Rechtsanwälte und Kanzleien
Rechtsanwalt in Hannover
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Hannover bietet eine Vielzahl an attraktiven Sehenswürdigkeiten wie die Marktkirche, den Großen Garten, das Künstlerhaus oder das Leinenschloss und macht Niedersachsens Hauptstadt so für Besucher als auch Einwohner gleichermaßen interessant. So ist es nicht verwunderlich, dass auch viele ausgebildete Juristen sich gerne in Hannover niederlassen um dort ihrer beratenden Tätigkeit nachzugehen. Die Rechtsanwaltskammer Celle ist für die in Hannover ansässigen Rechtsanwälte zuständig. Laut Angaben der Bundesrechtsanwaltskammer von Januar 2013 sind es insgesamt 5.824 Anwälte, die bei der Rechtsanwaltskammer Celle gemeldet sind und damit ihre Dienste auch den Hannoveranern zur Verfügung stellen. Wer also einen Rechtsanwalt aus Hannover sucht, hat sehr gute Chancen, den Anwalt seines Vertrauens zu finden. Dieser übernimmt auch die Vertretung seines Mandanten vor Gericht, sollte eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein. Zu einer Verhandlung kann es vor einem der insgesamt fünf Amtsgerichte im Landgerichtsbezirk Hannover kommen. Diese sind jeweils dem Landgericht Hannover unterstellt, dessen übergeordnetes Gericht wiederum das Oberlandesgericht Celle ist.
Doch bevor es zu einer Gerichtsverhandlung oder auch nur einem beratenden Gespräch mit einem Rechtsanwalt aus Hannover kommen kann, sollten Sie eine für sich passende Auswahl in Sachen Rechtsbeistand treffen. Gerade wenn es um die Inanspruchnahme juristischer Hilfe geht, sollten Sie nicht blind auf eine Nummer im Telefonbuch tippen, sondern sich vielmehr vorher ausreichend Informationen einholen um feststellen zu können, bei welcher Kanzlei Ihr Anliegen möglichst rechtsgebietbezogen und kompetent behandelt werden kann. Unsere Anwaltssuche ist Ihnen dabei eine große Hilfe. Kostenlos und unverbindlich stellen wir Ihnen eine Datenbank möglicher Anwälte aus Ihrem Wohnort vor und geben Ihnen so die Möglichkeit, schnell und komfortabel einen Anwalt aus Hannover zu finden. Weiterführende Kanzleiinformationen sowie Details für eine Kontaktaufnahme sind ebenfalls vorhanden. So gewinnen Sie einen wichtigen ersten Eindruck Ihres zukünftigen Rechtsbeistands.
Über Rechtsanwälte in Hannover
Hannover ist die Landeshauptstadt von Niedersachsen. Sie gilt als Messestadt und ist vor allem durch die jährlich stattfindende Cebit weltweit bekannt. Hannover liegt direkt an der Leine und Ihme und hat insgesamt circa 520.000 Einwohner. Damit ist die Stadt die elftgrößte Deutschlands. Durch die durch Hannover verlaufende Eilenriede besitzt Hannover den größten Stadtpark Europas und mit den Herrenhäuser Garten einen bedeutenden Barockgarten. Laut Bundesrechtsanwaltskammer sind in der Stadt 5.538 Anwälte in Hannover zugelassen. Von diesen zugelassen Rechtsanwälten sind es insgesamt 1.652 Rechtsanwältinnen.
Fläche: 520966 km² Einwohner: 204Weitere Rechtsgebiete
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Drogen am Steuer werden in der Bundesrepublik Deutschland nicht geduldet und hart bestraft. Neben dem Fahrverbot droht der Führerscheinentzug und die Einleitung eines strafrechtliches Ermittlungsverfahren der zuständigen Staatsanwaltsschaft. Daher sollte jedem bewusst sein, dass ein Drogenkonsum im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr kein Kavaliersdelikt ist. In Deutschland sind diese Drogen häufig im Straßenverkehr anzutreffen: Cannabis Kokain Heroin Amphetamine Wie können die Drogen im Körper nachgewiesen werden? Der Drogennachweis im Körper des Menschen richtet sich zunächst einmal nach dem konsumierten Betäubungsmittel. So ... weiter lesen
ach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG hat der Betriebsrat bei Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Unfallverhütungsvorschriften mitzubestimmen. Grundsätzlich ist die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz Sache des Arbeitgebers. Dieser trägt dafür die alleinige Verantwortung. Der Betriebsrat kann in diesem Bereich deshalb nur dann mitbestimmen, wenn die gesetzlichen Vorgaben dem Arbeitgeber einen Gestaltungsspielraum überlassen. Damit ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG besteht, muss eine ... weiter lesen
Nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG hat der Betriebsrat bei der Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen, mitzubestimmen. Mit diesem Mitbestimmungsrecht sollen die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter vor den Gefahren anonymer Kontrolleinrichtungen geschützt werden. Technische Überwachungseinrichtungen im Sinne der Vorschrift sind alle Vorrichtungen, die automatisiert arbeitnehmerbezogene Daten speichern, verändern, übermitteln oder löschen und die es dadurch ermöglichen, Aussagen über das Verhalten und die Leistung einzelner Mitarbeiter zu treffen. Beispiele: Videokameras ... weiter lesen
Nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG hat der Betriebsrat bei der Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans sowie in bestimmten Fällen bei der Festlegung des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer mitzubestimmen. Der Betriebsrat hat dagegen kein Mitbestimmungsrecht hinsichtlich der Dauer des Urlaubs und auch nicht hinsichtlich der Höhe und der Berechnung des Urlaubsentgelts. Allgemeine Urlaubsgrundsätze Unter allgemeinen Urlaubsgrundsätzen sind allgemeine Richtlinien zu verstehen, nach denen der Arbeitgeber einzelnen Arbeitnehmern Urlaub zu gewähren hat. Dazu zählen u.a. Regeln über Betriebsferien, über die Verteilung des Urlaubs innerhalb des Jahres, über die ... weiter lesen
Nach § 87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG hat der Betriebsrat über Zeit, Ort und Art der Auszahlung der Arbeitsentgelte mitzubestimmen. Unter Arbeitsentgelt im Sinne dieser Vorschrift sind sämtliche Leistungen des Arbeitgebers für die geleistete Arbeit der Arbeitnehmer zu zählen, auch Sachleistungen. Das Mitbestimmungsrecht des § 87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG betrifft nur einen sehr kleinen Teil des Themenkomplexes Arbeitsentgelt. Die grundsätzlich wichtigeren Fragen im Zusammenhang mit dem Arbeitsentgelt werden von dem in § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG geregelten Mitbestimmungsrecht erfasst. In § 87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG geht es nur um die Umstände der Auszahlung des Arbeitsentgelts. Dazu gehört etwa ... weiter lesen
Nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG hat der Betriebsrat bei der „vorübergehenden Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit" mitzubestimmen. Mit der vorübergehenden Verkürzung der Arbeitszeit ist die Kurzarbeit angesprochen, mit der vorübergehenden Verlängerung der Arbeitszeit sind Überstunden gemeint. Unter der betriebsüblichen Arbeitszeit ist der von den Arbeitnehmern vertraglich geschuldete Umfang der Arbeitszeit zu verstehen (z.B. 40 Stunden pro Woche). Wird dieser Arbeitszeitumfang unter- oder überschritten, liegen Kurzarbeit bzw. Überstunden im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG vor. Hintergrund des Mitbestimmungsrechts ist, dass die mit ... weiter lesen
Nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG hat der Betriebsrat über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie über die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage mitzubestimmen. Nicht mitzubestimmen hat der Betriebsrat beim Umfang der Arbeitszeit. Der Betriebsrat ist deshalb nicht nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG zu beteiligen, wenn der Arbeitgeber z.B. die wöchentliche Arbeitszeit dauerhaft von 40 auf 38 Stunden absenken will. 1. Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage Dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats unterliegt zunächst die Frage, wie die - dem Umfang nach feststehende - Wochenarbeitszeit auf die einzelnen Wochentage zu verteilen ist ... weiter lesen
Nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG hat der Betriebsrat in Fragen der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb mitzubestimmen. Darunter fällt die Aufstellung von Verhaltensregeln zur Sicherung des ungestörten Arbeitsablaufs und des Zusammenlebens der Arbeitnehmer im Betrieb. Nicht vom Mitbestimmungsrecht des § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG sind solche Maßnahmen, die ausschließlich das Arbeitsverhalten der Arbeitnehmer zum Gegenstand haben. Das sind Maßnahmen, die sich allein auf Art und Weise der zu erbringenden Arbeitsleistung beziehen. Dagegen umfasst das Mitbestimmungsrecht Regeln, die das sonstige Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb beeinflussen sollen (Ordnungsverhalten). ... weiter lesen
§ 87 BetrVG ist die zentrale Vorschrift für die Mitbestimmung des Betriebsrats. Sie betrifft die Mitbestimmung in den sogenannten „sozialen Angelegenheiten", wozu z.B. die vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit (Kurzarbeit und Überstunden), die Aufstellung des Urlaubsplans und die betriebliche Lohngestaltung gehören. Ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 BetrVG besteht nicht, wenn der Sachverhalt schon durch ein Gesetz oder einen Tarifvertrag geregelt wird. Durch eine gesetzliche Regelung ist das Mitbestimmungsrecht aber nur dann ausgeschlossen, wenn es sich um eine zwingende Regelung handelt, d.h. um eine Regelung, von der durch die ... weiter lesen
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 7. Kammer hat am 07.01.2011 zum Aktenzeichen 7 L 1543/10 durch Beschluss den Antrag des Antragstellers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen eine Ordnungsverfügung abgelehnt. Als Begründung führt das Verwaltungsgericht aus, dass die vorgenommene Interessenabwägung zu Lasten des Antragstellers ausfällt, weil die Ordnungsverfügung nach summarischer Prüfung rechtmäßig ist. Der Antragsteller hatte am 03.10.2010 ein Kraftfahrzeug unter Cannabiseinfluss geführt. Hierdurch habe er sein fehlendes Trennungsvermögen zwischen Cannabiskonsum und der Teilnahme am Straßenverkehr mittels eines Kfz bewiesen. Bei ... weiter lesen
Strafrestaussetzung zur Bewährung: Kriminalitätsprognose unter Berücksichtigung der Tat- und Schuldaufarbeitung des Verurteilten ; OLG Hamm, 2. Strafsenat, Beschluss v. 17.02.2010, Az.: 2 Ws 32/10 Bei Verurteilungen, die im Zusammenhang mit Gewalttaten oder Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung erfolgten, kommt eine Reststrafenaussetzung zur Bewährung nur in Betracht, wenn dies im Hinblick auf die Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit verantwortet werden kann, da § 57 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StGB eine überwiegende Erfolgswahrscheinlichkeit der Reststrafenaussetzung zur Bewährung verlangt. Zwar muss keine Gewissheit bestehen, dass der Verurteilte in Freiheit künftig straffrei ... weiter lesen
Düsseldorfer Tabelle 2011-Was ist neu? Zum 01.01.2011 erscheint die neue Düsseldorfer Tabelle mit einigen Änderungen: 1. Der notwendige Selbstbehalt erwerbstätiger Unterhaltspflichtiger wird gegenüber den bedürftigen Kinder auf 950 EUR heraufgesetzt. Bislang betrug der Selbstbehalt 900 EUR. Was die nicht erwerbstätigen Unterhaltsverpflichteten betrifft, verbleibt es bei dem bislang geltenden Selbstbehalt i.H.v. 770 EUR. 2. Ebenfalls angehoben werden die Selbstbehalte derjenigen, die gegenüber ihren Ehegatten , gegenüber den Müttern oder Vätern eines gemeinsamen nichtehelichen Kindes, gegenüber volljährigen Kindern und gegenüber Eltern zu ... weiter lesen