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• Als Gemeinschaftsbetrieb wird ein gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen bezeichnet. • Ein Gemeinschaftsbetrieb ist gegeben, wenn die in einer Betriebsstätte vorhandenen materiellen und immateriellen Betriebsmittel für einen einheitlichen arbeitstechnischen Zweck zusammengefasst und gezielt eingesetzt werden und der Einsatz der menschlichen Arbeitskraft von einem einheitlichen Leitungsapparat gesteuert wird. • Wesentlich für einen Gemeinschaftsbetrieb ist, dass der Kern der Arbeitgeberfunktion von derselben Leitungsebene ausgeübt wird. • Indizien für das Vorliegen eines Gemeinschaftsbetriebs sind: o gemeinsame räumliche Unterbringung der Beschäftigten, ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Bielefeld hat mit Urteil vom 17.12.2020 zum Aktenzeichen1 Ca 1741/20 entschieden, dass eine fristlose Kündigung wegen einer nicht genehmigten Nebenbeschäftigung rechtswidrig ist.
Die Parteien streiten darüber, ob das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis aufgrund einer außerordentlichen Kündigung geendet hat.
§ 6 Absatz 1 des Arbeitsvertrags lautet:
„Jede Nebentätigkeit, gleichgültig, ob sie entgeltlich oder unentgeltlich ausgeübt wird, ist anzuzeigen und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Firma. Die Zustimmung ist zu erteilen, wenn die Nebentätigkeit die Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben zeitlich ... weiter lesen
Verweigerung der Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung in das Erwerbsleben (Hamburger Modell) durch den Arbeitgeber kann zu Schadenersatzansprüchen des Arbeitnehmers führen. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm (Westfalen), Urteil vom 04. Juli 2011 – 8 Sa 726/11 –.
Ausgangslage:
Im Rahmen des so genannten Hamburger Modells sollen Arbeitnehmer, die längere Zeit arbeitsunfähig waren (und es immer noch sind), nach und nach wieder an eine Vollzeittätigkeit gewöhnt werden. Die an sich noch arbeitsunfähigen Arbeitnehmer sollen zunächst stundenweise arbeiten bzw. nur mit ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 21.09.2020 zum Aktenzeichen 3 Sa 599/19 entschieden, dass eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht zu erwarten ist, wenn der Arbeitnehmer im Prozess bewusst wahrheitswidrig vorträgt.
Nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG hat das Arbeitsgericht auf Antrag des Arbeitgebers das Arbeitsverhältnis aufzulösen, wenn eine vom Arbeitgeber erklärte Kündigung nicht gemäß § 1 KSchG sozial gerechtfertigt ist und Gründe vorliegen, die eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht erwarten lassen.
Als ... weiter lesen
Der klagende Arbeitnehmer hatte einen Vorgesetzten schwerwiegend beleidigt. Die beklagte Arbeitgeberin hatte das Arbeitsverhältnis deswegen außerordentlich, hilfsweise ordentlich gekündigt. Die hiergegen geführte Kündigungsschutzklage gewann der Arbeitnehmer in erster und zweiter Instanz rechtskräftig. Die Gerichte führten aus, eine Abmahnung hätte als Sanktion ausgereicht. Das Arbeitsgericht verurteilte die Beklagte antragsgemäß auch zur vorläufigen Weiterbeschäftigung bis zum rechtskräftigen Abschluß des Rechtsstreits. Nach Verkündung des erstinstanzlichen Urteils forderte die Beklagte den Kläger auf, die Beschäftigung "nicht als normale Beschäftigung, sondern als Prozeßbeschäftigung geltend bis zum rechtskräftigen Abschluß des ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Fast jeder Arbeitnehmer hat heutzutage ein Smartphone, viele wollen auch im Urlaub nicht darauf verzichten. Somit ist man dauerhaft erreichbar, grundsätzlich auch für den Arbeitgeber. Doch muss man für den Chef eigentlich auch im Urlaub erreichbar sein?
Erreichbarkeitsklauseln in der Regel unwirksam
Um den Arbeitnehmer auch während seines Urlaubs kontaktieren zu können, greifen Arbeitgeber mitunter zu Klauseln im Arbeitsvertrag, nach denen der Arbeitnehmer für sie erreichbar sein soll. Da der Urlaub aber zwingend der Erholung des Arbeitnehmers dient, sind solche Klauseln in der Regel unwirksam. Es ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
In jedem Fall hilfsweise ordentliche Kündigung: Unabhängig von der Frage, wann nun eine außerordentliche und wann eine ordentliche Kündigung einschlägig oder zu empfehlen ist, sollte der Arbeitgeber in jedem Fall hilfsweise ordentlich kündigen, wenn er sich für eine fristlose Kündigung entscheidet. Eine außerordentliche Kündigung wirksam umzusetzen, ist sehr schwierig. Deshalb sollte man sich zumindest insofern absichern, dass jedenfalls eine ordentliche Kündigung durchgeht. Das bedeutet, der Arbeitgeber sollte bereits im Kündigungsschreiben eine entsprechende Formulierung ... weiter lesen
Regelmäßige Arbeitszeit und Überstunden bei der Bemessung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Die Parteien streiten über die Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Der Kläger ist seit 1994 bei der Beklagten als Vorarbeiter beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe Anwendung. In der Zeit vom 7. bis 18. Juni 1999 war der Kläger arbeitsunfähig krank. Die regelmäßige tarifliche Wochenarbeitszeit betrug zu dieser Zeit 40 Stunden. Die Beklagte gewährte ihm für den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit Entgeltfortzahlung auf der Basis einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. Die tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung des Klägers betrug in den vorangegangenen 13 Wochen 54,76 ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Krefeld hat im Kammertermin vom 17.09.2020 zum Aktenzeichen 1 Ca 1111/20 in dem Rechtsstreit über ausstehende Gehaltszahlungen zwischen Kevin Großkreutz und der KFC Uerdingen Fußball GmbH einen Vergleichsvorschlag unterbreitet.
Aus der Pressemitteilung des ArbG Krefeld vom 17.09.2020 ergibt sich:
Die Parteien streiten über zwei Gehaltsreduzierungen. Zunächst ist streitig, ob der Kläger im Juli 2019 für die Saison 2019/20 auf einen Betrag von 14.000,- Euro brutto monatlich rechtswirksam verzichtet hat. Das Gericht wies darauf hin, dass bei einer Fortsetzung des Rechtsstreits hierüber Beweis zu erheben sei.
Sodann bestehen zwischen den Parteien ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Arbeitnehmer hören häufig die Drohungen ihres Chefs mit einer Kündigung, wenn die Arbeitsleistung nicht besser werden. In der Praxis werden viele Kündigungen, die eigentlich wegen einer nach Ansicht des Arbeitgebers zu schlechten Arbeitsleistung des Arbeitnehmers ausgesprochen werden, als betriebsbedingte Kündigung “getarnt“. Hintergrund ist folgender: Die betriebsbedingte Kündigung lässt sich in der Regel leichter vor dem Arbeitsgericht durchsetzen. Klagt der Arbeitnehmer nämlich innerhalb von drei Wochen gegen die Kündigung (Kündigungsschutzklage) muss der Arbeitgeber im ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Februar 2016 – 2 AZR 613/14 –, juris.
Ausgangslage: Vor einer Änderung der Arbeitsbedingungen des Arbeitnehmers müssen Arbeitgeber sichergehen, dass dies nicht auch durch eine einfache Weisung erreicht werden kann. Ist das nicht der Fall, muss eine Änderungskündigung ausgesprochen werden. Eine Änderungskündigung hat zur Folge, dass das Arbeitsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen gekündigt wird, verbunden mit dem Angebot an den Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis unter geänderten Bedingungen fortzusetzen. In der Regel ist es ... weiter lesen
Grundsätzlich muss der Arbeitgeber den Zugang einer Kündigung beweisen. Am Besten lässt er sich den Erhalt vom Arbeitnehmer selbst auf einer Kopie quittieren. Eine verbreitete Alternative hierzu der Einwurf in den Briefkasten durch einen Boten. Es gibt aber auch ungewöhnliche Wege, eine Kündigung zuzustellen. Einen solchen hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 09.06.2011, AZ 6 AZR 687/09 abgesegnet.
Die Arbeitnehmerin verließ am 31.01.2008 nach einem Konflikt ihren Arbeitsplatz. Die Arbeitgeberin fertigte noch am gleichen Tag die Kündigung aus, die zum 29.02.2008 wirken sollte. Hierfür war allerdings erforderlich, dass die Arbeitnehmerin diese Kündigung noch an diesem ... weiter lesen