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17.09.2021 Definition „Entsendung nach Italien“ Von einer Entsendung, z. B. von Österreich oder Deutschland nach Italien, spricht man laut gesetzesvertretendem Dekret GVD 136/2016 immer dann, wenn: ein Arbeitnehmer auf Weisung seines inländischen Arbeitgebers seine Arbeitsleistung für einen definierten Zeitraum in Italien erbringt . Demzufolge spricht man von einer „Entsendung nach Italien“ im Falle: einer effektiven Entsendung (ital.: distacco) laut Definition: Der Arbeitgeber (Entsender, ital.: distaccante) stellt im eigenen Interesse einen Arbeitnehmer für einen definierten Zeitraum an ein anderes Unternehmen (ital.: ... weiter lesen
17.09.2021 Allgemeines Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, einen Arbeitnehmer in Italien zu beschäftigen, ohne dabei eine Betriebsstätte mit allen damit verbundenen Vorschriften (Buchhaltung, Bilanz, Einkommens- und Mehrwertsteuerpflichten) zu kreieren. Unabhängig davon, ob eine Betriebsstätte vorliegt oder nicht, sind immer alle tarifvertraglichen und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte zu beachten, sowie die Sozialbeiträge und Lohnsteuern über ein italienisches Bankkontokorrent zu bezahlen. Die Anmeldung eines Mitarbeiters in Italien ist von der sogenannten Entsendung bzw. vom Außendienst zu unterscheiden. Siehe hierfür unser Gutachten zur ... weiter lesen