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Rechtsanwälte und Kanzleien
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Die schuldhafte Verletzung von Pflichten, welche aufgrund eines vorvertraglichen Verhältnisses bestehen, werden als „culpa in contrahendo“ (abgekürzt: „c. i. c.“) bezeichnet. Übersetzt bedeutet dies „Verschulden bei Vertragsschluss“. Entwickelt wurde dieser Grundsatz von dem deutschen Juristen Rudolf von Jhering im Jahre 1861.
Culpa in contrahendo als gewohnheitstrechtlich anerkanntes Rechtsinstitut
Culpa in contrahendo ist ein gewohnheitsrechtlich anerkanntes Rechtsinstitut, gemäß dessen entstandene Schäden zu ersetzen sind, die aufgrund von Verletzungen der vorvertraglichen Pflichten entstanden sind. Diese Pflichten können beispielsweise die ... weiter lesen
Finanziell überforderte Bürgen können im allgemeinen nicht die Vollstreckung aus einem zu ihren Lasten ergangenen rechtskräftigen Urteil abwehren
Der Bundesgerichtshof hatte sich erstmals mit der Klage einer finanziell überforderten Bürgin zu befassen, die auf der Grundlage der früheren Rechtsprechung zur Zahlung verurteilt worden war und die Folgen des gegen sie ergangenen Urteils unter Berufung auf die seither ergangenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu beseitigen sucht.
Die Klägerin hat im Jahre 1988 für Geschäftsverbindlichkeiten ihres damaligen Ehemannes die Bürgschaft gegenüber dem beklagten Kreditinstitut bis zum Betrage von 200.000 DM übernommen. Dieses erwirkte im Oktober 1992 gegen sie ein ... weiter lesen
Die Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg mahnen einen Verkäufer von Vinyl-Tonträgern im Namen der Sony Music Entertainment GmbH urheberrechtlich ab.
Inhalt der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen im Internet einen Vinyl-Tonträger (Schallplatte) zum Kauf angeboten zu haben. Der streitgegenständliche Tonträger soll Tonaufnahmen der Musikgruppe Depeche Mode enthalten haben. Laut Abmahnung soll der Tonträger aber ohne Zustimmung der Sony Music Entertainment GmbH in den Verkehr gebrecht worden sein. Der Abgemahnte habe somit Urheberrechte der Sony Music Entertainment GmbH verletzt , da diese auf dem Gebiet der Bundesrepublik ... weiter lesen
Schreiben der Kanzlei Schroeder (RA Lutz Schroeder) aus Kiel im Auftrag der Ernst Westphal e.K. aus Hamburg wegen Verstoßes gegen eine Unterlassungserklärung
Die Ernst Westphal e.K. wurde vor einiger Zeit für das Verschicken von Abmahnungen an Betreiber von Online-Shops, die insbesondere auf der Plattform eBay auftreten, bekannt.
Der von dem aktuellen Schreiben Betroffene, welcher als Onlinehändler auftritt, hatte im letzten Jahr bereits eine Abmahnung der Ernst Westphal e.K. erhalten. In dieser wurde ihm vorgeworfen, er habe angeblich bei Angeboten im Internet gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen, indem er auf der Verkaufsplattform eBay ... weiter lesen
OLG Oldenburg, Urteil des 6. Zivilsenates vom 07.03.2003 (6 U 173/02)
Versendet ein Unternehmen z.B. per Post Werbesendungen, in welchen den Empfängern angekündigt wird, sie hätten einen Preis gewonnen, so ist das Unternehmen verpflichtet, den Preis auszuzahlen. Es kann sich auch nicht darauf berufen, an versteckter Stelle in den Werbeunterlagen darauf hingewiesen zu haben, dass die Preisauszahlung in seinem Ermessen stehe.
Eine Frau aus dem Ammerland hatte im Juli 2001 in ihrem Briefkasten die Werbesendung eines in den Niederlanden ansässigen Unternehmens vorgefunden. Bei dem Werbematerial fand sich auch ein namentlich an die Frau gerichtetes Schreiben, in welchem man der Frau mitteilte, sie habe Glück gehabt. Bei einer ... weiter lesen
Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. mahnt Verkäufer von Himalayasalz ab .
Über den Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.:
Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. (kurz VGU ) wurde nach eigenen Angaben 1885 von Kölner Kaufleuten gegründet. Er verfügt nach eigenen Angaben über Mitgliedsbeiträge im oberen fünfstelligen Bereich und soll über einen Prozesskostenfond von etwa 500.000 Euro verfügen.
Der Verein ist ein Zusammenschluss von unterschiedlichen Mitgliedern aus Handel, Industrie, Handwerk und Dienstleistungsanbietern. Der VGU ist eine Selbsthilfeorganisation der Wirtschaft, ... weiter lesen
Die Kanzlei F200 ASG aus Berlin mahnt für einen auf Architektur spezialisierten Fotografen aus den USA wegen unlizenzierter Verwendung von Fotografien ab.
Inhalt der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wir vorgeworfen Fotografien des abmahnenden Fotografen online genutzt zu haben. Alleiniger Rechteinhaber an den Fotografien sei der Fotograf selbst. Die Nutzung der Fotos durch den Abgemahnten sei aber ohne Einwilligung des Fotografen geschehen. Somit habe der Abgemahnte gegen das Urheberrecht verstoßen.
Forderungen aus der Abmahnung:
Der Abgemahnte wir von der Kanzlei F200 ASG aus Berlin aufgefordert eine vorformulierte und strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Mit dem Unterschreiben einer ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Grundsätzlich kann der Käufer einer Sache, die mit einem Mangel behaftet ist, dem Verkäufer eine Frist zur Nacherfüllung setzen. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kann der Käufer dann den Kaufpreis mindern, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen. Damit wird das sogenannte "Recht zur zweiten Andienung" des Verkäufers geschützt, der erst einmal selbst die Möglichkeit zur Mängelbeseitigung erhalten soll. An einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom ... weiter lesen
Das AG Kiel weist Klage der Ekon Office Solutions GmbH gegen einen Mandanten als unbegründet ab
Zum Sachverhalt
Ekon Office Solutions GmbH hatte gegen den Mandanten, einem karitativen und gemeinnützigen Verein, Klage wegen eines Kaufvertrages über Druckertoner erhoben.
Ekon Office Solutions verkauft über ein Callcenter Druckerpatronen bzw. Toner. Sie hatte durch ein Telefongespräch den Mandanten ursprünglich als Kunden gewinnen können. Bei diesem ersten Telefonat kam es, der Verein hat keinen großen Bedarf an Druckerpatronen, zu einem Vertragsschluss über eine schwarze Druckerpatrone. Die Gesprächspartnerin und zuständige Einkäuferin des Vereins wurde ... weiter lesen
Die international tätige Kanzlei Hoyng Rokh Monegier mahnt aus der Niederlassung in Amsterdam für die G-Star RAW C.V. einen Händler wegen des Anbietens angeblicher Plagiate der Marke "RAW" ab.
Inhalt der Abmahnung:
Zunächst wird in der Abmahnung seitens der abmahnenden Kanzlei ausgeführt, dass die 1989 gegründete Marke "G-Star RAW" eine der führenden Marken für premium Jeans sei. Die Produkte der G-Star RAW würden in über 40 Ländern weltweit zum Kauf angeboten. Die Marke "RAW" sei ein essentielles Element im Markenportfolio der G-Star RAW . Es hätte die G-Star RAW erhebliche Investitionen in Zeit und Geld ... weiter lesen
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat den
Verfassungsbeschwerden (Vb) zweier Beschwerdeführer (Bf) stattgegeben,
in denen es um die zivilgerichtliche Verwertbarkeit von Zeugenaussagen
über den Inhalt von Telefongesprächen ging. Die Zeugen hatten die
Telefonate zwischen dem jeweiligen Bf und dessen Vertragspartner über
eine Mithörvorrichtung mitverfolgt, ohne dass die Bf davon wussten. In
den inhaltlich umstrittenen Telefonaten war es um die Rückabwicklung
eines Kaufvertrags zwischen einem der Bf und seinem Käufer sowie um
Abfindungsansprüche aus einem Mietverhältnis zwischen dem anderen Bf
und seinem Vermieter gegangen. Der Käufer und der Vermieter hatten sich
in den folgenden Zivilprozessen gegenüber ... weiter lesen
Die Kanzlei Fortmann Tegethoff Patent- und Rechtsanwälte mahnt für die Schmidt Spiele GmbH aus Berlin wegen Verwendung der Bezeichnung "Kniffel" ab.
Die Schmidt Spiele GmbH ist auch in der Vergangenheit durch ihre Abmahntätigkeit aufgefallen. Zuletzt ließ die Schmidt Spiele GmbH Abmahnungen wegen Verwendung der Bezeichnung "Mensch ärgere Dich nicht" aussprechen.
Inhalt der Abmahnung:
Betroffen von der Abmahnung ist ein Nutzer des Onlinemarktplatzes eBay . Er soll über diesen Marktplatz ein Würfelspiel zum Kauf angeboten haben. In der Angebotsbeschreibung auf eBay habe er die Bezeichnung ... weiter lesen