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Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Krankheit als solche kein Kündigungsgrund
Die Krankheit eines Arbeitnehmers an sich ist kein zulässiger Grund für eine Kündigung. Vielmehr muss der Arbeitnehmer aufgrund der Krankheit daran gehindert sein, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, also arbeitsunfähig sein. Der Arbeitgeber kann dann unter gewissen Voraussetzungen aufgrund der Belastungen kündigen, die sich daraus ergeben, dass der Arbeitnehmer seine Leistung überhaupt nicht mehr bzw. dauerhaft wegen lang anhaltender Krankheit oder wegen häufiger Kurzerkrankungen nicht erbringen kann.
Negative ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 10.12.2020 zum Aktenzeichen 5 Sa 231/20 entschieden, dass die Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers nach schweren rassistischen und beleidigenden Äußerungen rechtmäßig ist.
Aus der Pressemitteilung des LAG Düsseldorf vom 23.03.2021 ergibt sich:
Der Kläger war seit dem 01.09.1981 als Facharbeiter bei der Beklagten, einem Unternehmen der chemischen Industrie, beschäftigt. Der 55jährige verheiratete Kläger, der drei Kinder hat, ist als schwerbehinderter Mensch mit einem Grad der Behinderung von 50 v.H. anerkannt. Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis nach Zustimmung des ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg hatte einen Fall zu entscheiden (Az.: 2 Sa 6/13), bei dem es um die Abgrenzung zwischen Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung ging. Die beiden Kläger arbeiteten als freie Mitarbeiter in einem IT-Systemhaus und wurden im Rahmen eines Werkvertrages von diesem über zehn Jahre lang im Betrieb der Beklagten eingesetzt. Nach Auffassung der Kläger ergebe sich aus den vorliegenden Umständen, nämlich dass sie in den Betrieb der Beklagten eingegliedert ... weiter lesen
(Stuttgart) Vor dem Arbeitsgericht in Hamburg hat eine Krankenschwester soeben das Verfahren in erster Instanz gewonnen, nachdem ihr wegen der Entwendung von 8 halben Brötchen nach knapp 23 Dienstjahren fristlos gekündigt wurde.
Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die Mitteilung des Arbeitsgerichts (ArbG) Hamburg vom 10.07.2015 zu seinem Urteil in der Sache, Az. 27 Ca 87/15.
In dem Verfahren vor dem Arbeitsgericht Hamburg wehrte sich eine Krankenschwester gegen eine fristlose Kündigung. Sie wurde bei der Arbeitgeberin, welche in Hamburg mehrere ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Wer eine Kündigung erhält, ist regelmäßig zunächst geschockt, dann enttäuscht und schließlich wütend auf den Arbeitgeber, bzw. den Vorgesetzten. Emotionalität ist hier verständlich, aber falsch. Dringender Handlungsbedarf erfordert einen klaren Kopf. Stellen Sie sich einen Pokerspieler vor, der bereits einen hohen Einsatz gemacht hat (lange für den Arbeitgeber gearbeitet hat) und nun auf einen möglichst hohen Gewinn (Abfindung) auf. Wie würde der sich verhalten? Er würde keine Miene verziehen und am Tisch sitzen bleiben, bis das Geld auf dem Tisch ihm gehört. Er ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 17.06.2021 zum Aktenzeichen 12 Ca 450/21 die außerordentliche Kündigung eines Servicetechnikers für wirksam befunden, die der Arbeitgeber aufgrund des Nichttragens eines Mund-Nasen-Schutzes nach erfolgloser Abmahnung ausgesprochen hat.
Aus der Pressemitteilung des ArbG Köln Nr. 3/2021 vom 30.06.2021 ergibt sich:
Der Kläger war bei der beklagten Arbeitgeberin als Servicetechniker im Außendienst beschäftigt. Aufgrund der Pandemiesituation erteilte die Beklagte allen Servicetechnikern die Anweisung, bei der Arbeit bei Kunden eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Anfang Dezember 2020 weigerte sich der Kläger, einen Serviceauftrag ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Arbeitgeber müssen bei einer Kündigung den Grund für diese nicht nennen und werden es deshalb oftmals auch nicht tun. Arbeitnehmer bleiben daher oftmals im Unklaren, was den Kündigungsgrund angeht. Sind in dem Betrieb des Arbeitgebers regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt, wird aber ein Kündigungsgrund benötigt, damit die Kündigung wirksam ist. Die betriebsbedingte Kündigung zählt zu den häufigsten Kündigungen. Ursächlich für die Kündigung sind hier im Gegensatz zur verhaltensbedingten oder personenbedingten Kündigung Umstände im ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck , Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12. Februar 2015 - 6 AZR 845/13 -.
Ausgangslage:
Berufsausbildungsverhältnisses sind nach Ablauf einer Probezeit grundsätzlich nur außerordentlich kündbar. Entsprechend hoch sind die Anforderungen an eine solche Kündigung. Insbesondere obliegt dem Arbeitgeber/Ausbilder die volle Darlegungs- und Beweislast für die Kündigungsgründe. Im Arbeitsrecht anerkannt ist, dass bei Arbeitsverhältnissen eine Kündigung auch auf den dringenden Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung gestützt werden kann. Gilt das auch in ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In den allgemeinen Arbeitsbedingungen ist der Hinweis im Arbeitsvertrag erforderlich, dass Sonderzahlungen gegenüber dem Arbeitnehmer der Freiwilligkeit und dem Widerruf unterliegen. Ansonsten könne der Arbeitgeber keine vorbehaltlosen Änderungen dieser Zahlungen vornehmen. Eine genaue Bestimmung der Anteile der Sonderzahlungen, die unter dem Freiwilligkeitsvorbehalt und unter dem Widerrufsvorbehalt stehen, sei aus diesem Grunde erforderlich. Dies hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (LAG) mit seinem Urteil vom 27.08.2012 (5 Sa 54/12) ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Kündigungsschutz des Arbeitnehmers: Wenig überraschend ist eine Kündigungsschutzklage immer dann zu erwarten, wenn der Arbeitnehmer Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz genießt. Das ist der Fall, wenn er länger als sechs Monate beim Arbeitgeber tätig war und letzterer regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter bei sich beschäftigt. In diesen Fällen braucht der Arbeitgeber dann einen Kündigungsgrund, dessen Vorliegen er im Prozess dann darlegen und beweisen muss.
Kündigung innerhalb des ersten halben ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin. Als immaterieller Schadensersatz ist der Schadensersatzanspruch wegen Persönlichkeitsverletzung aufgrund Mobbinghandlungen nicht pauschal zu beziffern. Es hängt stets von den Umständen des Einzelfalles, von der Intensität der Mobbinghandlungen und von der konkreten Wirkung der Mobbinghandlungen auf den betroffenen Arbeitnehmer ab. Das Arbeitsgericht Cottbus hat beispielsweise in einem Urteil vom 8.7.2009 (Aktenzeichen: 7 Ca 1960/08) einem Arbeitnehmer, der von seinem Arbeitgeber systematisch durch verschiedene Mobbinghandlungen über einen längeren Zeitraum zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 02.11.2021 zum Aktenzeichen 4 Sa 290/21 entschieden, dass wenn eine Arbeitnehmerin , die im Rahmen ihrer Buchhaltungsaufgaben Zugriff auf den PC und das E-Mail-Konto ihres Arbeitgebers hat, unbefugt eine an ihren Vorgesetzten gerichtete Email liest und von dem Anhang einer offensichtlich privaten E-Mail eine Kopie anfertigt, die sie an eine dritte Person weitergibt, dies eine fristlose Kündigung rechtfertigt.
Dies hat das Landesarbeitsgericht Köln am 02.11.2021 entschieden und das anderslautende Urteil des ArbG Aachen vom 22.04.2021 -8 Ca 3432/20- aufgehoben.
Aus der Pressemitteilung des LAG Köln Nr. 1/2022 vom 03.01.2022 ergibt sich:
Die ... weiter lesen