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Gemäß § 14 Abs. 4 TzBfG bedarf die Befristung eines Arbeitsvertrags zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt nur für die Befristungsvereinbarung und nicht für den ihr zugrundeliegenden sachlichen Grund. Dieser muss auch nicht Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung sein. Der Sachgrund ist nur objektive Wirksamkeitsvoraussetzung für die Befristung. Diese Grundsätze gelten auch für die Befristung zur Erprobung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 TzBfG. So war die Klage eines beim Arbeitsamt Duisburg beschäftigten Arbeitnehmers erfolglos. Er war zunächst in der Zeit vom 1. Juni 2001 bis zum 30. September 2001 als Bearbeiter tätig. Er erhielt Vergütung aus der Vergütungsgruppe VII der Vergütungsordnung Anlage 1 zum ... weiter lesen
Luxemburg (jur). Arbeitgeber müssen in einem Urlaubsjahr ihre Beschäftigten rechtzeitig zum Urlaubnehmen auffordern und auf einen drohenden Verfall von Urlaubsansprüchen hinweisen. Haben sie dies auch bei lang andauernd erkrankten Beschäftigten oder bei Mitarbeitern, die im Laufe des Jahres voll erwerbsgemindert wurden, nicht getan, ist der Urlaubsanspruch nicht verfallen, urteilte am Donnerstag, 22. September 2022, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-518/20 und C-727/20). Nach dem Bundesurlaubsgesetz muss der bezahlte Urlaub regelmäßig im laufenden Urlaubsjahr genommen werden. Aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen oder vorbehaltlich anderer ... weiter lesen
Aktuell wird von einem Fußballprofi berichtet, der in einer fernen Liga solange gefoltert wurde, bis er einen Aufhebungsvertrag und einen Gehaltsverzicht unterschrieb. Ein derartiger Vertrag ist selbstverständlich null und nichtig. Solange der Sportler nachweisen kann, dass er unter Qualen zum Vertragsabschluss genötigt wurde, kann niemand aus einem derartigen „Vertrag“ Rechte herleiten. Doch auch hierzulande wird mitunter Zwang angewendet, um einen widerspenstigen Arbeitnehmer zur Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag zu bewegen. Wie im Film geht es dabei eher selten zu. Es werden subtile Methoden angewendet. Manch ein Arbeitgeber droht, den Arbeitnehmer in der Branche madig zu machen. Ein anderer ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Der Dienst-PC am Arbeitsplatz bietet – neben seiner offensichtlichen Funktion als Arbeitswerkzeug – auch eine Reihe von Verlockungen für Arbeitnehmer. Dazu zählt insbesondere die private Internetnutzung während der Arbeitszeit, die immer wieder zu Streitigkeiten, speziell auch infolge von Kündigungen, führt. Doch es gibt auch noch weitere fragwürdige Nutzungsmöglichkeiten, die das Risiko eines Jobverlustes mitbringen. Erstellung von Raubkopien durch Arbeitnehmer: In einem recht aktuellen Urteil hatte das Landesarbeitsgericht ... weiter lesen
Kassel (jur). Arbeitnehmer, deren Bruttoeinkommen unter monatlich 850 Euro sinkt, müssen geringere Sozialbeiträge entrichten. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in einem am Donnerstag, 16. August 2018, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag entschieden (Az.: B 12 R 4/18 R). Damit verwarfen die Kasseler Richter die bisherige Praxis, Vergünstigungen für geringe Einkünfte nur für steigende Einkünfte nach einem Minijob anzuwenden. Konkret gab das BSG einem Rechtsanwalt aus Südbaden recht. Er hatte eine Teilzeit-Mitarbeiterin mit ursprünglich 16 Wochenstunden beschäftigt. Für die Zeit ab 2008 vereinbarten beide eine Altersteilzeit mit nur noch acht Wochenstunden. Dadurch ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg hatte einen Fall zu entscheiden (Az.: 2 Sa 6/13), bei dem es um die Abgrenzung zwischen Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung ging. Die beiden Kläger arbeiteten als freie Mitarbeiter in einem IT-Systemhaus und wurden im Rahmen eines Werkvertrages von diesem über zehn Jahre lang im Betrieb der Beklagten eingesetzt. Nach Auffassung der Kläger ergebe sich aus den vorliegenden Umständen, nämlich dass sie in den Betrieb der Beklagten eingegliedert ... weiter lesen
Was ist den betroffenen Arbeitnehmern zu raten? Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Solarfirmen sind Medienberichten zufolge in großen wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Das Nachrichtenmagazin Der Spiegel berichtete kürzlich über „historische Einschnitte“, die Q-Cells, dem vormals größten Solaranlagenhersteller der Welt aufgrund von wirtschaftlichen Schwierigkeiten bevorstehen würden. Es ist die Rede vom Abbau von etwa 3000 Arbeitsplätzen bei Q-Cells. Der Spiegel berichtet in dem Zusammenhang auch über wirtschaftliche Probleme von zwei weiteren bekannten Unternehmen der Solarindustrie: Phoenix ... weiter lesen
Fristlose Kündigung wegen Stromklau? LAG Hamm, Urteil vom 02.09.2010, 16 Sa 260/10 Das LAG Hamm hat die fristlose und hilfsweise ordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers wegen „Stromklaus" für unwirksam erklärt. Der Arbeitnehmer, der offenbar unbeanstandet seit fast 20 Jahren bei dem Arbeitgeber beschäftigt war, hatte seinen für einige Tage gemieteten Elektroroller für die Fahrt zur Arbeit genutzt und diesen dort zum Aufladen an das Stromnetz angeschlossen. Hierbei sind Kosten von etwa 1,8 Cent entstanden. Der Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis fristlos, hilfsweise ordentlich mit der Begründung, der Arbeitnehmer habe ein Vermögensdelikt zum Nachteil des ... weiter lesen
Müssen unternehmensintern Versetzungen vorgenommen werden, darf der Kreis der in Frage kommenden Arbeitnehmer nicht auf ehemals befristet beschäftigte eingegrenzt werden. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Auch bei dienstlichen Versetzungen hat der Arbeitgeber einige Dinge zu beachten. Das Bundesarbeitsgericht entschied (Az.: 10 AZR 915/12), dass die Grundsätze billigen Ermessens auch in bei Versetzungen eingehalten werden müssen. Im vorliegenden Fall hatte eine Arbeitnehmerin gegen ihre Versetzung geklagt. Sie war zunächst in einem ... weiter lesen
Erfurt (jur). Eine mit dem Arbeitgeber vereinbarte „Arbeit auf Abruf“ ohne vertraglich festgelegte Arbeitszeit garantiert nur einen vergüteten Arbeitszeitumfang von mindestens 20 Wochenarbeitsstunden. Nur weil eine Arbeitnehmerin in der Vergangenheit in einem willkürlich festgelegten Zeitraum mehr gearbeitet und entsprechend verdient hat, kann sie das Fortbestehen dieses Arbeitszeitumfangs nicht weiter einfordern, urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Mittwoch, 18. Oktober 2023, in Erfurt (Az.: 5 AZR 22/23). Geklagt hatte eine seit 2009 als „Abrufkraft Helferin Einlage“ in einem Unternehmen der Druckindustrie beschäftigte Frau. Ihr Arbeitsvertrag sah keinen genauen Umfang ihrer Arbeitszeit vor. Eine Betriebsvereinbarung ... weiter lesen
Fristlose Kündigung: Der Diebstahl von Zigarettenpackungen aus dem Warenbestand des Arbeitgebers kann auch nach länger bestehendem Arbeitsverhältnis eine Kündigung rechtfertigen. Das gilt unter Umständen auch dann, wenn der Arbeitgeber unter Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz per Video überwacht hat. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.6.2012 – 2 AZR 153/11. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Ausgangsfall: Eine Mitarbeiterin hatte Zigaretten aus dem Bestand des Arbeitgebers gestohlen. Der Arbeitgeber hatte dies entdeckt, weil er mit Zustimmung des Betriebsrates Videokameras in den Verkaufsräumen hatte installieren lassen. ... weiter lesen
Rechtsanwalt Jochen Resch im Gespräch mit Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Rechtsanwalt Resch: Das Bundesverfassungsgericht hat unlängst über das Tarifeinheitsgesetz verhandelt. Was hat es eigentlich mit diesem Gesetz auf sich? Rechtsanwalt Bredereck: Die Idee des Tarifeinheitsgesetzes ist, dass bei unterschiedlichen Tarifregelungen in einem Betrieb nur der Tarifvertrag von der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern in diesem Betrieb gelten soll. Das hat für Gewerkschaften mit weniger Mitgliedern zur Folge, dass sie nur noch diesen Tarifvertrag inhaltsgleich übernehmen können. Das ist für Arbeitgeber und große Gewerkschaften ... weiter lesen