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Experten-Ratgeber
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• Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auf dessen Verlangen hin ein Arbeitszeugnis ausstellen. • Das Arbeitszeugnis ist auf üblichem Geschäftspapier zu erstellen und eigenhändig zu unterschreiben. Es sollte auf den letzten Tag des Arbeitsverhältnisses datiert sein. Im Adressfeld sollte sich nicht die Anschrift des Arbeitnehmers befinden. Das Arbeitszeugnis sollte ungefaltet sein und darf nicht mit Geheimzeichen versehen werden. • Das Arbeitszeugnis hat den wesentlichen Inhalt des Arbeitsverhältnisses zu beschreiben und die Leistung zu beurteilen. Daneben ist das Verhalten zu beurteilen. Die Beurteilung hat wohlwollend zu erfolgen. ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Bonn hat mit Urteil vom 07.07.2021 zum Aktenzeichen 2 Ca 504/21 entschieden, dass kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Nachgewährung von Urlaubstagen bei einer Quarantäneanordnung wegen einer Infektion mit dem Coronavirus besteht. Aus der Pressemitteilung des ArbG Bonn Nr. 1/2021 vom 23.07.2021 ergibt sich: Der Arbeitnehmerin wurde für den Zeitraum vom 30.11.2020 bis zum 12.12.2020 Erholungsurlaub gewährt. Aufgrund einer Infektion mit dem Coronavirus musste sich die Arbeitnehmerin auf behördliche Anordnung in der Zeit vom 27.11.2020 bis zum 07.12.2020 in Quarantäne begeben. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung lag für diesen Zeitraum nicht vor. Die ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat am 11.11.2020 zum Aktenzeichen 10 AZR 185/20 (A) ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet, da tarifvertragliche Bestimmungen, die eine zusätzliche Vergütung davon abhängig machen, dass dieselbe Zahl von Arbeitsstunden überschritten wird, ohne zwischen Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten zu unterscheiden, Fragen nach der Auslegung von Unionsrecht aufwerfen. Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 40/2020 vom 11.11.2020 ergibt sich: Die Beklagte ist ein Luftfahrtunternehmen. Der Kläger ist bei ihr als Flugzeugführer und Erster Offizier in Teilzeit beschäftigt. Seine Arbeitszeit ist auf 90% der Vollarbeitszeit verringert. Er erhält eine um 10% ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. In der überwiegenden Zahl der Fälle, in denen Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten haben, möchten sie nicht mehr bei ihrem Arbeitgeber bleiben. Der hat schließlich auch kein Interesse mehr an ihnen. Dennoch möchten sie sich zumindest noch eine möglichst hohe Abfindung sichern. Greift der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz stehen die Chancen dafür sehr gut. Mit einer Kündigungsschutzklage lässt sich dann entsprechender Druck auf den Arbeitgeber aufbauen, der dann regelmäßig gegen Beendigung des ... weiter lesen
Die Kündigungsschutzklage ist eine Feststellungsklage. Der Antrag lautet z.B. es soll festgestellt werden, dass das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers mit dem Arbeitgeber durch die Kündigung vom ...(genaues Datum, bei mehreren Kündigungen: jede einzeln aufführen) nicht aufgelöst worden ist. Auch wenn es dem Arbeitnehmer nach Erhalt einer Kündigung regelmäßig auf eine Abfindung ankommt, muss zunächst Kündigungsschutzklage erhoben werden. Gute Erfolgsaussichten für eine Kündigungsschutzklage bestehen regelmäßig für diejenigen Arbeitnehmer, für die das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist. Das setzt voraus, dass der Arbeitnehmer länger ... weiter lesen
Das Sozialgericht Dresden hat mit Urteil vom 17.06.2020 zum Aktenzeichen S 18 KR 967/19 entschieden, dass die Krankenkasse einem Arbeitnehmer , der während einer stufenweisen Wiedereingliederungsmaßnahme weiterhin Krankengeld erhält, auch die Kosten für Fahrten zum Arbeitsort zu erstatten hat. Aus der Pressemitteilung des SG Dresden Nr. 3/2020 vom 06.07.2020 ergibt sich: Der Anspruch sei beschränkt auf die Kosten der Benutzung eines regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmittels der niedrigsten Beförderungsklasse, so das Sozialgericht. Mit der stufenweisen Wiedereingliederung wird insbesondere langzeiterkrankten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die heimliche Aufzeichnung eines Personalgespräches mit dem Handy durch den Arbeitnehmer und die anschließende Drohung den Mitschnitt zu veröffentlichen, soll geeignet sein, das Vertrauensverhältnis zu dem Arbeitgeber nachhaltig zu stören. Mit Urteil vom 30.04.2012 (AZ: 5 Sa 687/11) hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden, dass die Aufzeichnung eines Personalgespräches per Handy und die anschließende Drohung den Mitschnitt zu veröffentlichen eine Beurkundung des Misstrauens gegenüber dem Arbeitgeber ... weiter lesen
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 15.05.2018 zum Aktenzeichen 2 K 766/18 entscheiden, dass die Mindestkörpergröße für Polizeibewerber in Nordrhein-Westfalen rechtmäßig auf 163 cm festgesetzt ist. Die durch Erlass des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen für die Einstellung in den Polizeidienst des Landes einheitlich für Frauen und Männer festgelegte Mindestgröße von 163 cm ist rechtmäßig. Im konkreten Fall hat sich eine junge Frau für die Einstellung in den Polizeidienst in NRW vom Auswahlverfahren ausgeschlossen, weil sie mit einer Größe von 160 cm die geforderten 163 cm unterschreitet. Die ... weiter lesen
Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Maximilian Renger: Du rätst Arbeitnehmern immer dazu, sich vor der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages anwaltlich beraten zu lassen. Warum eigentlich? Fachanwalt Bredereck: Die Empfehlung gebe ich vor folgendem Hintergrund: Wenn nun das Arbeitsverhältnis endet und der Arbeitnehmer möchte dies nicht akzeptieren bzw. zumindest noch eine Abfindung erzielen, weil er der Meinung ist, dass die Befristung unwirksam ist, dann kann er immer nur die letzte Befristung auf ihre Wirksamkeit überprüfen lassen. Maximilian ... weiter lesen
§ 7 LuftSiG - Zuverlässigkeitsüberprüfungen. Zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs (§ 1) hat die Luftsicherheitsbehörde die Zuverlässigkeit folgender Personen zu überprüfen: Personen, denen zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit nicht nur gelegentlich Zugang zu nicht allgemein zugänglichen Bereichen des Flugplatzgeländes eines Verkehrsflughafens im Sinne des § 8 oder eines Luftfahrtunternehmens im Sinne des § 9 gewährt werden soll, Personal der Flugplatz- und Luftfahrtunternehmen, der Flugsicherungsorganisation sowie der Fracht-, Post-, Reinigungsunternehmen sowie Warenlieferanten und vergleichbarer Versorgungsunternehmen, das auf ... weiter lesen
Der Arbeitnehmer weigert sich die Kündigung des Arbeitsverhältnisses anzunehmen. Wann beginnt die Dreiwochenfrist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage? Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin Problem: Immer wieder gibt es Probleme bei der Zustellung von Kündigungen: Beispiel 1: Der Arbeitgeber will dem Arbeitnehmer eine Kündigung überreichen. Dieser verweigerte die Annahme. Beispiel 2: Der Arbeitgeber übersendet dem Arbeitnehmer eine Kündigung per Einschreiben. Der Arbeitnehmer holt trotz Erhalt der Benachrichtigung das Einschreiben nicht ab. Läuft die Frist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage (drei Wochen)? ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 08 .01.2021 zum Aktenzeichen 12 Sa 1859 /19 entschieden, dass die Regelung in einer Betriebsvereinbarung , die unbezahlte Wegezeiten zu Lasten der Beschäftigten kumuliert, indem sie den nach verpflichtender Aufsuchung der Betriebsstätte zurückzulegenden Weg zu wechselnden auswärtigen Einsatzorten bis zu arbeitstäglich eineinviertel Stunden vergütungsfrei stellt, unverhältnismäßig in das arbeitsvertragliche Synallagma eingreift und daher unwirksam ist. Die Regelung in einer Betriebsvereinbarung , die unbezahlte Wegezeiten zu Lasten der Beschäftigten kumuliert, indem sie den nach verpflichtender Aufsuchung der ... weiter lesen