch dann gilt, wenn der Mitarbeiter das Änderungsangebot vor Zugang der Kündigung abgelehnt hat. Nach § 1 Absatz 2 Satz 1 KSchG ist eine Kündigung unter anderem dann sozial gerechtfertigt, wenn sie durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen, bedingt ist. Dringende betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung im Sinne von § 1 Abs. 2 KSchG können sich aus innerbetrieblichen Umständen (Unternehmerentscheidungen wie z.B. Rationalisierungsmaßnahmen, Umstellung oder Einschränkung ... weiter lesen
Stuttgart (jur). Im Streit um die sachgrundlose Mehrfachbefristung von Arbeitsverträgen hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg in Stuttgart dem Bundesarbeitsgericht (BAG) „Wortlautakrobatik“ und einen rechtswidrigen Eingriff in die Kompetenzen des Gesetzgebers vorgeworfen. Nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut sei nach zwei Jahren eine weitere grundlose Befristung nicht mehr zulässig, heißt es in einem aktuell veröffentlichten Urteil des LAG vom 21. Februar 2014 (Az.: 7 Sa 64/13). Nach dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge dürfen Arbeitgeber nur unter bestimmten Voraussetzungen einen Arbeitsvertrag befristen. Wird für eine Befristung ... weiter lesen
Männerdiskriminierung durch Begünstigung von Frauen bei vorgezogener Inanspruchnahme einer Betriebsrente? Es ist für eine Übergangszeit nicht verfassungswidrig, daß der Gesetzgeber für Frauen ein früheres Rentenzugangsalter vorgesehen hat und teilweise noch vorsieht als für Männer. Betriebsrentenzusagen dürfen sich an dieser Rechtslage orientieren. Dies führt in bestimmten Fällen dazu, daß Frauen höhere Betriebsrenten als Männer unter ansonsten gleichen Bedingungen erhalten. Dies verstößt nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgericht weder gegen Europarecht noch gegen Art. 3 des Grundgesetzes noch gegen das Lohngleichheitsgebot des § 612 Abs. 3 BGB, soweit die Vorteile auf Beschäftigungszeiten ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Die Frage stellen sich speziell ältere Arbeitnehmer immer wieder. Haben sie Schwierigkeiten, mit den Anforderungen des Jobs klarzukommen und rücken jüngere und vermeintlich bessere Arbeitnehmer nach, macht sich mitunter die Sorge vor einer Kündigung breit. Oftmals besteht aber kein Anlass dazu. Alter taugt nicht als Kündigungsgrund: Bei dem Alter handelt es sich nicht um einen zulässigen Kündigungsgrund. Aus dem Arbeitsvertrag ergibt sich eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der Regel erst zum Eintritt in das Rentenalter bzw. ab Bestehen eines Anspruchs auf Altersrente. Bis dahin ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: In Betriebsvereinbarungen festgesetzte Altersgrenzen, nach denen das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Kalendermonats endet, in welchem der Arbeitnehmer die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht, sind nicht diskriminierend und somit auch voll wirksam. So entschied es das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seinem Urteil vom 05.03.2013 (Az. 1 AZR 417/12). Im vorliegenden Fall war dem Kläger gekündigt worden, als er das 65. Lebensjahr erreichte. Dieses Alter soll in der ... weiter lesen