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Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zu den Themen: • Aktuelle Streiks: GDL mit Horror-Streik, Makler sagen Streik ab • Pfleger der Notaufnahme wegen Selfies mit Patienten entlassen • Kachelmann darf Ex-Geliebte nicht als Kriminelle bezeichnen • Gesetz zur Tarifeinheit: Nahles legt nach • Urteil vom BVerwG: tausende Beamte können auf Nachschläge hoffen Streiks ohne Ende: Gewerkschaft der Lokführer plant Horrorstreik, Makler sagen Streik ab Während die Gewerkschaft der Lokführer (GDL) gerade einen 96 Stunden Horrorstreik ... weiter lesen
Die Brose Fahrzeugteile SE & Co. KG ist ein Automobilzulieferer. Das Familienunternehmen hat seinen Sitz in Coburg. Die Brose-Unternehmensgruppe entwickelt und produziert an weltweit 63 Standorten in 23 Ländern mechatronische Komponenten und Systeme für Fahrzeugtüren, -sitze und Karosserie. Zu den Kunden zählen rund 80 Automobilhersteller sowie rund 40 Automobilzulieferer. Brose beschäftigte im Jahr 2018 weltweit rund 26.000 Arbeitnehmer . Bereits 2019 kündigte Brose an, Stellen abzubauen – nun wird es konkret. 2.000 Arbeitsplätte werden gestrichen. Mit Betriebsrat und Gewerkschaften einigte sich Brose nun darauf, wo und wie in Deutschland die ... weiter lesen
Erfurt. Wird eine ganze Abteilung oder ein ganzes Team an einen anderen Standort innerhalb einer Großstadt verlegt, handelt es sich nicht um eine mitbestimmungspflichtige Versetzung. Dies wurde in einem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt vom Freitag, 4. März 2022, entschieden (Az.: 7 ABR 18/20). Die Mitentscheidungspflicht hängt demnach von der Gesamtheit aller Änderungen ab. Der Fall betraf eine Aktiengesellschaft, die im Jahr 2018 den Innendienst des Unternehmens umstrukturierte. Infolgedessen wurden in Berlin drei Teams bestehend aus 59 Mitarbeitern im Arbeitsbereich Disposition an einen anderen Standort verlegt. Dieser lag 12,1 km vom vorherigen Standort entfernt. Der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Übernahme von öffentlichem Amt grundsätzlich kein Kündigungsgrund: Arbeitgeber können in der Regel keine Kündigung darauf stützten, dass der Arbeitnehmer ein öffentliches Amt oder Ehrenamt ausübt. Wer sich politisch als Mandatsträger etwa im Gemeinderat engagiert, ist darüber hinaus sogar oftmals ausdrücklich gesetzlich vor einer Kündigung geschützt. Auch Mitgliedschaft in unliebsamer Partei taugt nicht als Kündigungsgrund: Auch wegen der Mitgliedschaft in einer politischen Partei können Arbeitnehmer ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in Kiel hat mit Urteil vom 03.06.2020 zum Aktenzeichen 1 Sa 72/2 0 entschieden, dass ein Arbeitgeber bei Fehlen eines Arbeitnehmers an einem einzigen Tag auch dann zunächst abmahnen muss, bevor er fristlos kündigen kann, wenn das Arbeitsverhältnis erst zwei Tage bestanden hat. Aus der Pressemitteilung des LarbG SH Nr. 10/2020 vom 24.09.2020 ergibt sich: Die Klägerin nahm am 01.08.2019 ihre Arbeit als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte auf. Am 05.08. sowie am 06.08.2019 arbeitete sie vereinbarungsgemäß nicht, da ihr Sohn in der Kindertagesstätte eingewöhnt wurde. Mit Schreiben vom 05.08.2019, der Klägerin vorab per Mail am ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsecht , Berlin und Essen. Die Regelungen zu Überstunden unterscheiden sich stark von Unternehmen zu Unternehmen. Der Arbeitsvertrag gibt dabei meist maßgeblich Auskunft darüber, ob und in welchem Umfang Arbeitnehmer die Ableistung und eine Vergütung von Überstunden verlangen können. Verpflichtung zu Überstunden Der Arbeitnehmer muss grundsätzlich nur die Arbeitsleistungen während der Regelarbeitszeit erbringen. Der Arbeitgeber kann daher nicht ohne weiteres verlangen, dass der Arbeitnehmer Überstunden ableistet. Trotzdem kann aufgrund der arbeitsvertraglichen Treuepflicht in gewissen Notlagen eine ... weiter lesen
Saisonarbeitskräfte (Erntehelfer, Kellner in Ausflugslokalen, Eisverkäufer) - Wie können derartige Arbeitsverhältnisse befristet werden? Haben Saisonarbeitskräfte im Folgejahr einen Anspruch auf Wiedereinstellung? Es ist Frühjahr, die Biergartensaison ist eröffnet, bald beginnt die Spargelernte, später die Weinlese. Überall werden für eine relativ kurzen Zeitraum viele Arbeitskräfte benötigt. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer wirft dies eine Reihe von Fragen auf. Die wichtigsten werden nachfolgend beantwortet. Wie kann der Arbeitsvertrag mit einer Saisonkraft wirksam befristet werden? Grundsätzlich kommen eine kalendermäßige Befristung ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die rechtliche Einordnung des Weihnachtsgeldes, welches zumeist anlässlich des Weihnachtsfestes gezahlt wird, ist dabei nicht immer einfach. Das Weihnachtsgeld wird häufig neben dem Gehalt als sogenannte Einmalzahlung gezahlt. Erforderlich ist hierfür zunächst eine Rechtsgrundlage. Liegt eine solche nicht vor, besteht auch kein Anspruch auf die Zahlung eines Weihnachtsgeldes. Als Rechtsgrundlagen kommen der Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung in Betracht. Ein Anspruch auf die Zahlung einer Weihnachtsgratifikation kann ... weiter lesen
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt nur für Arbeitnehmer, die auch in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes fallen. Das sind diejenigen Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis bereits länger als 6 Monate bestanden hat und die in einem Betrieb mit mehr als 10 Arbeitnehmern beschäftigt sind. Sind diese beiden Kriterien nicht erfüllt, genießt ein Arbeitnehmer grundsätzlich nicht den Kündigungsschutz des Kündigungsschutzgesetzes. Dennoch steht ein Arbeitnehmer auch in diesen Fällen einer Kündigung durch den Arbeitgeber nicht schutzlos gegenüber. Auch wenn das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar ist, kann eine Kündigung unwirksam sein. Eine Kündigung ... weiter lesen
• In der Bemessung der Arbeitsvergütung sind die Parteien frei. Grundsätzlich schuldet der Arbeitgeber die Vergütung, die im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. • Besteht Tarifbindung oder wendet der Arbeitgeber den Tarifvertrag freiwillig an, muss mindestens die im Tarifvertrag festgesetzte Vergütung bezahlt werden. Soweit kein Tarifvertrag Anwendung findet, kommt unzulässiger Lohnwucher in Betracht, wenn der Tariflohn um mehr als ein Drittel unterschritten wird. Der Arbeitgeber muss dann die Differenz zum üblichen Lohn nachzahlen. • Der Arbeitnehmer kann die vereinbarte Vergütung auch dann verlangen, wenn die Arbeit ausfällt und der Arbeitgeber das Risiko des ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Demnach steht dem Verzicht des Arbeitnehmers nichts entgegen, es sei denn es liegen einzelvertragliche Abreden vor, welche zu einem gänzlichen Ausschluss der Existenz eines diesbezüglichen Anspruchs führen. Dies soll das Bundesarbeitsgericht nun entschieden haben. Generell gewährt der § 7 Abs. 4 BurlG (Bundesurlaubsgesetz) einem Arbeitnehmer einen Abgeltungsanspruch, wenn man aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses seine Urlaubstage nicht ganz oder nur partiell in Anspruch nehmen kann. ... weiter lesen
Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Betriebsverfassungsgesetz gelten Betriebsteile mit in der Regel fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, als selbständige betriebsratsfähige Betriebe, wenn sie durch Aufgabenbereich und Organisation eigenständig sind. Dazu ist insbesondere erforderlich, dass in dem Betriebsteil eine eigene Leitung besteht, die die wesentlichen Arbeitgeberfunktionen in mitbestimmungsrelevanten Bereichen wahrnimmt. Diese Voraussetzungen können auch bei einem Sinfonieorchester erfüllt sein, das von einem Arbeitgeber neben anderen Orchestern und Chören betrieben wird. Das folgt aus einer Entscheidung des Siebten Senats des Bundesarbeitsgerichts. Die antragstellende Arbeitgeberin betreibt zwei Chöre ... weiter lesen