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Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht in Nicosia
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Servicepauschale bei der Abrechnung von Wertgutscheinen für Asylbewerber nicht kartellrechtswidrig Der beklagte Landkreis Hildesheim macht seit einiger Zeit von der durch das Asylbewerberleistungsgesetz geschaffenen Möglichkeit Gebrauch, die ihm obliegende Versorgung der Asylbewerber nicht durch Geldzahlungen oder unmittelbare Sachleistungen, sondern durch die Hingabe von Wertgutscheinen zu bewirken. Mit der Herstellung und Abrechnung der Wertgutscheine hat er eine Dienstleistungsgesellschaft beauftragt. Die Wertgutscheine werden von dieser gegen Bezahlung des Nennwerts dem Landkreis zur Verfügung gestellt und von den Sozialämtern an die Asylbewerber ausgegeben, die sie zur Beschaffung ihres Lebensbedarfs, u.a. zur Beschaffung von ... weiter lesen
Gemeinde darf Grundstücksverkauf mit Bezug von Fernwärme koppeln – Kein Wettbewerbs- oder Kartellverstoß der Gemeinde Börnsen – Die beklagte Gemeinde Börnsen ist zusammen mit den Hamburger Gaswerken Mehrheitsgesellschafterin eines Energieverteilungsunternehmens, der Gas- und Wärmedienst Börnsen GmbH. Seit 1998 unterhält die GmbH ein eigenes auf dem Prinzip der Kraft-Wärmekopplung beruhendes gasbetriebenes Blockheizkraftwerk, das ein Neubaugebiet der Gemeinde mit Fernwärme versorgen soll. Ein Teil der Grundstücke im Neubaugebiet steht im Eigentum der Gemeinde. Beim Verkauf der Grundstücke verpflichtet sie die Käufer zur Abnahme der Fernwärme der Gas- und Wärmedienst Börnsen GmbH und läßt sich diese ausschließliche Bindung durch ... weiter lesen
Der u.a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, daß weder das Rechtsberatungsgesetz noch das anwaltliche Berufs- und Gebührenrecht einer telefonischen Rechtsauskunft durch Anwälte über eine 0190er-Nummer entgegenstehen. Der Bundesgerichtshof hatte in zwei Verfahren zu entscheiden, in denen die Betreiberin einer Anwalts-Hotline einmal von einer Rechtsanwaltskammer und einmal von einer Münchener Anwaltssozietät auf Unterlassung in Anspruch genommen worden war. Die Beklagte ist eine GmbH, die für einen telefonischen Rechtsberatungsdienst auch am Wochenende und außerhalb üblicher Geschäftszeiten wirbt. Rechtsfragen – so die Werbung – müßten nicht unbedingt in einer Kanzlei besprochen ... weiter lesen