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Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 10.12.2020 zum Aktenzeichen 5 Sa 231/20 entschieden, dass die Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers nach schweren rassistischen und beleidigenden Äußerungen rechtmäßig ist. Aus der Pressemitteilung des LAG Düsseldorf vom 23.03.2021 ergibt sich: Der Kläger war seit dem 01.09.1981 als Facharbeiter bei der Beklagten, einem Unternehmen der chemischen Industrie, beschäftigt. Der 55jährige verheiratete Kläger, der drei Kinder hat, ist als schwerbehinderter Mensch mit einem Grad der Behinderung von 50 v.H. anerkannt. Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis nach Zustimmung des ... weiter lesen
Wenn ein Betrieb oder eine Abteilung geschlossen wird und Arbeitsplätze wegfallen, kann der Arbeitgeber die betroffenen Arbeitnehmer nicht direkt kündigen, sondern muss gemäß § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 b) des Kündigungsschutzgesetzes prüfen, ob diese in demselben Betrieb oder einem anderen Betrieb des Unternehmens weiterbeschäftigt werden können. Er muss also schauen, ob es in seinem Betrieb oder dem Betrieb einer anderen verbundenen Gesellschaft freie Arbeitsplätze gibt, auf die er die Arbeitnehmer versetzen kann. Soweit er ihnen dazu eine andere, nicht ihrem Arbeitsvertrag entsprechende Aufgabe zuweisen muss, ist eine sog. Änderungskündigung als milderes Mittel gegenüber ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Jeck hat mit Urteil vom 11.11.2019 zum Aktenzeichen 11 Ca 11/18 entschieden, dass ein Karnevalsverein einem männlichen Tanzmariechen eine Entschädigung wegen Diskriminierung zahlen muss. Tanzmariechen findet man heute in nahezu jedem Karnevals-, Faschings- und Fastnachtsverein in Deutschland, Österreich, Belgien und Holland. Sie treten einzeln, paarweise mit Tanzoffizieren oder zu mehreren in Tanzgarden auf, oft zu Marsch- oder Polkamusik, mittlerweile auch zu modernerer, an traditionelle Musik angelehnter Musik. Das Tanzmariechen ist eine auf die früheren Marketenderinnen zurückgehende traditionelle Figur im Karneval und kam zunächst nur im Rheinland vor. Als ... weiter lesen
Die Klägerin ist beim beklagten Land als vollzeitbeschäftigte Lehrerin angestellt. Auf das Arbeitsverhältnis finden der Bundes-Angestelltentarifvertrag und die Sonderregelungen für Lehrer Anwendung. Die Arbeitszeit richtet sich nach den für Beamte geltenden Regelungen. Durch Verordnung vom 22. Mai 1997 erhöhte das zuständige Ministerium des beklagten Landes die wöchentliche Unterrichtsstundenzahl von 23,5 auf 24,5. Die Klägerin will die Erhöhung ihrer Pflichtstundenzahl nicht hinnehmen. Sie hat geltend gemacht, die Verordnung vom 22. Mai 1997 sei rechtswidrig, weil durch die Erhöhung der Pflichtstundenzahl die regelmäßige Arbeitszeit von 38,5 Stunden wöchentlich überschritten werde. Die Vorinstanzen haben die Klage ... weiter lesen
Leipzig (jur). Flugbegleiter und Fluggastabfertiger sammeln keine Erfahrungen, die sie später auch als Richter besonders gut gebrauchen können. Diese Tätigkeit ist Richtern daher nicht als einkommensteigernde Vortätigkeit anzurechnen, urteilte am Donnerstag, 22. September 2016, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 2 C 29.15). Es wies damit einen Berliner Richter ab. Er hatte vor seiner Einstellung bei einem Amtsgericht als Flugbegleiter und Fluggastabfertiger gearbeitet. Mit seiner Klage verlangte er, dies als Vortätigkeiten anzuerkennen, was zu einer höheren Vergütung führen würde. Wie bei Richtern und Beamten bundesweit üblich, richtet sich auch in Berlin die ... weiter lesen
Nicht nur das Bundesarbeitsgericht hat die Rechtsstellung der Leiharbeitnehmer verbessert, sondern auch der Europäische Gerichtshof. In seiner Entscheidung vom 21.10.2010, AZ C 242/09 urteilte er, dass der Erwerber des Entleiherbetriebs Arbeitgeber auch der dort befindlichen Leiharbeitnehmer wird und verpflichtet ist, diese zu den gleichen Bedingungen weiter zu beschäftigen. In dem entschiedenen Fall hatte sich die internationale Brauereigruppe Heineken so organisiert, dass sämtliche Arbeitnehmer bei der Personalservicegesellschaft Heineken Nederlands Beheer BV beschäftigt waren. Diese verlieh die Arbeitgeber an die verschiedenen konzerneigenen Betriebsgesellschaften. Herr Roest war dort seit 1985 angestellt und ... weiter lesen
• Die Möglichkeit der Befristung von Arbeitsverträgen regelt sich nach dem Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG). Hier wird unterschieden zwischen Befristungen ohne Sachgrund [S. 29] und Befristungen mit Sachgrund [S.30 ]. • Ein Arbeitgeber darf einen befristet beschäftigten Arbeitnehmer wegen der Befristung des Arbeitsvertrags nicht schlechter behandeln als einen vergleichbaren unbefristet Beschäftigten. Dieses Gleichbehandlungsgebot gilt für alle Beschäftigungsbedingungen, also insbesondere auch für die Vergütung, den Urlaubsanspruch, die Arbeitszeit- und Arbeitsschutzregelungen sowie für das Wahlrecht zum Betriebs-/Personalrat. • Der Arbeitgeber ist ... weiter lesen
Die Kündigungsschutzklage ist eine Feststellungsklage. Der Antrag lautet z.B. es soll festgestellt werden, dass das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers mit dem Arbeitgeber durch die Kündigung vom ...(genaues Datum, bei mehreren Kündigungen: jede einzeln aufführen) nicht aufgelöst worden ist. Auch wenn es dem Arbeitnehmer nach Erhalt einer Kündigung regelmäßig auf eine Abfindung ankommt, muss zunächst Kündigungsschutzklage erhoben werden. Gute Erfolgsaussichten für eine Kündigungsschutzklage bestehen regelmäßig für diejenigen Arbeitnehmer, für die das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist. Das setzt voraus, dass der Arbeitnehmer länger ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Der Aufhebungsvertrag ist ein beliebtes Mittel von Arbeitgebern zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Damit wird eine Kündigung vermieden, die stets das Risiko in sich birgt, dass sie vom Arbeitnehmer mit einer Kündigungsschutzklage angegriffen wird. Für Arbeitnehmer ist der Abschluss eines Aufhebungsvertrages speziell aufgrund der drohenden Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld riskant. Dieses Risiko wird von Arbeitgebern oft kleingeredet, doch es besteht. Woraus ergibt es sich und wie lässt sich eine Sperrzeit vermeiden? Sperrzeit bei Aufhebungsvertrag: Eine Sperrzeit durch die Bundesagentur für ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Essen entschied am 30.6.2011 (Aktenzeichen 3 BV 29/11), dass ein Betriebsrat das Recht hat, an einer Schulung „burn-out im Unternehmen“ teilzunehmen, wenn es einen entsprechenden Beratungsbedarf im Unternehmen gibt. Das Arbeitsgericht Essen wies in der Entscheidung darauf hin, dass eine Schulung zum Burn-Out im Unternehmen Fachwissen in einem Bereich vermittelt, der zum Aufgabengebiet eines örtlichen Betriebsrates gehört. Aufgrund der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats im Bereich Gesundheitsschutz und im Bereich Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sah es das Arbeitsgericht Essen als erforderlich an, dass der örtliche Betriebsrat Kenntnisse über das ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts, BAG, Urteil vom 12. Juni 1996 – 5 AZR 960/94 –, BAGE 83, 168-181. Prüfung von Scheinselbstständigkeit: Bei der Prüfung der Frage, ob ein Mitarbeiter als Scheinselbstständiger beschäftigt wird, ist zunächst auf den Vertrag zu schauen. Wenn der Vertrag bereits als Arbeitsvertrag betitelt ist, gibt es wenig Raum für Diskussionen. So darf man den Vertrag mit einem freien Mitarbeiter natürlich nicht betiteln. Rechte und Pflichten aus dem Vertrag: In einem weiteren Schritt werden dann die einzelnen Regelungen untersucht. Oftmals finden sich hier in ... weiter lesen
Welches Verhalten ist für die Arbeitnehmer sinnvoll? Will der Arbeitgeber eine Änderung der Arbeitsbedingungen erreichen (z.B. die Erledigung einer neuen Aufgabe oder die Reduzierung des Arbeitsentgelts), wird er zunächst prüfen, ob er dies kraft seines Weisungsrechts anordnen kann. Lässt der Arbeitsvertrag eine solche Anordnung nicht zu, bleibt die Möglichkeit einer einvernehmlichen Änderung. Hierfür muss der Arbeitnehmer aber zustimmen. Zustimmen wird ein Arbeitnehmer regelmäßig nur, wenn sich die Bedingungen verbessern. Weigert sich der Arbeitnehmer, bleibt nur die Änderungskündigung. Das ist eine Kündigung des Arbeitsvertrages, verbunden mit dem Angebot an den ... weiter lesen