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Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Betriebsverfassungsgesetz gelten Betriebsteile mit in der Regel fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, als selbständige betriebsratsfähige Betriebe, wenn sie durch Aufgabenbereich und Organisation eigenständig sind. Dazu ist insbesondere erforderlich, dass in dem Betriebsteil eine eigene Leitung besteht, die die wesentlichen Arbeitgeberfunktionen in mitbestimmungsrelevanten Bereichen wahrnimmt. Diese Voraussetzungen können auch bei einem Sinfonieorchester erfüllt sein, das von einem Arbeitgeber neben anderen Orchestern und Chören betrieben wird. Das folgt aus einer Entscheidung des Siebten Senats des Bundesarbeitsgerichts.
Die antragstellende Arbeitgeberin betreibt zwei Chöre ... weiter lesen
Das Mutterschutzgesetz räumt schwangeren Arbeitnehmerinnen und jungen Müttern besondere Schutzrechte ein. Der finanzielle Nachteil durch den Arbeitsausfall vor und nach der Geburt wird durch das Mutterschaftsgeld abgefedert.
1. Besonderer Kündigungsschutz für die Arbeitnehmerin
Während der gesamten Schwangerschaft bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung sind Sie in zusätzlicher Weise vor einer Kündigung des Arbeitgebers geschützt. Dies gilt auch in kleinen Betrieben mit zehn oder weniger Mitarbeitern.
Jede Kündigung ist unwirksam, wenn entweder
• dem Arbeitgeber beim Ausspruch der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war
oder
• ... weiter lesen
• Leitender Angestellter ist, wer nach dem Arbeitsvertrag und der Stellung im Unternehmen/Betrieb o zur selbstständigen Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern berechtigt ist, o oder Generalvollmacht oder Prokura hat, o oder sonstige Aufgaben wahrnimmt, die für den Bestand oder die Entwicklung des Unternehmens/Betriebes von Bedeutung sind, insbesondere wenn die Entscheidungen weisungsfrei getroffen werden.
• Die Einstellungs- und Entlassungsbefugnis muss sowohl im Innenverhältnis als auch im Außenverhältnis bestehen. Sie darf nicht von der Zustimmung einer anderen Person abhängig sein.
• Für das Arbeitsverhältnis eines leitenden ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber über den Abschluss eines Aufhebungsvertrages erlebe ich es auf Seiten der Arbeitnehmer immer wieder, dass diese sich auf eher nebensächliche Punkte konzentrieren und dabei die aus meiner Sicht wichtigsten Säulen, die im Rahmen einer Aufhebungsvereinbarung regelt werden, etwas außer Acht lassen. Was sind die entscheidenden Punkte, die Arbeitnehmer beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages beachten sollten?
Höhe der Abfindung: Zunächst ist natürlich die Höhe der Abfindung ein zentraler Punkt. Diese richtet sich meist nach dem Bruttomonatsgehalt des ... weiter lesen
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 5.2.2004, 8 AZR 112/03
Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung bei Einstellung
Leitsätze
Bedient sich der Arbeitgeber zur Stellenausschreibung eines Dritten - zB der Bundesanstalt (jetzt Bundesagentur) für Arbeit - und verletzt dieser die Pflicht zur geschlechtsneutralen Stellenausschreibung, so ist dem Arbeitgeber dieses Verhalten in der Regel zuzurechnen.
Tenor
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 19. Dezember 2002 - 2 Sa 259/02 - aufgehoben.
Der Rechtsstreit wird zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Landesarbeitsgericht München zurückverwiesen. ... weiter lesen
Anspruch auf betriebliche Altersversorgung wegen Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes oder des Maßregelungsverbotes
Nach § 1b Abs. 1 BetrAVG können sich Betriebsrentenansprüche auch aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz ergeben. Dieser Grundsatz kommt nur dann zum Zuge, wenn der Arbeitgeber nach einer bestimmten Regel Leistungen gewährt. Das Maßregelungsverbot des § 612a BGB kann nur dann verletzt sein, wenn die zulässige Ausübung von Arbeitnehmerrechten ein tragender Grund für die Vorenthaltung einer Arbeitgeberleistung ist. Diese Voraussetzungen waren in dem vom Senat entschiedenen Fall nicht erfüllt.
Der Kläger war von 1963 bis April 2000, zuletzt als Abteilungsleiter mit Handlungsvollmacht bei der beklagten ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck Berlin und Essen.
Am Freitag, 04.04.2014 findet im Deutschen Bundestag eine Veranstaltung von Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion zum Thema statt. Ich werde an der Podiumsdiskussion teilnehmen. Nachfolgend meine Positionen zum Thema Mobbing:
Thesen:
Allein die Tatsache, dass jemand in der Lage ist, den in Deutschland vorgesehenen Schutz für Mobbingopfer wahrzunehmen, spricht dagegen, dass es sich um ein echtes Mobbingopfer handelt. Mobbingopfer werden irgendwann krank und verschwinden ebenso geräuschlos wie dauerhaft vom Arbeitsmarkt in die sozialen Sicherungssysteme. Der vom Gesetzgeber unterlassene Schutz kostet den ... weiter lesen
Schaeffler streicht Tausende Jobs in Deutschland und Europa
Nach der Fusion mit Vitesco kündigt der Automobilzulieferer Schaeffler den Abbau von insgesamt 4.700 Arbeitsplätzen an, davon allein 2.800 in Deutschland .
Die Maßnahme ist eine Reaktion auf die Schwäche im Industriegeschäft und die geringen Verkaufszahlen bei Elektroautos.
Nähere Details zum Stellenabbau sollen bis zum Jahresende bekannt gegeben werden.
Insgesamt sind zehn Standorte in Deutschland und fünf weitere in Europa betroffen, wobei zwei europäische Standorte geschlossen werden sollen.
Schaeffler erhofft sich durch den Umbau Einsparungen von etwa 290 Millionen Euro jährlich bis 2029.
Schaeffler-Vorstandschef Klaus Rosenfeld ... weiter lesen
Eine Kündigung ist aus dringenden betrieblichen Erfordernissen iSv. § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitsanfall und damit der Beschäftigungsbedarf dauerhaft so zurückgegangen ist, dass zukünftig das Bedürfnis für eine Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer weggefallen ist. Allerdings muss der Arbeitgeber den dauerhaften Rückgang des Beschäftigungsvolumens im Kündigungsschutzprozess nachvollziehbar darstellen. Dazu reicht bei einer Arbeitnehmerüberlassung regelmäßig der Hinweis des Verleihers nicht aus, der bisherige Auftrag, in dessen Rahmen der Leiharbeitnehmer eingesetzt worden sei, sei beendet und es lägen keine Anschlussaufträge vor. Kurzfristige Auftragslücken gehören zum typischen ... weiter lesen
• Jeder Arbeitnehmer hat im Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Auf den Urlaub kann wirksam nicht verzichtet werden. • Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt 24 Werktage bezogen auf eine Sechs-Tage-Woche. Bei einer Fünf-Tage-Woche beträgt der gesetzliche Urlaubsanspruch 20 Arbeitstage. • Ein Anspruch auf mehr Urlaub kann sich aus dem Arbeitsvertrag oder aus dem Tarifvertrag ergeben. Hier gilt grundsätzlich der für den Arbeitnehmer günstigste Urlaubsanspruch. • Der volle Urlaubsanspruch wird erstmals nach Ablauf einer sechsmonatigen Wartezeit ab Beginn des Arbeitsverhältnisses erworben. Scheidet der Arbeitnehmer nach dem 1.7. eines Jahres ... weiter lesen
Das Mutterschutzgesetz räumt schwangeren Arbeitnehmerinnen und jungen Müttern besondere Schutzrechte ein. Der finanzielle Nachteil durch den Arbeitsausfall vor und nach der Geburt wird durch das Mutterschaftsgeld abgefedert. 1. Besonderer Kündigungsschutz für die Arbeitnehmerin Während der gesamten Schwangerschaft bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung sind Sie in zusätzlicher Weise vor einer Kündigung des Arbeitgebers geschützt. Dies gilt auch in kleinen Betrieben mit zehn oder weniger Mitarbeitern. Jede Kündigung ist unwirksam, wenn entweder • dem Arbeitgeber beim Ausspruch der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder ... weiter lesen
Nach § 104 Abs.1 Satz 1 SGB VII sind Unternehmer den in ihrem Unternehmen tätigen gesetzlich Unfallversicherten zum Ersatz von Personenschäden nach zivilrechtlichen Haftungsgrundsätzen nur verpflichtet, wenn sie den Versicherungsfall vorsätzlich oder auf einem nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 - 4 SGB VII versicherten Weg herbeigeführt haben. Direkte Haftungsansprüche des Versicherten gegen den Arbeitgeber, der allein die Beiträge zahlt, sind danach ausgeschlossen. Zu den versicherten Wegen gehören zwar auch die Wege von der Wohnung zur Arbeitsstelle und zurück. Der Achte Senat zählt hierzu jedoch nur die privat organisierten Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstelle. Ein vom Arbeitgeber durchgeführter Transport der Arbeitnehmer zur und von der ... weiter lesen