Die Anwälte zeichnen sich durch perfekte Kenntnis der deutschen und italienischen Sprache aus und vertreten die Interessen der Mandantschaft auf dem gesamten italienischen Staatsgebiet.
Die Tätigkeit der Kanzlei besteht vorwiegend in der Beratung österreichischer und deutscher Unternehmer, insbesondere bei der Ausarbeitung von Verträgen und Gesellschaftgründungen, aber auch in der Geltendmachung von Forderungen (gerichtlich und außergerichtlich), inklusive Vollstreckungsverfahren.
Spezialisierungen der Kanzlei
Verkehrsrecht, Schadenersatzforderungen, Haftpflichtrecht, Forderungseintreibungen, Gesellschaftrecht, Erbrecht, Immobilienrecht, Insolvenzrecht, Baurecht, Strafrecht, Familienrecht, Haftprflichrecht.