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In einer aktuellen Entscheidung hat das Bundesarbeitsgerichts zu den Möglichkeiten einer Kündigung eines Orchestermusikers Stellung genommen. Will der Arbeitgeber das Orchester verkleinern, so können die Arbeitsgerichte diese Entscheidung nicht auf ihre künstlerische Zweckmäßigkeit hin überprüfen. Der Kläger, ein Hornist, war seit 20 Jahren als Orchestermusiker bei der Beklagten beschäftigt. Wegen der Kürzung bisheriger Subventionen entschloss sich der Arbeitgeber das Orchester durch Streichung aller Hornistenstellen zu verkleinern und das verbliebene Rumpforchester je nach Bedarf zu ergänzen. Der klagende Hornist erhielt deshalb die Kündigung und setzte sich vor dem ... weiter lesen
Die beklagte Arbeitgeberin gehörte dem Arbeitgeberverband der Chemischen Industrie Saarland e.V. seit 1980 an. Dessen Satzung bestimmt eine Frist von sechs Monaten zum Jahresschluss für die Beendigung der Mitgliedschaft. Mit Schreiben vom 25. Oktober 1999 kündigte die Beklagte ihre Mitgliedschaft „zum nächst möglichen Zeitpunkt“. Darauf hin teilte der Arbeitgeberverband mit, dieser Termin sei nach der Satzung der 31. Dezember 2000. Die Klägerin ist eine tarifgebundene Arbeitnehmerin der Beklagten. Sie verlangte von ihr die Weitergabe einer am 15. Mai 2000 vereinbarten und zum 1. August 2000 in Kraft getretenen Tariflohnerhöhung. Das hat die Beklagte abgelehnt. Sie sei nicht mehr tarifgebunden gewesen. Ihre Verbandsmitgliedschaft ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Maßgeblich ist Eingliederung in Unternehmen Bei der Prüfung von Scheinselbstständigkeit kommt es maßgeblich darauf an, wie stark der Arbeitnehmer in das Unternehmen des Auftraggebers eingegliedert ist. Auftraggeber denken daher häufig, dass sie dieses Problem dadurch lösen können, dass sie dem freien Mitarbeiter erlauben, seine Tätigkeiten zu Hause auszuüben. Das kann allerdings das Problem der Scheinselbstständigkeit in der Regel nicht lösen. Home-Office keine Garantie gegen Scheinselbstständigkeit Der Umstand allein, dass der freie Mitarbeiter im ... weiter lesen
Mehr mediale Präsenz von Unternehmen bedeutet heute in der Regel auch vielfältige Präsentation auf der eigenen Homepage oder in sozialen Netzwerken unter Verwendung von Unternehmensvideos als Werbeinstrument (corporate publishing). Auf verschiedene Weise sind Mitarbeiter des Unternehmens Bestandteil dieser Unternehmensvideos. Spätestens beim Ausscheiden eines Mitarbeiters stellt sich dann die Frage, ob und in welchem Umfang auch nach dem Ausscheiden diese Werbemittel weiterhin Verwendung finden können oder aber der Arbeitnehmer einen Anspruch darauf hat, dass diese nicht mehr gezeigt werden, jedenfalls nicht unter Abbildung seiner Person. Rechte des Arbeitnehmers Grundsätzlich kommt bei ... weiter lesen
Die Frage nach einer Abfindung ist für viele Arbeitnehmer von großer Bedeutung, insbesondere in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit und Umstrukturierungen. Eine Abfindung kann eine finanzielle Unterstützung bieten, um den Übergang zwischen zwei Jobs zu erleichtern oder als Ausgleich für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses dienen. In diesem Text werden einige Strategien erläutert, die Arbeitnehmer anwenden können, um vom Arbeitgeber eine Abfindung zu erhalten. 1. Kenne deine Rechte Arbeitnehmer sollten sich mit ihren Rechten im Hinblick auf eine Abfindung vertraut machen. In Deutschland ist eine Abfindung gesetzlich nicht vorgeschrieben, es sei denn, sie ist im Arbeitsvertrag oder einer ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 17.06.2021 zum Aktenzeichen 12 Ca 450/21 die außerordentliche Kündigung eines Servicetechnikers für wirksam befunden, die der Arbeitgeber aufgrund des Nichttragens eines Mund-Nasen-Schutzes nach erfolgloser Abmahnung ausgesprochen hat. Aus der Pressemitteilung des ArbG Köln Nr. 3/2021 vom 30.06.2021 ergibt sich: Der Kläger war bei der beklagten Arbeitgeberin als Servicetechniker im Außendienst beschäftigt. Aufgrund der Pandemiesituation erteilte die Beklagte allen Servicetechnikern die Anweisung, bei der Arbeit bei Kunden eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Anfang Dezember 2020 weigerte sich der Kläger, einen Serviceauftrag ... weiter lesen
1. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Mündliche Kündigungen, aber auch Kündigungen per Fax und Mail sind immer unwirksam. 2. Der Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer muss nachgewiesen werden können. Lassen Sie die schriftliche Kündigung von einem Boten aushändigen. Der Bote sollte auf einer Abschrift genau notieren, wann er wem und wo das Original übergeben, bzw. in den Briefkasten eingeworfen hat. Zustellungen per Einschreiben, (auch mit Rückschein) sind gefährlich. Wenn der Arbeitnehmer die Post nicht abholt, ist die Kündigung nicht zugegangen, also nicht erfolgt. 3. Der Text des Kündigungsschreibens: Sehr geehrter ... weiter lesen
Die Klägerin war vom 18. August 1997 bis zum 18. August 2001 auf Grund mehrerer befristeter Arbeitsverträge beim beklagten Land als Grundschullehrerin beschäftigt. Die Verträge waren zur Vertretung von langfristig abwesenden Lehrkräften abgeschlossen worden. Seit Beginn des Schuljahres 1999/2000 beschäftigte das beklagte Land andere Lehrkräfte im sog. "Vertretungspool". Mit diesen Lehrkräften wurden auf der Grundlage des Beschäftigungsförderungsgesetzes befristete Arbeitsverträge für die Dauer eines Jahres mit in der Regel 3/4 der Wochenstundenzahl einer Vollzeitkraft abgeschlossen. Durch den Vertretungspool soll kurzfristiger Unterrichtsausfall bis zur Höchstdauer von vier Wochen ausgeglichen werden. Im Jahr 2000 bot das beklagte Land ... weiter lesen
Spiegel-Online berichtet am 29.7.2011, dass eine beim Konzern Volkswagen durchgeführte Untersuchung ergeben habe, dass Vorgesetzte den Krankenstand ihrer Mitarbeiter „mitnehmen", wenn sie von einer Abteilung in die andere versetzt werden. Spiegel-Online berichtet auch, dass der Fahrzeughersteller MAN bei seinen Mitarbeitern weltweit Fragebögen ausfüllen lässt, in denen deren Zufriedenheit mit dem Arbeitsplatz und mit dem Chef im Rahmen einer Evaluation erfragt wird. Spiegel-Online zitiert den Personalvorstand des Unternehmens: „Wir müssen offen darüber sprechen, ob die Vorgesetzten Teil der Lösung oder Teil des Problems sind." Es stellt sich die Frage, ob sich durch die Evaluation von ... weiter lesen
Der Arbeitgeber kann kraft seines Direktionsrechts die Lage der Arbeitszeit eines Arbeitnehmers nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit hierüber keine vertragliche oder kollektivrechtliche Vereinbarung getroffen ist. Bei seiner Ermessensentscheidung muss er die wesentlichen Umstände abwägen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigen. Auf schutzwürdige familiäre Belange des Arbeitnehmers wie eine erforderliche Beaufsichtigung und Betreuung von Kindern hat er Rücksicht zu nehmen, soweit der vom Arbeitnehmer gewünschten Verteilung der Arbeitszeit nicht betriebliche Gründe oder berechtigte Belange anderer Beschäftigter entgegenstehen. Auf einen Einsatz im Sieben-Tage-Rhythmus im Nachtdienst geklagt hatte eine ... weiter lesen
Der Umgang von Behörden mit Mitarbeitern von Optionskommunen hat schon das zweite Mal das Bundesarbeitsgericht beschäftigt und wird jetzt noch das Bundesverfassungsgericht befassen. Dieses Mal ging es um die Frage, ob Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit wirklich dazu gezwungen werden können, von dieser zu den kommunalen Trägern der Optionskommune zu wechseln, wie dies § 6 c Abs. 1 S. 1 SGB II vorschreibt. Bei den sog. Optionskommunen handelt es sich um Städte, die Leistungen nach dem SGB II; also die Arbeitsvermittlung und Auszahlung von Leistungen an sog. Hartz-IV-Empfänger, gemäß § 6 a SGB II an sich herangezogen haben. In § 6 c Abs. 1 S. 1 SGB II ist ... weiter lesen
Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang kann ein Arbeitnehmer Pflegezeit beantragen oder aufgrund einer plötzlich auftretenden Pflegesituation der Arbeit fernbleiben? In der Folge wird auf die wichtigsten Aspekte zum Thema Pflegezeit hingewiesen. Unvorhergesehenes Pflegeerfordernis: Für den Fall, dass ein naher Angehöriger des Arbeitnehmers plötzlich pflegebedürftig wird und dieser in der Folge eine angemessene Pflege organisieren oder garantieren muss, kann er der Arbeit bis zu zehn Tage fernbleiben. Für den Arbeitnehmer besteht jedoch die Verpflichtung, diesen Umstand sowie die voraussichtliche Dauer des Arbeitsausfalles dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Sondern ... weiter lesen