Dr. Andreas Staufer
Rechtsanwälte Steuerberater
80336 München
Deutschland
Rechtsanwalt
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Das Tätigkeitsfeld von Dr. Andreas Staufer erstreckt sich auf alle Schnittstellen des Gesundheitswesens. Zu seinen Stärken zählen die Vertragsgestaltung einschließlich AGB, Gesellschaftsverträgen und Kooperationsverträgen, das Heilmittelwerberecht und das Recht der Informationstechnologien (IT-Recht). Eine Spezialisierung hat Dr. Staufer im Rettungsdienstrecht - hier die Auswahlverfahren und Vergabeverfahren, Genehmigung, Zulassung und Vergütung von Notfallrettung, Luftrettung und Krankentransport.
Zusammen mit den anwaltlichen Kollegen und Partnern unserer Netzwerke deckt die Kanzlei einen Großteil praktischer Fragestellungen im Gesundheitswesen und in der IT ab. Von der Gründung von Praxis und Unternehmen über komplexe rechtliche und steuerliche Kooperationsmodelle und Verträge, der rechtlichen Begleitung von Vergabeverfahren bis hin zu Praxiskauf und Unternehmenskauf.
Dr. Andreas Staufer ist Sohn einer Anästhesistin und eines Frauenarztes. Seit jeher interessieren ihn die verschiedenen Bereiche der Medizin. Während seines Zivildienstes engagierte er sich im Münchner Uni-Klinikum, wahrend des Jurastudiums begann er seine Tatigkeit als Rettungssanitäter. Seit 2010 ist er bei Finck Althaus Sigl & Partner, Rechtsanwälte Steuerberater, Ansprechpartner für die Bereiche Healthcare und IT.