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Die Kanzlei Kuntze, Meyer & Beyer mahnt erneut für die AdSimple GmbH aus Österreich ab. Wie auch in den bisherigen Abmahnungen geht es um den sog. "Datenschutz-Generator".
Über die AdSimple GmbH:
Die AdSimple GmbH ist eine Content Marketing Agentur, welche nach eigenen Angaben auf über 10 Jahre Erfahrung im Online Marketing zurückgreifen kann.
Die AdSimple GmbH bietet auf ihrer Website verschiedenste Tools für Websites an, um vor allem die Websites von Unternehmen bekannter zu machen. Zu diesen Tools gehören unter anderem ein sogenannter "Datenschutz Generator", ein "Impressums Generator", ein "Cookie Manager" und vieles mehr. ... weiter lesen
Die Sievers & Kollegen Rechtsanwaltskanzlei aus Berlin vertritt die Interessen eines Mandanten, welcher Inhaber der Urheberrechte einer Fotografie ist.
Inhalt der Abmahnung:
Die Rechtsanwälte verschickten nun eine Abmahnung an eine Person, welche diese Fotografie vervielfältigt habe, sowie öffentlich zugänglich gemacht habe. Dies sei jeweils ohne die dafür notwendige Zustimmung des Rechteinhabers erfolgt. Diese rechtswidrige Bildnutzung stelle den Anwälten zufolge eine Urheberrechtsverletzung dar.
Dem Mandanten der Kanzlei Sievers & Kollegen stünde somit ein Unterlassungs- und Auskunftsanspruch, sowie ein Anspruch auf Anerkennung einer Schadensersatzpflicht zu. ... weiter lesen
Die für Abmahnungen bekannte Kanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt derzeit das Filesharing des Films " Honest Thief " für die Leonine Licensing AG ab.
Der Film " Honest Thief " ist ein US-amerikanischer Action-Thriller aus dem Jahr 2020. Regisseur war Mark Williams.
Der Film handelt von einem Bankräuber, der sich der Polizei stellen möchte um ein ehrliches Leben mit seiner Freundin zu führen. Er gibt das gestohlene Geld zurück. Jedoch haben zwei Agenten des FBI einen anderen Plan für den Mann. Nach einer tödlichen Auseinandersetzung begibt er sich auf die Flucht.
Inhalt und Forderung der Abmahnung:
Dem ... weiter lesen
Die Kanzlei F200 ASG aus Berlin mahnt für einen auf Architektur spezialisierten Fotografen aus den USA wegen unlizenzierter Verwendung von Fotografien ab.
Inhalt der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wir vorgeworfen Fotografien des abmahnenden Fotografen online genutzt zu haben. Alleiniger Rechteinhaber an den Fotografien sei der Fotograf selbst. Die Nutzung der Fotos durch den Abgemahnten sei aber ohne Einwilligung des Fotografen geschehen. Somit habe der Abgemahnte gegen das Urheberrecht verstoßen.
Forderungen aus der Abmahnung:
Der Abgemahnte wir von der Kanzlei F200 ASG aus Berlin aufgefordert eine vorformulierte und strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Mit dem Unterschreiben einer ... weiter lesen
Die Kanzlei F200 ASG aus Berlin mahnt für einen Fotografen die urheberrechtswidrige Nutzung von Fotos auf Instagram ab.
Inhalt der Abmahnung:
Die Kanzlei F200 ASG mahnt für einen Fotografen Nutzer des Social-Media Netzwerkes Instagram ab. Die abgemahnten Instagram-Nutzer sollen Inhalte mit Fotos des Fotografen durch ein „Reposting“ auf Instagram geteilt haben. Durch einen solchen „Repost“ sollen die Urheberrechte des abmahnenden Fotografen verletzt worden sein, da es an einer nötigen Urhebernennung fehle.
Bei einem „Repost“ werden Inhalte eines anderen Nutzers von Social-Media Netzwerken (Instagram, Facebook usw.) erneut auf dem eigenen Nutzerprofil ... weiter lesen