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Wer sich, im Bus stehend, nicht festhält, hat grundsätzlich den Schaden selbst zu tragen, der ihm entsteht, wenn der Bus zu einer Notbremsung gezwungen ist. Der in München ansässige spätere Kläger war im Juni 2003 Fahrgast in einem Linienbus der Münchner Verkehrsgesellschaft, deren Versicherungsangelegenheiten (Schadensab-wicklung) von der später beklagten Haftungsgemeinschaft wahrgenommen werden. Verkehrsbedingt musste der – ebenfalls später mitverklagte – Busfahrer eine Vollbremsung hinlegen. Dadurch wurde der im Bus stehende Kläger vorwärts geschleudert. Er erlitt eine Verletzung am Brustbein und musste vom Roten Kreuz an der Unfallstelle ambulant versorgt werden. Anschließend war er zweieinhalb Monate arbeitsunfähig und ... weiter lesen
Der unter anderem für das Schenkungsrecht zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat in zwei Urteilen vom 25. April 2001 zur Vererblichkeit und zur Abtretbarkeit des Rückforderungsanspruchs des Schenkers nach § 528 BGB Stellung genommen. Nach dieser Vorschrift kann der Schenker, soweit er nach der Vollziehung der Schenkung außerstande ist, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten oder die ihm seinen Verwandten oder seinem Ehegatten gegenüber gesetzlich obliegende Unterhaltspflicht zu erfüllen, von dem Beschenkten die Herausgabe des Geschenks nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern. Beiden zugelassenen Revisionen lag folgender Fall zugrunde: Ein Witwer hatte Anfang der ... weiter lesen
Der Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. (kurz: VbKfW) mit Sitz in Augsburg, mahnt einen Kfz-Verkäufer wettbewerbsrechtlich ab. Über den Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V.: Laut eigener Angaben ist der Verein seit den 1990er Jahren damit beschäftigt bundesweit die Einhaltung der Wettbewerbsregeln im Kfz-Gewerbe zu überwachen. Der Verein hat nach eigenen Angaben insgesamt mehr als 7.200 Mitglieder. Der rechtsfähige Verein beseitigt Verstöße durch Abmahnungen, in welchen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert wird. Inhalt der Abmahnung: Der Abgemahnte ist ... weiter lesen
Der Grundsatz " in dubio pro reo" (im Zweifel für den Angeklagten) hat sicherlich in einem Strafprozess schon so manchen vor einer Verurteilung bewahrt. Allerdings wird dieser Grundsatz im Zivilrecht nicht angewendet. Vielmehr ist hier eine gute Beweisführung von Nöten, um einen Rechtsstreit erfolgreich zu beenden. Umso wichtiger ist es, sich in einem Streitfall die Kompetenz eines guten Anwalts zu sichern. Aber wie findet man einen solchen? Sicher verbürgt schon die "Ausbildung" eines Anwalts eine gute juristische Grundlage. Auf das Jura-Studium folgen Erste und Zweite Juristische Staatsprüfung, dazwischen liegt das Referendariat und danach erfolgt erst die Zulassung durch die Anwaltskammer. Allerdings ist ... weiter lesen
Abmahnung der Becker Haumann Mankel Gursky Rechtsanwälte aus Dortmund im Auftrag von VfB Stuttgart 1893 AG wegen unerlaubten Ticket-Weiterverkaufs. Die Becker Haumann Mankel Gursky Rechtsanwälte aus Dortmund vertreten die Interessen der VfB Stuttgart 1893 AG. Derzeit richten sie sich mit Abmahnungen an Personen, welche in rechtswidriger Weise online Tickets zu Fußballspielen des VfB Stuttgart verkauft haben sollen. Beim Kauf von Fußballtickets des VfB Stuttgart akzeptiert der Käufer die sogenannten Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (kurz: ATGB). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beinhalten Regelungen zur Weitergabe von Tickets an andere Personen. ... weiter lesen
Abmahnung der Becker Haumann Gursky (früher: Becker Haumann Mankel Gursky) Rechtsanwälte aus Dortmund im Auftrag der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA wegen unerlaubten Ticket-Weiterverkaufs. Die Becker Haumann Gursky Rechtsanwälte, vormalig Becker Haumann Mankel Gursky, aus Dortmund vertreten die Interessen der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, bekannter als Fußballverein BVB. Derzeit richtet sie sich mit einer Abmahnung an eine Person, welche in rechtswidriger Weise online Tickets zu Fußballspielen des BVB verkauft haben soll. Beim Kauf von Fußballtickets des BVB akzeptiert der Käufer die sogenannten Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Grundsätzlich kann der Käufer einer Sache, die mit einem Mangel behaftet ist, dem Verkäufer eine Frist zur Nacherfüllung setzen. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kann der Käufer dann den Kaufpreis mindern, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen. Damit wird das sogenannte "Recht zur zweiten Andienung" des Verkäufers geschützt, der erst einmal selbst die Möglichkeit zur Mängelbeseitigung erhalten soll. An einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom ... weiter lesen
Die RuhrKanzlei aus Dortmund verschickt erneut für die VFL Bochum 1948 GmbH & Co. KGaA eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Anbietens von Tickets über eine nicht autorisierte Zweitmarktplattform. Inhalt der Abmahnung: Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er Tickets von VFL Bochum über eine private Anzeige auf der Plattform Kleinanzeigen zum Kauf angeboten und damit gegen die Allgemeinen Ticket Bedingungen ( ATGB ) von VFL Bochum verstoßen haben soll. Die VFL Bochum 1948 GmbH & Co. KGaA habe ein Interesse daran, den Schwarzhandel mit Tickets für die Bundesliga zu unterbinden. Privatverkäufe von Tickets auf Onlineplattformen sind nach den ATGB in der Regel unzulässig ( Nr. 8.2 der ATGB Stand ... weiter lesen
Die Kanzlei Lubberger Lehment aus Hamburg mahnt für die Coty Beauty Germany GmbH einen Online-Händler wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen an der Marke "TIFFANY" ab. Inhalt der Abmahnung: Dem Abgemahnten wird seitens der Kanzlei Lubberger Lehment vorgeworfen über einen Online-Shop ein Parfum zum Kauf angeboten zu haben und dabei ein der Marke "TIFFANY" ähnliches Zeichen verwendet zu haben . Inhaberin der Markenrechte an der Marke "TIFFANY" sei aber die Coty Beauty Germany GmbH . Die Marke ist als EU-Registermarke unter der Nr. 151936 mit Schutz für die Klassen 3, 36, 37 ... weiter lesen
Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt derzeit das Filesharing des Films " Wonder Woman 1984 " ab. Der Film " Wonder Woman 1984 " ist ein US-amerikanischer Superheldenfilm aus dem Jahr 2020 (Ukraine). Regisseurin war Patty Jenkins. Hauptcharakter ist die Comicfigur Wonder Woman des Verlages DC Comics. Der Film ist die Fortsetzung zu Wonder Woman aus dem Jahr 2017 und ist Teil des DC Extended Universe. Es ist nach Justice League die vierte Kinoverfilmung mit der Amazonenprinzessin Diana Prince, die hinter der Identität Wonder Womans steckt, und ist die zweite Soloadaption dieser Figur für das Kino. Inhalt und Forderung der Abmahnung: Dem Abgemahnten wird ... weiter lesen
Die CBH Rechtsanwälte aus Hamburg mahnen im Auftrag der MO Streetwear GmbH , ebenfalls aus Hamburg, einen eBay-Händler wegen einer angeblichen Markenrechtsverletzung an der Marke "LIBBI" ab. Inhalt der Abmahnung: Zunächst wird in der Abmahnung seitens der abmahnenden Kanzlei ausgeführt, dass die MO Streetwear GmbH auf dem Sektor der Herstellung sowie des Angebots und Vertriebs von Bekleidungsstücken, Accessoires und Schuhen sowie der entsprechenden Lizenzierung tätig sei. Die Produkte der GmbH werden auf diversen Retailer und Onlineshops wie Zalando angeboten. Sie sei Inhaberin mehrerer Marken, wie u.a. „MO“, „myMO“, ... weiter lesen
Die Kanzlei Klier & Ott aus Berlin mahnt im Auftrag von Herrn Stephan Schulze einen eBay-Händler wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht ab. Inhalt der Abmahnung: Der Empfänger der Abmahnung ist ein eBay-Händler . Dem Abgemahnten wird vorgeworfen in unzulässiger Art und Weise mit Garantien geworben zu haben. Unter anderem habe er die Anforderungen aus Art. 246a § 1 I Nr. 9 i.V.m. § 4 I EGBGB nicht eingehalten. Er habe nicht klar über die Bedingungen und die Inhalte der Garantien aufgeklärt. Diese seien nicht klar und verständlich formuliert gewesen. Diese stelle eine Verletzung seiner Pflicht als ... weiter lesen