Infos zum Rechtsanwalt für Strafrecht
Das Strafrecht ist ein Teil des öffentlichen Rechts. Es regelt die Entstehung, den Umfang sowie die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruches. Unterteilt wird es zunächst in zwei Bereiche: das materielle Strafrecht und das formelle Strafrecht. Je nach Art und Schwere des Deliktes können unterschiedliche Strafen verhängt werden. Dies beginnt mit der Geldstrafe und endet, in Deutschland, mit lebenslanger Haftstrafe. In anderen Ländern werden zum Teil auch heute noch Körperstrafe oder Todesstrafe verhängt. Gemäß des Schuldprinzips wird die Schuld des Täters nachgewiesen und durch eine Strafe gesühnt. Im gleichen Zuge soll die Bestrafung einer bestimmten Tat die Bürger abschrecken, diese oder ähnliche Straftaten zu begehen.
Das materielle Strafrecht befasst sich mit den Voraussetzungen sowie den Rechtsfolgen von Straftaten. Sein Grundsatz lautet „nulla poena sine lege“ (Keine Strafe ohne Gesetz). Weitestgehend wird es durch das Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Als sogenannte Strafrechtsvorschriften wurde eine große Anzahl von weiteren Gesetzen im Nebenstrafrecht geschaffen. Hierzu gehören beispielsweise die Abgabenordnung (§§369-376 AO), das Arzneimittelgesetz (§§95, 96 AMG), das Jugendschutzgesetz (§ 27 JuSchG), das Waffengesetz (§§ 51, 52 WaffG) und viele mehr.
Das formelle Strafrecht wiederum wird auch Strafprozessrecht oder Strafverfahrensrecht genannt. Seine Rechtsgrundlage ist die StPO, die Strafprozessordnung. Es definiert und normiert die Voraussetzungen sowie der Art der Durchsetzung staatlicher Strafen.
Jugendliche bis 21 Jahre werden gemäß dem Jugendstrafrecht teilweise gemäß besonderen Vorschriften behandelt. Dies regelt das Jugendgerichtsgesetz. Hierbei werden das Alter sowie die angefallene Straftat unter zum Teil milderen Gesichtspunkten gewertet. Ebenso ist es im Jugendstrafrecht von der Tat selber abhängig, welche Maßnahmen ergriffen werden können bzw. sollten. Somit ist es für einen Rechtsanwalt für Strafrecht in Hamburg, der sich unter anderem auf die Vertretung Jugendlicher spezialisiert hat, unumgänglich, auch im Jugendstrafrecht versiert zu sein. Weitere Schwerpunkte können sein: Umweltstrafrecht, Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht oder auch Betäubungsmittelrecht. Ebenfalls ist ein Anwalt Strafrecht in Berlin der richtige Ansprechpartner, wenn es um Delikte geht wie u.a. Raub, Nötigung, Urkundenfälschung, Körperverletzung, Ladendiebstahl oder auch Verleumdung bzw. Beleidigung.
Wie aus der einleitenden Erklärung hervorgeht, ist das Strafrecht stark aufgefächert, was an der Vielfalt der möglichen Straftaten liegt. Da diese sehr differenziert behandelt werden, ist es für den Normalbürger oft nicht einzuschätzen, mit welcher Art des Deliktes er sich gerade befassen muss. Der Rechtsanwalt für Strafrecht jedoch kann ihm schnell einen Überblick über die entstandene Situation vermitteln. Nach Einsicht der Akten ist es ihm möglich, seinen Mandanten über mögliche Verfahrensweisen aufzuklären.